Hartz IV Krankenversichertenschutz trotz Sanktion

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Krankenversicherungsschutz fรผr ALG II Bezieher trotz einhundert-prozentiger Sanktion vom Amt

Da es inzwischen gelegentlich vorkommt, dass Hartz IV Empfรคnger die Leistungen fรผr einen gewissen Zeitraum gรคnzlich gestrichen werden, folgender Hinweis:

Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz besteht hinsichtlich der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustรคnde weiterhin. Der Betroffene ist jedoch gehalten, einen so genannten Anspruchsausweis bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung zu besorgen und dem behandelnden Arzt vorzulegen. Im รœbrigen sind auch solche Personen in der gesetzlichen Krankenversicherungpflicht kraft des Sozialgesetzes versichert, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt krankenversichert waren (ยง 5 Abs. 1 Nr. 13a Fรผnftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) (LSG Nordrhein-Westfalen, Az. L 7 B 171/07 AS ER, Volltext-ID: 3K256518)