Das Merkzeichen โBโ im Schwerbehindertenausweis belegt, dass Sie bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel regelmรครig auf Hilfe angewiesen sind und deshalb eine Begleitperson mitnehmen dรผrfen.
Dieses Recht bedeutet ausdrรผcklich keine Pflicht, immer begleitet zu sein โ die frรผhere Formulierung โNotwendigkeit stรคndiger Begleitungโ wurde gesetzlich klargestellt als โBerechtigung zur Mitnahmeโ.
Wertmarke vs. โBโ: Zwei verschiedene Dinge
Die Wertmarke berechtigt โ je nach Merkzeichen โ die schwerbehinderte Person selbst zur unentgeltlichen Nahverkehrs-Fahrt. Das โBโ betrifft die Begleitperson: Sie fรคhrt kostenlos im Nah- und Fernverkehr mit, auch wenn die schwerbehinderte Person keine Wertmarke hat. Das bestรคtigen neben dem Gesetz auch Verkehrsverbรผnde in der Praxis.
So funktioniert es in der Bahn-Praxis
Bei der Deutschen Bahn reist die Begleitperson kostenfrei, wenn im Ausweis das โBโ vermerkt ist. Sitzplรคtze kรถnnen fรผr Sie und die Begleitperson gratis reserviert werden. Buchen Sie online, geben Sie die Begleitperson als Mitreisende an; auf Fernverkehrs-Tickets wird sie dann als 0-Euro-โBegleiterโ aufgefรผhrt.
Fรผr Auslandsreisen ist eine kostenlose โBegleiterโ-Fahrkarte erforderlich. Die DB nennt zudem ein Mindestalter von sechs Jahren fรผr die kostenfreie Begleitperson.
Wer darf begleiten โ und was ist nicht erlaubt?
Das Merkzeichen โBโ hat Bedeutung fรผr die Begleitperson: Sie benรถtigt keinen eigenen Fahrschein und darf mitfahren, weil sie Hilfe leistet โ etwa beim Einsteigen, Umsteigen oder zur Orientierung. Nicht zulรคssig ist die gegenseitige Begleitung zweier Reisender mit jeweils eigenem โBโ, um beide kostenlos zu befรถrdern; einer von beiden benรถtigt dann eine eigene Fahrberechtigung.
Begleithunde und Hilfsmittel
Mit โBโ kรถnnen Sie in vielen Fรคllen zusรคtzlich einen Begleit- oder Blindenfรผhrhund unentgeltlich mitnehmen; Assistenzhunde sind grundsรคtzlich kostenfrei. Auch typische Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator werden unentgeltlich befรถrdert. Details regeln Lรคnder- und Unternehmensvorgaben, doch die Grundsรคtze sind breit anerkannt.
Vergรผnstigungen jenseits des Verkehrs: hรคufig, aber freiwillig
Kultureinrichtungen, Kinos, Schwimmbรคder und Bรผhnen gewรคhren Begleitpersonen mit โBโ oft freien Eintritt oder deutliche Ermรครigungen. Diese Vorteile beruhen allerdings auf Hausrecht bzw. kommunalen Regelungen โ sie sind keine bundesgesetzlichen Ansprรผche. Beispiele aus Kommunen und Hรคusern zeigen die Praxis.
Voraussetzungen fรผr das โBโ
Voraussetzung ist, dass die regelmรครige Hilfebedรผrftigkeit bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel vorliegt und die Kriterien bestimmter anderer Merkzeichen erfรผllt sind.
Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsรคtzen wird โBโ bei Menschen zuerkannt, die die Voraussetzungen fรผr G, Gl oder H erfรผllen und wegen ihrer Behinderung im รPNV regelmรครig fremde Hilfe brauchen โ etwa beim Ein- und Aussteigen oder zum Ausgleich von Orientierungsstรถrungen.
Der Ausweisvermerk โ was Kontrolleure sehen
Auf der Vorderseite des Ausweises steht beim Merkzeichen โBโ der Hinweis โDie Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.โ Dieser Vermerk dient als Nachweis gegenรผber Verkehrsunternehmen und Kontrolleuren โ er ersetzt kein Ticket, sondern schafft die Rechtsgrundlage fรผr die unentgeltliche Mitnahme.
Grenzen und Missverstรคndnisse: Parken und Steuern
Das โBโ verschafft keine besonderen Parkrechte. Fรผr Behindertenparkplรคtze ist der blaue EU-Parkausweis (etwa bei aG oder Bl) nรถtig; der Schwerbehindertenausweis mit โBโ genรผgt nicht. Steuerliche Nachteilsausgleiche orientieren sich am GdB sowie bestimmten Merkzeichen (z. B. H, Bl, RF); โBโ spielt dabei in der Regel keine eigenstรคndige Rolle.
Auslandsfahrten und EU-Bezug
Fรผr Bahnreisen ins Ausland gilt: Die Begleitperson fรคhrt hรคufig kostenfrei mit, wenn das โBโ eingetragen ist โ organisatorisch braucht es dafรผr regelmรครig ein 0-Euro-โBegleiterโ-Ticket. Zudem erkennen manche Bahnen im europรคischen Ausland die EU-Disability Card (mit Buchstabe โAโ fรผr Assistenz) in รคhnlicher Weise an. Prรผfen Sie vorab die lรคnderspezifischen Regeln.
Die Rechtsgrundlage: ยง 229 und ยง 228 SGB IX
Juristisch verankert ist die Begleitberechtigung in ยง 229 Abs. 2 SGB IX. Fรผr die Befรถrderung gilt ยง 228 Abs. 6 SGB IX: Die Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befรถrdert โ und zwar ohne die Wertmarken-Voraussetzung, die ansonsten fรผr die Freifahrt schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr gilt.
Fazit
Das โBโ im Schwerbehindertenausweis ist ein mobilitรคtsrelevanter Tรผrรถffner: Es schafft die rechtliche Basis, dass eine Begleitperson Sie im gesamten รถffentlichen Verkehr kostenfrei unterstรผtzen darf โ von Bus und Straรenbahn bis zum ICE. Es verpflichtet Sie nicht zur stรคndigen Begleitung, erleichtert aber die Planung und Durchfรผhrung von Fahrten erheblich.
Weitere Vorteile, etwa beim Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, sind verbreitet, aber freiwillig. Wer das โBโ erhรคlt, profitiert damit vor allem von gelebter Teilhabe im Alltag โ rechtlich sauber abgesichert.