Was bringt das B im Schwerbehindertenausweis?

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Das Merkzeichen โ€žBโ€œ im Schwerbehindertenausweis belegt, dass Sie bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel regelmรครŸig auf Hilfe angewiesen sind und deshalb eine Begleitperson mitnehmen dรผrfen.

Dieses Recht bedeutet ausdrรผcklich keine Pflicht, immer begleitet zu sein โ€“ die frรผhere Formulierung โ€žNotwendigkeit stรคndiger Begleitungโ€œ wurde gesetzlich klargestellt als โ€žBerechtigung zur Mitnahmeโ€œ.

Wertmarke vs. โ€žBโ€œ: Zwei verschiedene Dinge

Die Wertmarke berechtigt โ€“ je nach Merkzeichen โ€“ die schwerbehinderte Person selbst zur unentgeltlichen Nahverkehrs-Fahrt. Das โ€žBโ€œ betrifft die Begleitperson: Sie fรคhrt kostenlos im Nah- und Fernverkehr mit, auch wenn die schwerbehinderte Person keine Wertmarke hat. Das bestรคtigen neben dem Gesetz auch Verkehrsverbรผnde in der Praxis.

So funktioniert es in der Bahn-Praxis

Bei der Deutschen Bahn reist die Begleitperson kostenfrei, wenn im Ausweis das โ€žBโ€œ vermerkt ist. Sitzplรคtze kรถnnen fรผr Sie und die Begleitperson gratis reserviert werden. Buchen Sie online, geben Sie die Begleitperson als Mitreisende an; auf Fernverkehrs-Tickets wird sie dann als 0-Euro-โ€žBegleiterโ€œ aufgefรผhrt.

Fรผr Auslandsreisen ist eine kostenlose โ€žBegleiterโ€œ-Fahrkarte erforderlich. Die DB nennt zudem ein Mindestalter von sechs Jahren fรผr die kostenfreie Begleitperson.

Wer darf begleiten โ€“ und was ist nicht erlaubt?

Das Merkzeichen โ€žBโ€œ hat Bedeutung fรผr die Begleitperson: Sie benรถtigt keinen eigenen Fahrschein und darf mitfahren, weil sie Hilfe leistet โ€“ etwa beim Einsteigen, Umsteigen oder zur Orientierung. Nicht zulรคssig ist die gegenseitige Begleitung zweier Reisender mit jeweils eigenem โ€žBโ€œ, um beide kostenlos zu befรถrdern; einer von beiden benรถtigt dann eine eigene Fahrberechtigung.

Begleithunde und Hilfsmittel

Mit โ€žBโ€œ kรถnnen Sie in vielen Fรคllen zusรคtzlich einen Begleit- oder Blindenfรผhrhund unentgeltlich mitnehmen; Assistenzhunde sind grundsรคtzlich kostenfrei. Auch typische Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator werden unentgeltlich befรถrdert. Details regeln Lรคnder- und Unternehmensvorgaben, doch die Grundsรคtze sind breit anerkannt.

Vergรผnstigungen jenseits des Verkehrs: hรคufig, aber freiwillig

Kultureinrichtungen, Kinos, Schwimmbรคder und Bรผhnen gewรคhren Begleitpersonen mit โ€žBโ€œ oft freien Eintritt oder deutliche ErmรครŸigungen. Diese Vorteile beruhen allerdings auf Hausrecht bzw. kommunalen Regelungen โ€“ sie sind keine bundesgesetzlichen Ansprรผche. Beispiele aus Kommunen und Hรคusern zeigen die Praxis.

Voraussetzungen fรผr das โ€žBโ€œ

Voraussetzung ist, dass die regelmรครŸige Hilfebedรผrftigkeit bei der Nutzung รถffentlicher Verkehrsmittel vorliegt und die Kriterien bestimmter anderer Merkzeichen erfรผllt sind.

Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsรคtzen wird โ€žBโ€œ bei Menschen zuerkannt, die die Voraussetzungen fรผr G, Gl oder H erfรผllen und wegen ihrer Behinderung im ร–PNV regelmรครŸig fremde Hilfe brauchen โ€“ etwa beim Ein- und Aussteigen oder zum Ausgleich von Orientierungsstรถrungen.

Der Ausweisvermerk โ€“ was Kontrolleure sehen

Auf der Vorderseite des Ausweises steht beim Merkzeichen โ€žBโ€œ der Hinweis โ€žDie Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.โ€œ Dieser Vermerk dient als Nachweis gegenรผber Verkehrsunternehmen und Kontrolleuren โ€“ er ersetzt kein Ticket, sondern schafft die Rechtsgrundlage fรผr die unentgeltliche Mitnahme.

Grenzen und Missverstรคndnisse: Parken und Steuern

Das โ€žBโ€œ verschafft keine besonderen Parkrechte. Fรผr Behindertenparkplรคtze ist der blaue EU-Parkausweis (etwa bei aG oder Bl) nรถtig; der Schwerbehindertenausweis mit โ€žBโ€œ genรผgt nicht. Steuerliche Nachteilsausgleiche orientieren sich am GdB sowie bestimmten Merkzeichen (z. B. H, Bl, RF); โ€žBโ€œ spielt dabei in der Regel keine eigenstรคndige Rolle.

Auslandsfahrten und EU-Bezug

Fรผr Bahnreisen ins Ausland gilt: Die Begleitperson fรคhrt hรคufig kostenfrei mit, wenn das โ€žBโ€œ eingetragen ist โ€“ organisatorisch braucht es dafรผr regelmรครŸig ein 0-Euro-โ€žBegleiterโ€œ-Ticket. Zudem erkennen manche Bahnen im europรคischen Ausland die EU-Disability Card (mit Buchstabe โ€žAโ€œ fรผr Assistenz) in รคhnlicher Weise an. Prรผfen Sie vorab die lรคnderspezifischen Regeln.

Die Rechtsgrundlage: ยง 229 und ยง 228 SGB IX

Juristisch verankert ist die Begleitberechtigung in ยง 229 Abs. 2 SGB IX. Fรผr die Befรถrderung gilt ยง 228 Abs. 6 SGB IX: Die Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befรถrdert โ€“ und zwar ohne die Wertmarken-Voraussetzung, die ansonsten fรผr die Freifahrt schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr gilt.

Fazit

Das โ€žBโ€œ im Schwerbehindertenausweis ist ein mobilitรคtsrelevanter Tรผrรถffner: Es schafft die rechtliche Basis, dass eine Begleitperson Sie im gesamten รถffentlichen Verkehr kostenfrei unterstรผtzen darf โ€“ von Bus und StraรŸenbahn bis zum ICE. Es verpflichtet Sie nicht zur stรคndigen Begleitung, erleichtert aber die Planung und Durchfรผhrung von Fahrten erheblich.

Weitere Vorteile, etwa beim Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, sind verbreitet, aber freiwillig. Wer das โ€žBโ€œ erhรคlt, profitiert damit vor allem von gelebter Teilhabe im Alltag โ€“ rechtlich sauber abgesichert.