Hartz IV Hungerstreik schon in der 6. Woche

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Hungerstreik beim arbeitslosen Rüdiger S. in der sechsten Woche. Anstatt Verhandlungen: Aufforderung zum Beginn eines Ein Euro-Jobs

Wieda/ Seit nunmehr 6 Wochen dauert der Hungerstreik des erwerbslosen Rüdiger S. aus dem Kreis Osterode (Harz) an. Vom zuständigen stellvertretenden Landrat Gero Geißlreiter gab es zwar kurz vor Weihnachten die Zusage, dass der zuständige Jobcenter sich im Januar nochmals mit der Sache beschäftigen wollte, aber ein konkreter Termin wurde bisher nicht benannt. Stattdessen bekam Rüdiger S. erneut die Aufforderung nunmehr einen Ein Euro-Job zu beginnen, den er aber ablehnt und als Gegenzug eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit verlangt, wovon er seine Heizkosten bezahlen kann, die vom Jobcenter nur zu einem Bruchteil übernommen werden.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland appelliert nun an verantwortliche Politiker aus Bund und dem Land Niedersachsen, sich hier schnell und unkonventionell einzusetzen. Die vom Kreis Osterode in Spiel gebrachte Aussage, der Staat dürfe sich nicht erpressen lassen sei an Unsensibilität kaum zu überbieten. Dies erinnere an Aussagen der siebziger Jahre zu den Hungerstreiks von Mitgliedern der RAF. Die Situation sei jedoch kaum vergleichbar.

Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte Rüdiger S., dass laut Aussage seines Arztes der Gesundheitszustand noch den Umständen entsprechend gut sei. Jedoch gebe es keine Prognose, trotz der Gewichtsabnahme von 15 kg. Es gebe jedoch keine Prognose, ab welchen Zeitpunkt die Situation lebensbedrohlich sei. Dies könne bei Menschen variieren. So sei es bei manchen Menschen möglich, dass schon nach 25 Tagen eine Lebensbedrohung ein trete, bei anderen hingegen erst nach 70 bis 80 Tagen.

Als Rüdiger S. kurz vor Weihnachten ankündigte nunmehr die Flüssigkeitszunahme einzustellen konnte in Verhandlungen zwischen dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, Gero Greißlreiter, dem Aktionsbündnis Sozialproteste und dem Erwerbslosen Forum Deutschland erreicht werden, dass Rüdiger S. wieder Flüssigkeit zu sich nimmt. Im Gegenzug versprach der Jobcenter dem Berliner Politikwissenschaftler Prof. Peter Grottian, dass die umstrittenen Heizkosten erneut überprüft werden sollten und man sich an die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes halten wollte. Dieses hatte entschieden, dass bei selbst bewohntem Eigentum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden müssen und Singles als Wohneigentümer nicht auf 45 qm reduziert werden dürfen. Bei dem Hungerstreikenden ist dies zurzeit der Fall, da ihm bei seinem sonst komplett abgezahlten Wohneigentum nur Heizkosten für ca. 45 qm gezahlt werden. Seine Immobilie umfasst jedoch ca. 100 qm.

Zudem lehnt Rüdiger S. die Verpflichtung zu einem Ein Euro-Job ab, da es nicht ein sieht zum Wohle der Allgemeinheit tätig zu sein und dennoch abends in seinem kalten Haus sein zu müssen. Er verlangt vom Jobcenter, dass dieser ihm eine sozialversicherungspflichtige Stelle vermittelt, wovon er vom Jobcenter unabhängig ist. Warum dies der Jobcenter nicht kann, wurde bisher von diesem nicht beantwortet. (10.01.07)

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