Hartz IV Hungerstreiker trinkt wieder.

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Hartz IV-Hungerstreikender nimmt wieder Flüssigkeit auf – Hungerstreik bleibt!. Nach wie vor Forderung nach sozialversicherungspflichtigem Job

Wieda/Rüdiger S. hat in seinem Hungerstreik gegen Hartz IV angekündigt, dass er ab sofort Flüssigkeit wieder zu sich führen wird,
den Hungerstreik jedoch weiter fortsetzt. Damit ist eine lebensbedrohliche Situation entschärft, da der Hungerstreikende auch die
Flüssigkeitsaufnahme inzwischen eingestellt hatte. Diese vorerst ausgesetzte Verschärfung des Hungerstreiks ist durch Vermittlung
des Erwerbslosenforums Deutschland und des Aktionsbündnisses Sozialproteste zwischen Rüdiger S. und dem ersten Kreisrat des
Landkreises Osterode Gero Geißlreiter ausgehandelt worden. Dennoch bleibt die Situation nach wie vor sehr angespannt.

In Verhandlungen haben die Vermittler Martin Behrsing, Prof. Peter Grottian und Edgar Schu folgenden Konsens erreicht:
Das Jobcenter setzt die angedrohte 30%-Hartz-IV-Kürzung für Januar zunächst aus und will mehrere Optionen für einen 1-Euro-Job
ausloten, sich aber auch bemühen, eine reguläre Arbeitsstelle zu finden. Die Höhe der durch das Jobcenter zu übernehmenden
Heizkosten wird erneut unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Rüdiger S. besteht auf eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle, und setzt daher den Hungerstreik nicht aus.
Dieses vorläufige Arrangement führt dazu, dass Rüdiger S. zwar seinen Hungerstreik fortsetzt, aber wieder Flüssigkeiten zu sich
nimmt. Der Hungerstreikende betonte in einem persönlichen Gespräch mit den Vermittlern, Prof. Peter Grottian und Edgar Schu, im
Harz, seriös und überzeugend, dass es ihm nicht um seinen Einzelfall ginge, sondern um den Skandal, dass ein Mensch nicht von 345
Euro nach Hartz IV leben könne. Das gelte auch für diejenigen Menschen, die mit Niedriglöhnen ihr Leben bestreiten müssen.

Rüdiger S. fordert nach wie vor eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle oder die Übernahme der Heizkosten. Bei einem Umzug
müsste der Landkreis dann zusätzlich noch die Miete bezahlen, die weit aus höher liegen würde. Dies braucht er z. Zt. nicht, da
Rüdiger S. das Haus ab bezahlt hat. S. lehnt es ab und empfindet es als elementar entwürdigend, zum Lohndumping durch 1-Euro-Jobs gezwungen zu werden.

Hartz IV mag man scharf kritisieren, aber das eigene Leben durch einen "Hungerstreik bis zum Tode" zu riskieren, ist alle
Hartz-Kritik nicht wert. Die Vermittler bedanken sich ausdrücklich bei Herrn Geißlreiter, dem die Entspannung einer
lebensbedrohlichen Situation wichtiger war als die Durchsetzung eines bürokratischen Regelwerkes. Diese erste Vermittlung konnte nur gelingen, weil beide Seiten sich einen Schritt aufeinander zu bewegt haben. 23.12.06

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