638.000 Rentner sollen 287 Euro Wohngeld durch die Kürzung verlieren

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638.000 Rentnerinnen und Rentner beziehen in Deutschland Wohngeld. Das geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor, die diese auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion vorgelegt hat.

Damit stellen Rentner mehr als die Hälfte aller 1,2 Millionen Wohngeld-Empfänger. Genau diese Gruppe träfe es am härtesten, wenn die Bundesregierung ihre angekündigte Milliarden-Einsparung beim Wohngeld durchsetzt.

Rentner sind die größte Gruppe unter den Wohngeld-Empfängern

Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen. Wer zu wenig verdient, um die Miete allein zu stemmen, aber trotzdem über der Grundsicherungsgrenze liegt, kann Wohngeld beantragen. Ende 2024 lebten 1,1 Millionen der Empfänger zur Miete, weitere 86.000 erhielten den Zuschuss für die Kosten im Eigenheim.

Der durchschnittliche Wohngeldbetrag lag Ende 2024 bei 287 Euro monatlich. Für viele Rentner mit kleiner Rente ist das kein Luxus, sondern die Summe, die darüber entscheidet, ob die Wohnung bezahlbar bleibt oder nicht. Gut zehn Prozent der Empfänger sind alleinerziehend, der Rest verteilt sich auf Beschäftigte mit geringen Einkommen und eben vor allem Rentnerinnen und Rentner.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Wer sie liest, erkennt sofort, welche Bevölkerungsgruppe bei einer Wohngeld-Kürzung den größten Schaden trägt. Wie groß dieser Schaden werden könnte, zeigt ein Blick auf das, was die Regierung plant.

Bauministerin soll eine Milliarde beim Wohngeld einsparen

Bundesbauministerin Verena Hubertz muss im Haushalt 2027 rund eine Milliarde Euro einsparen. Finanzminister Lars Klingbeil hat allen Ministerien Sparauflagen erteilt. Hubertz hat klargemacht, wie sie die Vorgabe erfüllen will. Ein Sprecher des Bundesbauministeriums erklärte gegenüber dem Handelsblatt, man werde „unsere Einsparvorgaben durch eine Neustrukturierung des Wohngeldes erfüllen”.

Was diese Neustrukturierung konkret bedeutet, hat das Ministerium bisher nicht genau erklärt. Aber: Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 soll Anfang Juli 2026 im Kabinett beschlossen werden und mehr Klarheit bringen. Das Bauministerium hat für 2026 Wohngeldausgaben von 2,4 Milliarden Euro eingeplant. Eine Milliarde zu streichen entspräche rund 42 Prozent dieses Budgets.

Möglich wären schärfere Einkommensgrenzen, niedrigere Auszahlungsbeträge oder ein verkleinerter Empfängerkreis. Alle drei Varianten würden eine Änderung des Wohngeldgesetzes durch das Parlament erfordern. Das ist kein Verwaltungsakt, den die Ministerin allein vollziehen kann. Was davon am Ende kommt, entscheidet der Bundestag.

Grüne warnen vor dem Weg in die Grundsicherung

Für Rentnerinnen und Rentner wäre ein Wohngeld-Verlust keine abstrakte Verschlechterung. Mayra Vriesema, Wohngeld-Berichterstatterin der Grünen-Fraktion im Bundestag, sagte, eine Milliarde Euro beim Wohngeld zu sparen sei eine der größten Sozialkürzungen, die diese Bundesregierung bisher angekündigt habe. Schwarz-Rot sorge womöglich direkt dafür, dass Menschen in die Grundsicherung fielen oder sogar in Wohnungslosigkeit gerieten, warnte sie.

Diese Warnung hat einen konkreten rechtlichen Hintergrund. Wer Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen.

Das regelt § 7 des Wohngeldgesetzes (WoGG). Die beiden Systeme schließen sich gegenseitig aus. Wer durch verschärfte Einkommensgrenzen aus dem Wohngeld fällt, ohne dass seine Rente gestiegen ist, hat möglicherweise nur noch die Grundsicherung als Alternative.

Dieser Wechsel ist kein einfacher Schritt. Grundsicherung im Alter setzt eine Vermögensprüfung voraus und bringt strengere Auflagen mit sich. Viele Rentner, die heute Wohngeld beziehen, haben ihre Verhältnisse so geplant, dass sie knapp über der Grundsicherungsgrenze bleiben. Fällt das Wohngeld weg oder schrumpft es stark, kann diese Rechnung nicht mehr aufgehen.

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Was das Bauministerium verspricht und was das wert ist

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage auf eine Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform (KRS) verwiesen. Danach seien „systematische Schlechterstellungen” der Leistungsbeziehenden auszuschließen.

Was das konkret bedeutet, bleibt offen. Die genauen Auswirkungen der Einsparungen, so das Bauministerium, würden „derzeit noch ermittelt”.

Vriesema hielt die Regierungsantwort für unzureichend. Die Menschen würden mit einer riesigen Unsicherheit allein gelassen, beklagte sie. Dieses Urteil trifft einen Punkt. Wer heute Wohngeld bezieht, weiß nicht, ob er es im nächsten Jahr noch bekommt, wie viel es dann noch ist und ab wann neue Regeln gelten.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Bundesregierung das Wohngeld per Verwaltungsakt kürzen kann. Das ist falsch. Jede Absenkung der Leistungen oder Einkommensgrenzen erfordert eine Änderung des Wohngeldgesetzes durch den Bundestag. Das Parlament, nicht die Ministerin, entscheidet. Bis ein Gesetz beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, gilt das bestehende Recht.

Wohngeld jetzt beantragen schützt länger als warten

Wer noch kein Wohngeld bezieht, aber anspruchsberechtigt wäre, sollte den Antrag nicht aufschieben. Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens am Ersten des Monats der Antragstellung. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen. Wer den Antrag im Juli 2026 stellt, erhält Wohngeld frühestens ab Juli 2026.

Ein laufender Bewilligungsbescheid schützt bis zu seinem Ende nach den Regeln, unter denen er erteilt wurde. Wer einen Bescheid bekommt, bevor ein neues Gesetz in Kraft tritt, behält ihn für die gesamte Laufzeit des Bewilligungszeitraums (der Zeitraum, für den die Wohngeldbehörde die Leistung bewilligt hat). Wer wartet, bis die Gesetzesänderung durch ist, bekommt nur noch das, was das neue Recht gewährt.

Unterlagen für den Antrag bei der kommunalen Wohngeldbehörde sind der aktuelle Mietvertrag oder eine Wohnkostenbestätigung, Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie der aktuelle Rentenbescheid. Viele Kommunen bieten Online-Formulare an. Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann den kostenlosen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums nutzen.

Wer durch eine Kürzung aus dem Wohngeld fällt

Wer durch verschärfte Einkommensgrenzen keinen Wohngeldanspruch mehr hätte, sollte nicht stillschweigend in die Grundsicherung wechseln. Der erste Schritt ist der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats, schriftlich bei der Wohngeldbehörde. Im laufenden Widerspruchsverfahren wird die bisherige Entscheidung überprüft.

Beratungsstellen des VdK, des Sozialverbands Deutschland (SoVD) oder der Diakonie kennen die lokale Rechtslage und können einschätzen, welche Argumente im jeweiligen Fall greifen. Ein Wechsel in die Grundsicherung im Alter bringt zwar Wohnkostenübernahme, aber auch Vermögensprüfungen und deutlich mehr Auflagen. Dieser Schritt sollte erst nach einer Beratung erwogen werden, nicht als erste Reaktion.

Was die Bundesregierung am Ende aus der angekündigten Milliarden-Einsparung macht, wird der Kabinettsentwurf Anfang Juli 2026 zeigen. Wer im Rentenalter auf das Wohngeld angewiesen ist, sollte die Entwicklung genau verfolgen.

Quellen

Statistisches Bundesamt (Destatis): Rund 1,2 Millionen Haushalte bezogen am Jahresende 2024 Wohngeld, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Sprecher-Stellungnahme zur Wohngeld-Neustrukturierung (Handelsblatt, Mai 2026)