Anmerkung der Redaktion:
Die Rechtslage hat sich geändert, seit dieser Text erschienen ist. Mit Hinweisen auf den § 315 BGB und die Unbilligkeit von Strompreisen lassen sich Stromrechnungen nicht mehr kürzen. Lesen Sie zur aktuellen Rechtslage unseren Ratgeber zum Thema Energiekosten.
Stromanbieter vergleichen
Günstigen Strom zu finden ist wahrlich nicht einfach. Die Anbieter diktieren die Strompreise und die Verbrauchen sitzen auf den viel zu hohen Kosten. Hier nun ein Stromvergleichsystem.
Hartz IV und zu hohe Stromkosten: Was man tun kann. Ratgeber Stromkosten: Wie man sich gegen zu hohe Strom- und Gaskosten erfolgreich wehrt:
Aufgrund neuer Urteile vieler Landgerichte, Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes kann man sich heute mit etwas Arbeitsaufwand dauerhaft gegen die viel zu hohen Strom- und Gaskosten wehren, die die Energieversorgungsunternehmen einem rechtswidrig berechnen. Nachstehend eine genaue Anleitung, wie vorzugehen ist
Verfügung zu holen, um trotz Zutrittsverbot zwecks Sperrung an die Zähler zu können. Man beantragt, dem Energieversorger die Einstweilige Verfügung und somit den Zutritt zu den Zählern zu versagen und ihn auf den normalen Klageweg zu verweisen. Man bezieht sich dabei in dem Schreiben ans Gericht auf die Urteile des Bundesgerichtshofes (siehe o.a. Links unter “BGH-Urteile”) und zahlloser anderer Ober- und Mittelgerichte (siehe o.a. Links unter “Urteile”), gibt die jeweiligen Aktenzeichen an und drucken Sie am besten die Urteile des BGH und der diversen Obergerichte, also OLG und vielleicht auch einige LGs, aus und fügt sie als Anlage ebenfalls bei.
- unter Vorlage der Kopien des o.a. Schriftwechsels zum Gericht gehen und schriftlich im Geschaftszimmer per Einstweiliger Verfügung beantragen, daß der Energieversorger sofort den Strom und das Gas wieder anstellt und dieses Schriftstück über einen Gerichtsvollzieher dem Energieversorger zustellen lassen – wobei man beim Gericht noch beantragen sollte, daß dem Energieversorger auch die Kosten der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher auferlegt werden sollen.
- dann Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches und Nötigung bei der Polizei unter Vorlage des Schriftwechsels und einer Kopie der Einstweligen Anordnung gegen Verantwortliche des Energeiversorgers erstatten.
Aber: Keine Angst mehr vor Strom- oder Gas-Sperren!!!
Niemand muß seit Oktober 2006 mehr Angst davor haben, daß die Energieversorger einem den Strom oder das Gas sperren, wenn man sich wehrt, wie oben beschrieben. Einfach das nachfolgende lesen:
Neue Verordnungen ermöglichen Kürzung der Strom- und Gasrechnung (25. Oktober 2006) Verbraucher, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt wegen zu hoher Preise kürzen, brauchen künftig keine Angst mehr vor Strom- oder Gassperren zu haben. Bundesrat und Bundesregierung haben dazu neue Verordnungen beschlossen (StromGVV und GasGVV, also Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung). Sie regeln die Versorgungsbedingungen für Strom und Gas und treten in wenigen Tagen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Auch gegenüber Verbrauchern, die ihre Rechnung wegen fehlender Billigkeit kürzen, besteht danach eine eindeutige Versorgungspflicht.
Das Bundeskartellamt hatte vor wenigen Tagen die Strom- und Gassperren gegenüber Protestkunden als mißbräuchlich und rechtswidrig kritisiert. Damit setzt sich die Auffassung des Bundesgerichtshofes in dieser Frage durch.
Der Bund der Energieverbraucher rät allen Verbrauchern, die überhöhten Strom- und Gaspreise um ein Viertel zu kürzen und nicht die geforderten überhöhten Preise zu zahlen. Informationen dazu auf
Der vorgenannt aufgeführte Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern wurde von uns lediglich übernommen und hiermit weitergeleitet.
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