4 Tipps, um mehr Netto bei der Abfindung herauszuholen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Gerade in Zeiten steigender Insolvenzzahlen kann eine Abfindung für Gekündigte ein wertvoller Ausgleich sein. Doch wie verhinderst du, dass ein großer Teil davon direkt in Form von Steuern und Abgaben verschwindet? Die folgenden vier Tipps helfen dir, das meiste aus deinem »goldenen Handschlag« herauszuholen.

Was ist eine Abfindung – und wer erhält sie überhaupt?

Eine Abfindung ist eine einmalige, außerordentliche Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Sie dient als Ausgleich für entgangenes Einkommen nach einer Kündigung. Grundsätzlich ist diese Zahlung freiwillig, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht in jedem Fall.

Allerdings schreibt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung vor, sofern die Kündigung betriebsbedingt erfolgt ist und in der Kündigung explizit auf die Möglichkeit einer Abfindung hingewiesen wird (§ 1a KSchG).

Steuerliche Pflicht seit 2006

Seit 2006 werden Abfindungen generell als zu versteuerndes Einkommen behandelt – unabhängig von ihrer Höhe. Damit können hohe Zahlungen sogar den Steuersatz in die Höhe treiben, weil die Abfindung das Jahreseinkommen deutlich erhöht. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu verringern.

Tipp 1: Verhandlungsgeschick einsetzen

Unternehmen wollen bei Massenkündigungen oder Umstrukturierungen oft teure und langwierige Verfahren vor dem Arbeitsgericht vermeiden. Wer rechtlich gut aufgestellt ist (etwa durch einen Anwalt), kann in vielen Fällen mehr als die häufig genannte »Standardabfindung« (0,5 Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr) herausholen.

Es gibt Beispiele, in denen sogar deutlich höhere Sätze – bis zu mehreren Bruttogehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit – gezahlt werden.

Worauf solltest du achten?
Bleiben oder gehen? Wenn du an deinem Arbeitsplatz hängst, kann es sinnvoll sein, zunächst einmal den Kündigungsprozess anzufechten, um eine bessere Ausgangslage bei Verhandlungen zu haben. Muss der Betrieb schnell Personal abbauen, ist er meist zu größeren Zugeständnissen bereit.

Tipp 2: Den richtigen Auszahlungszeitpunkt wählen

Abfindungen sind als »außerordentliche Einkünfte« steuerpflichtig. Allerdings kann die Fünftelregelung (EStG § 34) helfen, die Steuerlast zu senken. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung auf das Jahreseinkommen gerechnet, die Steuer auf diesen Betrag berechnet und das Resultat anschließend mit fünf multipliziert. Somit springt man nicht sofort in die höchsten Steuersätze.

  • Fünf-Jahres-Spread: Durch die Verteilung auf einen rechnerischen Fünfjahreszeitraum wird der progressive Einkommensteuertarif abgemildert.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Damit du von dieser Regel profitierst, muss die Abfindung möglichst in einem Kalenderjahr komplett ausgezahlt werden – weitere Teilbeträge im Folgejahr sollten nicht größer als fünf Prozent der Gesamtabfindung sein.

Rechenbeispiel für die Fünftelregelung

Ausgangssituation:
Jahreseinkommen (nach Abzügen): 80.000 Euro
Abfindung: 50.000 Euro

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

1. Teilbetrag berechnen
Ein Fünftel der Abfindung: 50.000 ÷ 5 = 10.000 Euro
Hinzu kommt das reguläre Einkommen (80.000 Euro)
Zu versteuernder Betrag: 80.000 + 10.000 = 90.000 Euro
Nehmen wir an, die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt 28.500 Euro.

Separat wird die Steuer für das reine Jahreseinkommen ohne Abfindung ermittelt (im Beispiel 25.200 Euro).

2. Unterschiedsbetrag finden
Steuer mit Abfindungsfünftel (28.500 Euro) minus Steuer ohne Abfindung (25.200 Euro) = 3.300 Euro
Diesen Betrag mal fünf: 3.300 × 5 = 16.500 Euro (Steueranteil für die komplette Abfindung)

3. Gesamte Steuerschuld
16.500 Euro (Abfindung) + 25.200 Euro (Einkommen) = 41.700 Euro

4. Ohne Fünftelregelung
Volles Einkommen (80.000) + Abfindung (50.000) = 130.000 Euro
Darauf entfallende Einkommensteuer (angenommen): 47.300 Euro

5. Ersparnis berechnen
Steuerlast ohne Fünftelregelung (47.300 Euro) minus Steuerlast mit Fünftelregelung (41.700 Euro) = 5.600 Euro Ersparnis

Mithilfe der Fünftelregelung sparst du in diesem Beispiel 5.600 Euro. Die tatsächliche Ersparnis variiert je nach Familienstand, Einkommenshöhe und der exakten Abfindungssumme.

Tipp 3: Einen Teil der Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen

Rente aufbessern und weniger versteuern
Bist du über 50 Jahre alt und planst einen früheren Rentenbeginn? Dann kann es sich lohnen, einen Teil deiner Abfindung direkt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dadurch steigern sich deine Rentenansprüche, und du versteuerst nur die Hälfte dieser eingezahlten Summe.

  • Geeignet für: Beschäftigte, die sich ohnehin aus dem Arbeitsleben zurückziehen oder deren neue Tätigkeit weniger Einkommen bringt.
  • Vorteil: Du erhöhst deine monatlichen Altersbezüge und reduzierst gleichzeitig die Steuerlast auf diesen Teil deiner Abfindung.

Tipp 4: Die betriebliche Altersvorsorge aufstocken

Hat dein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) für dich eingerichtet? Dann kannst du einen Teil oder sogar deine gesamte Abfindung direkt dort einzahlen lassen – bis zum Zehnfachen deines Bruttomonatseinkommens bleibt dies meist komplett steuerfrei. Erst im Rentenalter erfolgt dann die nachgelagerte Besteuerung.

  • Renditechancen: Je nach Vertrag und Anlagestrategie können Einzahlungen ins betriebliche Vorsorgemodell zusätzlich Erträge bringen.
  • Flexibilität: Prüfe genau, ob du das Geld später in einer Summe oder als Rente ausgezahlt bekommst.

Wo wird die Abfindung in der Steuererklärung eingetragen?

Wenn du die Fünftelregelung in Anspruch nehmen möchtest, bist du für das betreffende Auszahlungsjahr verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dort trägst du die Abfindung in der Anlage N (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) unter „ermäßigt besteuerte Entschädigungen“ ein (im Formular für 2023: Feld 17). Bei Rückfragen des Finanzamts musst du eventuell den Aufhebungsvertrag oder die Abfindungsvereinbarung vorlegen.