Alleinstehende erhalten beim Bürgergeld derzeit 563 Euro Regelbedarf im Monat. Dieser Betrag gilt auch im Jahr 2026 unverändert, nachdem die Bundesregierung für die Regelsätze eine sogenannte Nullrunde bestätigt hat.
Der Betrag wird vom Jobcenter monatlich gezahlt und soll den laufenden Lebensunterhalt absichern. Dazu zählen unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Was Alleinstehenden konkret zusteht
Für eine alleinstehende erwachsene Person gilt die Regelbedarfsstufe 1. Sie betrifft Menschen, die allein in einer Wohnung leben und keine Partnerin oder keinen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft haben.
Die 563 Euro sind jedoch nicht automatisch der gesamte Betrag, den das Jobcenter überweist. Zusätzlich kann das Jobcenter angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen, also Miete, Nebenkosten und Heizkosten.
Wie hoch diese Wohnkosten sein dürfen, hängt vom Wohnort ab. Jobcenter orientieren sich dabei an örtlichen Angemessenheitsgrenzen, die sich je nach Stadt, Landkreis und Wohnungsmarkt unterscheiden können.
Der Regelbedarf ist nicht dasselbe wie die Gesamtzahlung
Viele Missverständnisse entstehen, weil der Regelsatz mit der gesamten Bürgergeld-Leistung gleichgesetzt wird. Tatsächlich ist der Regelbedarf nur ein Teil der Zahlung.
Ein alleinstehender Leistungsberechtigter kann deshalb deutlich mehr als 563 Euro erhalten, wenn zusätzlich Miete und Heizkosten übernommen werden. Umgekehrt kann die Auszahlung geringer ausfallen, wenn Einkommen, Unterhalt oder andere anrechenbare Mittel vorhanden sind.
| Bestandteil der Leistung | Bedeutung für Alleinstehende |
|---|---|
| Regelbedarf | 563 Euro monatlich für den allgemeinen Lebensunterhalt |
| Unterkunft | Angemessene Miete und Betriebskosten können übernommen werden |
| Heizung | Angemessene Heizkosten werden zusätzlich berücksichtigt |
| Mehrbedarf | Zusätzliche Leistungen sind in besonderen Lebenslagen möglich |
| Einkommen | Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet |
Beispielrechnung für alleinstehende Bürgergeld-Empfänger mit Wohnkosten
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie sich die monatliche Bürgergeld-Zahlung für eine alleinstehende Person zusammensetzen kann. Die Werte dienen der Veranschaulichung, weil die anerkannten Wohnkosten je nach Stadt, Landkreis und persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf für Alleinstehende | 563 Euro |
| Kaltmiete | 430 Euro |
| Betriebskosten | 95 Euro |
| Heizkosten | 85 Euro |
| Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung | 12,95 Euro |
| Monatlicher Gesamtbedarf | 1.185,95 Euro |
In diesem Beispiel erhält die alleinstehende Person 563 Euro für den allgemeinen Lebensunterhalt. Hinzu kommen die Wohnkosten, die sich aus Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten zusammensetzen.
Die Bruttokaltmiete liegt hier bei 525 Euro, bestehend aus 430 Euro Kaltmiete und 95 Euro Betriebskosten. Zusammen mit den Heizkosten von 85 Euro ergeben sich Unterkunfts- und Heizkosten von 610 Euro.
Da in diesem Beispiel Warmwasser nicht über die Heizungsanlage, sondern über einen Durchlauferhitzer erzeugt wird, kann ein Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung hinzukommen. Bei Alleinstehenden beträgt dieser rechnerisch 2,3 Prozent des Regelbedarfs, also 12,95 Euro im Monat.
Ohne eigenes Einkommen würde das Jobcenter in diesem Beispiel insgesamt 1.185,95 Euro monatlich berücksichtigen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Regelbedarf, den anerkannten Wohn- und Heizkosten sowie dem Warmwasser-Mehrbedarf zusammen.
Beispiel mit Einkommen aus einem Minijob
Hat dieselbe Person zusätzlich einen Minijob mit 300 Euro monatlichem Einkommen, wird dieses Einkommen nicht vollständig angerechnet. Ein Teil bleibt durch Freibeträge geschützt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatlicher Gesamtbedarf | 1.185,95 Euro |
| Minijob-Einkommen | 300 Euro |
| Grundfreibetrag | 100 Euro |
| Zusätzlicher Freibetrag auf Einkommen zwischen 100 und 300 Euro | 60 Euro |
| Anrechenbares Einkommen | 140 Euro |
| Voraussichtliche Bürgergeld-Zahlung | 1.045,95 Euro |
Von den 300 Euro Einkommen bleiben in diesem Beispiel 160 Euro anrechnungsfrei. Angerechnet werden deshalb nur 140 Euro.
Die Bürgergeld-Zahlung des Jobcenters sinkt dadurch von 1.185,95 Euro auf 1.045,95 Euro. Zusammen mit dem Minijob-Einkommen hätte die Person monatlich 1.345,95 Euro zur Verfügung.
Dieses Beispiel zeigt, dass Bürgergeld bei Alleinstehenden nicht nur aus dem Regelsatz besteht. Erst durch Wohnkosten, Heizkosten, mögliche Zuschüsse und die Anrechnung von Einkommen ergibt sich die tatsächliche monatliche Unterstützung.
Warum der Betrag 2026 nicht steigt
Für 2026 bleiben die Regelbedarfe beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe unverändert. Alleinstehende erhalten damit weiterhin 563 Euro im Monat.
Die Fortschreibung folgt einem gesetzlich festgelegten Verfahren. Weil die Berechnung keine Erhöhung ergab, wurde der bisherige Betrag beibehalten.
Eine Kürzung findet dabei nicht statt. Greift der sogenannte Besitzschutz, bleibt der bisherige Regelsatz erhalten, auch wenn die rechnerische Fortschreibung niedriger ausfallen würde.
Was der Regelsatz abdecken soll
Der Regelbedarf ist als monatlicher Pauschalbetrag ausgestaltet. Leistungsberechtigte müssen damit viele alltägliche Ausgaben eigenverantwortlich einteilen.
Dazu gehören Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom für den Haushalt und Ausgaben für soziale Teilhabe. Nicht enthalten sind dagegen angemessene Unterkunfts- und Heizkosten, weil diese gesondert berücksichtigt werden.
Gerade beim Strom ist wichtig: Haushaltsstrom gehört grundsätzlich zum Regelbedarf. Heizstrom oder Kosten für Warmwasser können je nach Fall anders behandelt werden, etwa wenn Warmwasser dezentral erzeugt wird.
Mehrbedarf kann die Zahlung erhöhen
In bestimmten Lebenssituationen kann ein Mehrbedarf hinzukommen. Das betrifft zum Beispiel Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung benötigen.
Auch bei dezentraler Warmwasserbereitung kann ein zusätzlicher Betrag möglich sein. Betroffene sollten entsprechende Nachweise beim Jobcenter einreichen, damit der Anspruch geprüft werden kann.
Eigenes Einkommen wird berücksichtigt
Wer Bürgergeld bezieht und eigenes Einkommen hat, bekommt nicht automatisch den vollen Betrag ausgezahlt. Das Jobcenter berechnet zunächst den Bedarf und zieht danach anrechenbares Einkommen ab.
Ein Teil des Einkommens bleibt jedoch frei. Dadurch soll sich Erwerbsarbeit auch dann lohnen, wenn der Lohn allein noch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu sichern.
Warum die Wohnkosten so wichtig sind
Für Alleinstehende entscheidet die Miete oft darüber, wie hoch die tatsächliche Unterstützung ausfällt. Während der Regelbedarf bundesweit gleich ist, unterscheiden sich die anerkannten Wohnkosten regional deutlich.
In einer Stadt mit hohem Mietniveau kann die Gesamtleistung deshalb höher sein als in einer günstigeren Region. Entscheidend ist aber immer, ob das Jobcenter die Kosten als angemessen bewertet.
Wer eine neue Wohnung anmieten möchte, sollte deshalb vorher die Zustimmung des Jobcenters einholen. Das kann spätere Kürzungen oder Streit über die Mietkosten vermeiden.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Ein alleinstehender Mann lebt in einer kleinen Mietwohnung und hat kein eigenes Einkommen. Sein monatlicher Regelbedarf beträgt 563 Euro.
Die Warmmiete liegt bei 520 Euro und wird vom Jobcenter als angemessen anerkannt. In diesem Fall kann sich sein monatlicher Bedarf auf 1.083 Euro belaufen.
Hat dieselbe Person jedoch einen Minijob, wird das Einkommen nach den geltenden Freibeträgen teilweise angerechnet. Die Auszahlung des Jobcenters fällt dann niedriger aus, weil ein Teil des Lebensunterhalts durch eigenes Einkommen gedeckt wird.
Häufige Fragen und Antworten
Wie viel Bürgergeld erhalten Alleinstehende monatlich?
Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro Regelbedarf im Monat. Dieser Betrag ist für den allgemeinen Lebensunterhalt vorgesehen, etwa für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsstrom und persönliche Ausgaben.
Bekommen Alleinstehende zusätzlich zur Regelleistung auch die Miete bezahlt?
Ja, das Jobcenter kann zusätzlich angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Wie hoch diese Kosten sein dürfen, hängt vom Wohnort und den dort geltenden Angemessenheitsgrenzen ab.
Ist der Bürgergeld-Regelsatz die gesamte Zahlung vom Jobcenter?
Nein, der Regelsatz ist nur ein Teil der Leistung. Die tatsächliche Zahlung kann höher ausfallen, wenn Miet- und Heizkosten übernommen werden oder ein Mehrbedarf anerkannt wird.
Warum kann die Auszahlung niedriger als 563 Euro sein?
Die Auszahlung kann niedriger ausfallen, wenn eigenes Einkommen vorhanden ist oder andere anrechenbare Leistungen bezogen werden. Das Jobcenter prüft dabei, welcher Teil des Einkommens auf den Bürgergeldanspruch angerechnet wird.
Können Alleinstehende mehr als 563 Euro Bürgergeld bekommen?
Ja, in vielen Fällen liegt die Gesamtleistung über 563 Euro. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Jobcenter zusätzlich angemessene Wohn- und Heizkosten oder besondere Mehrbedarfe berücksichtigt.
Fazit
Alleinstehende erhalten beim Bürgergeld derzeit 563 Euro Regelbedarf im Monat. Dieser Betrag ist aber nur ein Baustein der gesamten Unterstützung.
Hinzu kommen können angemessene Wohn- und Heizkosten sowie besondere Mehrbedarfe. Die tatsächliche Zahlung hängt deshalb immer von der persönlichen Wohnsituation, vom Einkommen und von möglichen Zusatzbedarfen ab.
Quellen
Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 bleiben unverändert; Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld; Regelbedarf, Mehrbedarfe und Wohnkosten werden berücksichtigt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld für 2026. Bundesagentur für Arbeit: Angemessene Kosten für Unterkunft, Heizung und Betriebskosten können vom Jobcenter übernommen werden.




