25 Prozent mehr Rente: Was hinter der „Plus-Rente“ steckt

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Altersarmut ist in Deutschland nicht mehr nur ein individuelles Schicksal, sondern ein strukturelles Risiko. Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, erwartet im Ruhestand zumindest das Gefühl von Sicherheit.

Doch immer häufiger endet die Erwerbsbiografie dort, wo eigentlich ein verdienter Lebensabend beginnen sollte: bei der Grundsicherung. Genau an diesem Punkt setzt ein Vorschlag an, der derzeit wieder vermehrt diskutiert wird und der eine alte Grundsatzfrage neu stellt: Wie viel Unterschied soll es im Sozialstaat machen, ob jemand über Jahrzehnte Beiträge geleistet hat oder nicht?

Karl-Josef Laumann, Vorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) und CDU-Politiker, fordert einen Rentenzuschlag für Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Idee wird als „Plus-Rente“ beschrieben und soll einen Aufschlag von 25 Prozent auf die individuell erworbenen Rentenansprüche ermöglichen – allerdings nur nach Bedürftigkeitsprüfung und bezahlt aus Steuermitteln. Lebensleistung soll auch dann sichtbar bleiben, wenn das Einkommen am Ende nicht reicht, so Laumann.

Was Laumann vorschlägt – und was damit konkret gemeint ist

Der Vorschlag klingt auf den ersten Blick simpel, ist in der praktischen Umsetzung aber heikel. Gemeint ist kein pauschaler Bonus, sondern ein Zuschlag, der sich an der tatsächlich erworbenen Rente orientiert. Wer im Rentenalter bedürftig ist und Grundsicherung erhält, soll auf seine Rentenansprüche einen zusätzlichen Betrag bekommen, der rechnerisch 25 Prozent der jeweiligen Rentenansprüche ausmacht.

Die Leistung wäre damit gerade nicht „für alle“, sondern nur für jene, deren Einkommen einschließlich Rente unter das Niveau fällt, bei dem das Sozialamt aufstockt.

Politisch ist das eine Korrektur am bisherigen Effekt der Grundsicherung: Heute wird Bedürftigkeit zwar abgefedert, aber Unterschiede in der Erwerbsbiografie werden im unteren Einkommensbereich oft stark eingeebnet. Wer nur wenig oberhalb von „null“ rentenrechtlich steht, landet in der Praxis schnell in einem Bereich, in dem sich zusätzliche Beitragsjahre finanziell kaum bemerkbar machen. Laumanns Ansatz würde diesen Abstand vergrößern – und damit ein Leistungsprinzip betonen, das viele Menschen als Gerechtigkeitsmaßstab empfinden.

Wie würde das Renten-Plus-Modell die Rente erhöhen?

Stellen Sie sich eine Rentnerin (Monika, 72) vor, die nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge 880 €gesetzliche Rente im Monat ausgezahlt bekommt. Ihr anerkannter Bedarf in der Grundsicherung (Regelsatz plus angemessene Unterkunft und Heizung) liegt bei 1.150 €.

Monikas aktuelle Lücke beträgt damit 1.150 € – 880 € = 270 €. Diese 270 € werden heute als Grundsicherung aufgestockt, sodass sie insgesamt auf 1.150 € kommt.

Nach dem Plus-Rente-Modell würde sie zusätzlich 25 % auf ihre erworbenen Rentenansprüche bekommen.

Vereinfacht gerechnet: 25 % von 880 € = 220 € Zuschlag. Ihre „Plus-Rente“ läge dann bei 880 € + 220 € = 1.100 €.

Damit schrumpft die Lücke zur Grundsicherung auf 1.150 € – 1.100 € = 50 €. Der Staat müsste also statt 270 € nur noch 50 € Grundsicherung zahlen.

Unterm Strich hätte Monika monatlich 220 € mehr zur Verfügung (von 1.150 € auf 1.370 €), wenn der Zuschlag nichtvollständig wieder in der Grundsicherung angerechnet würde, sondern als zusätzlicher Betrag oberhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten bliebe. Genau an dieser Anrechnungsfrage würde sich in der Praxis entscheiden, ob die „Plus-Rente“ für Betroffene spürbar mehr Geld bedeutet oder vor allem die Sozialausgaben verschiebt.

Warum die Debatte jetzt wieder Fahrt aufnimmt

Die Diskussion bekommt ihre Schärfe durch die Entwicklung der Zahlen. Ende September 2025 bezogen laut Berichten über aktuelle Destatis-Angaben rund 755.300 Menschen Grundsicherung im Alter – so viele wie nie zuvor. Besonders auffällig ist dabei die Geschlechterverteilung: Frauen sind überdurchschnittlich häufig betroffen.

Das Thema ist damit nicht nur sozialpolitisch, sondern auch gleichstellungspolitisch aufgeladen. Zudem zeigt der Trend, dass Altersarmut nicht lediglich „Randgruppen“ trifft, sondern zunehmend Menschen, die in klassisch prekären oder unterbrochenen Erwerbsverläufen stecken – und das betrifft Millionen Biografien.

Das Problem verstärkt sich, weil Grundsicherung im Alter für viele als letzter Schritt vor dem sozialen Abstieg wahrgenommen wird. Nicht wenige Anspruchsberechtigte beantragen sie gar nicht, aus Scham, aus Unkenntnis oder aus Sorge vor Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Dort, wo sie beantragt wird, ist sie ein Indikator dafür, dass Rente und Lebenshaltungskosten auseinanderdriften – und dass die Absicherung, die das System verspricht, in vielen Fällen nicht mehr als verlässliches Versprechen ankommt.

Was hinter den steigenden Grundsicherungszahlen steckt

Die Ursachen liegen selten in einem einzelnen Faktor. Die vergangenen Jahre waren geprägt von Preissteigerungen, hohen Energie- und Lebensmittelkosten und spürbar steigenden Mieten.

Gerade in der Rente trifft Inflation Menschen besonders hart, weil das Einkommen meist weniger flexibel ist und Rücklagen häufig fehlen. Gleichzeitig steigen die Wohnkosten in vielen Regionen deutlich schneller als Renten. Da die Grundsicherung auch Unterkunft und Heizung berücksichtigt, wirkt der Wohnungsmarkt unmittelbar auf die Zahl der Leistungsbeziehenden.

Hinzu kommt der demografische Druck. Mit dem Übergang der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand wächst die Zahl der Rentnerinnen und Rentner insgesamt. Selbst wenn die Quote der Armutsbetroffenheit stabil bliebe, würde die absolute Zahl steigen. Tatsächlich aber zeigen viele Auswertungen, dass auch die Quote steigt – und damit aus einem demografischen Effekt ein sozialpolitisches Problem wird.

Ost und West: unterschiedliche Quoten, ähnliche Dynamik

In manchen westdeutschen Ländern ist der Anteil älterer Menschen unter den Grundsicherungsempfängern höher, während in mehreren ostdeutschen Ländern der Zuwachs besonders stark ausfällt.

Das verweist auf unterschiedliche Erwerbsbiografien, Rentenverläufe, Wohnkosten, Vermögenslagen und Haushaltsstrukturen. Gleichzeitig zeigt es: Altersarmut ist kein rein „östliches“ oder „westliches“ Problem, sondern hat je nach Region andere Treiber. Das erschwert Lösungen nach dem Gießkannenprinzip – und macht Vorschläge attraktiv, die gezielt an Bedürftigkeit und individueller Rentenbiografie ansetzen.

Frauen und Altersarmut: ein strukturelles Muster

Dass Frauen häufiger Grundsicherung im Alter beziehen, ist seit Jahren ein stabiler Befund. Gründe sind niedrigere Erwerbseinkommen, mehr Teilzeit, längere Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege und eine größere Wahrscheinlichkeit, im Alter allein zu leben.

Wer allein lebt, trägt Wohnkosten ohne Teilungseffekt, was bei niedrigen Renten schneller zur Bedürftigkeit führt. Zudem wirken sich Lücken in der betrieblichen und privaten Vorsorge häufig stärker aus.

Vor diesem Hintergrund wirkt eine Plus-Rente wie ein Instrument, das Lebensleistung sichtbar machen soll, ohne die strukturellen Ursachen vollständig zu lösen.

Sie könnte insbesondere Frauen helfen, die zwar über lange Zeit gearbeitet haben, aber in schlecht bezahlten oder unterbrochenen Verläufen – also genau in jener Zone, in der die Gefahr groß ist, am Ende trotz Beitragsjahren in der Grundsicherung zu landen.

Wie neu ist die „Plus-Rente“ wirklich?

Der Vorschlag ist nicht aus dem Nichts entstanden. Laumann hat das Konzept bereits vor einigen Jahren vertreten, damals mit ähnlicher Stoßrichtung: Wer eine eigene Rente erarbeitet hat und dennoch Grundsicherung benötigt, soll einen spürbaren Vorteil behalten. Neu ist vor allem die Umgebung, in der diese Idee heute wieder diskutiert wird.

Denn inzwischen existiert mit der Grundrente ein Instrument, das ebenfalls Lebensleistung honorieren soll – allerdings nach anderen Regeln und mit anderen Grenzen.

Die Grundrente setzt auf Zeiten wie Beitragsjahre, Kindererziehung und Pflege und gewährt unter bestimmten Bedingungen einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Sie arbeitet mit Einkommensanrechnung und Freibeträgen und ist darauf ausgerichtet, niedrige Renten aufzuwerten, bevor überhaupt Grundsicherung nötig wird. Laumanns Plus-Rente würde dagegen dort beginnen, wo die Grundrente in vielen Fällen nicht ankommt: bei Menschen, die bereits in der Bedürftigkeitsprüfung des Sozialamts sind.

Die Reibungsfläche zur bestehenden Grundrente

Genau hier liegt ein Konfliktpunkt. Ein neuer Zuschlag im Grundsicherungsbezug müsste sauber mit dem Grundrentenzuschlag, den Freibeträgen und der Anrechnungssystematik verzahnt werden. Sonst droht ein Nebeneinander, das zwar politisch gut klingt, aber administrativ schwer zu beherrschen ist und am Ende neue Ungerechtigkeiten erzeugt.

In der Praxis entscheidet oft nicht nur „ob“, sondern „wie“ angerechnet wird: Wird der Zuschlag als Einkommen gewertet, kann er teilweise wieder verpuffen. Wird er freigestellt, steigt die Unterstützung tatsächlich. Der Anspruch der Plus-Rente würde nur dann erfüllt, wenn der Zuschlag nicht im nächsten Schritt durch Anrechnung wieder wegrutscht.

Was die Plus-Rente leisten könnte – und was sie nicht lösen würde

Als sozialpolitisches Signal hätte der Vorschlag eine klare Wirkung. Er würde Menschen, die Grundsicherung beziehen, aber zuvor eingezahlt haben, einen sichtbaren Abstand zu jenen geben, die keine oder nur sehr kurze Beitragszeiten haben. Das kann Vertrauen stabilisieren, weil es eine gefühlte Schieflage adressiert: das Empfinden, dass sich Arbeit „nicht gelohnt“ habe.

Gleichzeitig wäre die Plus-Rente kein Ersatz für eine breitere Reform des Rentensystems. Sie verändert nicht die Ursachen niedriger Renten, sie repariert einen Teil der Folgen.

Wer sein Leben lang in Niedriglohn gearbeitet hat, wer lange in Teilzeit war oder wer über Jahre keine Beiträge zahlen konnte, bleibt in den Strukturen gefangen, die zu Altersarmut führen. Auch die Frage der Wohnkosten, die im Grundsicherungssystem eine große Rolle spielt, würde nicht gelöst. Der Zuschlag könnte aber den finanziellen Spielraum vergrößern – und damit ganz konkret den Alltag erleichtern, etwa bei Eigenanteilen für Gesundheit, Mobilität oder sozialer Teilhabe.

Finanzierung, Anreize, Bürokratie: die unbequemen Fragen

Auf den ersten Blick klingt „aus Steuern finanziert“ oft wie eine Abkürzung. In Wahrheit ist es eine Verlagerung: weg vom beitragsfinanzierten Rentensystem hin zum Staatshaushalt. Das kann gerechtfertigt sein, weil Grundsicherung und Armutsbekämpfung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Es bedeutet aber auch, dass der Zuschlag in Haushaltsverhandlungen jedes Jahr wieder unter Druck geraten könnte.

Dazu kommt die Frage der Anreize. Eine Leistung, die erst im Grundsicherungsbezug greift, setzt am Ende der Biografie an. Das kann als nachträgliche Anerkennung wirken, aber es löst nicht automatisch die Vorsorgelücke in der Mitte des Lebens.

Entscheidend wäre, dass das System weiterhin klare Vorteile für zusätzliche Beitragsjahre bietet, ohne Menschen in prekären Verläufen zu überfordern. Bürokratisch wäre zudem zu klären, ob die Plus-Rente über die Rentenversicherung ausgezahlt würde oder über die Sozialämter. Jede Schnittstelle erhöht das Risiko von Verzögerungen, Fehlberechnungen und komplizierten Verfahren – und genau das schreckt viele Betroffene schon heute ab.

Warum Laumann zusätzlich auf eine „Deutschland-Rente“ setzt

Laumann verbindet die Plus-Rente mit einem zweiten Gedanken: Pflicht zur zusätzlichen Vorsorge, allerdings nicht als Marktprodukt, sondern als staatlich organisiertes Standardangebot. Hintergrund ist die verbreitete Kritik an der Riester-Rente, die über Jahre als kompliziert, kostenintensiv und für viele Geringverdienende wenig attraktiv galt.

Ein staatlich organisiertes Standardprodukt nach Opt-out-Logik würde das Problem anders angehen: nicht über die Motivation Einzelner, sondern über einfache Teilnahme als Regelfall.

Dieses Konzept wird seit Jahren diskutiert, etwa unter dem Schlagwort „Deutschland-Rente“. Es zielt auf geringe Kosten, einfache Strukturen und breite Beteiligung. Politisch bleibt es umstritten, weil es Fragen nach Zwang, Kapitalmarktrisiken und der Rolle des Staates im Vorsorgemarkt aufwirft.

Dennoch zeigt die Kombination aus Plus-Rente und Deutschland-Rente, wohin die Debatte tendiert: Die Bekämpfung von Altersarmut soll nicht nur am Ende des Lebens ansetzen, sondern auch früher – mit stärker standardisierten Vorsorgemodellen.

Ein Vorschlag mit Wucht – aber ohne einfache Abkürzungen

Die Plus-Rente ist ein Versuch, eine reale Schieflage sichtbar zu korrigieren: dass Menschen nach jahrzehntelanger Arbeit in der Fürsorge landen und dort kaum mehr Abstand zu nicht erarbeiteten Ansprüchen spüren. Als politische Idee ist das anschlussfähig, weil es Gerechtigkeit, Anerkennung und Armutsbekämpfung miteinander verbindet.