Rückwirkende Erwerbsminderungsrente: Dieser Zuschuss kann bei der Anrechnung herausfallen

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Der Arbeitgeber fordert den Krankengeldzuschuss zurück, gleichzeitig berücksichtigt die Rentenversicherung die Zahlung als Hinzuverdienst. Wer rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente erhält, sollte diese Kombination genau prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der zurückgeforderte Betrag die Rente nicht schmälern.

Entscheidend ist, ob der Zuschuss nach dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag als Vorschuss auf die Rente gilt und der Arbeitgeber ihn tatsächlich zurückfordert. Eine Vertragsklausel allein reicht für diese Ausnahme nicht aus.

Warum ein Krankengeldzuschuss bei der Rentenberechnung auftaucht

Ein Krankengeldzuschuss ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum Krankengeld der Krankenkasse. Er kann die finanzielle Lücke während einer längeren Arbeitsunfähigkeit verkleinern. Welche Vereinbarungen dafür maßgeblich sind, erläutert unser Beitrag zum Anspruch auf einen Zuschuss zum Krankengeld.

Für die Hinzuverdienstprüfung bei einer Erwerbsminderungsrente behandelt die Deutsche Rentenversicherung Arbeitgeberzuschüsse zu Sozialleistungen grundsätzlich als Arbeitsentgelt. Dass während der Krankheit keine Arbeitsleistung erbracht wurde, schließt eine Berücksichtigung nicht aus.

Die Anrechnung führt allerdings nicht zwangsläufig zu einer niedrigeren Rente. Zunächst wird geprüft, ob der insgesamt zu berücksichtigende Hinzuverdienst die maßgebliche Jahresgrenze überschreitet.

Die Ausnahme setzt eine konkrete Rückforderung voraus

Die Rechtsanweisung der Deutschen Rentenversicherung zu § 96a SGB VI nennt eine Ausnahme für bestimmte zurückgeforderte Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund tarifrechtlicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen als Rentenvorschuss gelten und der Arbeitgeber sie zurückverlangt.

Betroffene sollten deshalb die einschlägige Vertragsregelung und das Rückforderungsschreiben zusammen einreichen. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, welche Zahlung für welchen Zeitraum zurückgefordert wird.

Es genügt nicht, dass der Arbeitgeber möglicherweise später eine Forderung erheben könnte. Die Ausnahme knüpft an eine tatsächlich geltend gemachte Rückforderung an.

Mit der Prüfung nicht bis zur letzten Rückzahlungsrate warten

Die DRV-Rechtsanweisung nennt die Rückforderung als Voraussetzung. Eine bereits vollständig abgeschlossene Rückzahlung verlangt sie in der beschriebenen Regelung nicht zusätzlich.

Wer eine entsprechende Forderung erhalten hat, sollte daher zeitnah eine Prüfung der Hinzuverdienstberechnung beantragen. Auch bei einer vereinbarten Ratenzahlung kann das Rückforderungsschreiben bereits vorgelegt werden.

Davon getrennt bleibt die Frage, ob der Arbeitgeber das Geld arbeitsrechtlich tatsächlich verlangen darf. Die rentenrechtliche Ausnahme bestätigt nicht die Berechtigung jeder Arbeitgeberforderung.

Gesetzliche Lohnfortzahlung ist gesondert zu behandeln

Die gesetzliche Entgeltfortzahlung bei Krankheit lässt sich nicht allein wegen einer später bewilligten Erwerbsminderungsrente zum rückforderbaren Rentenvorschuss erklären. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz schützt unter seinen Voraussetzungen die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

Die DRV-Rechtsanweisung grenzt diese gesetzliche Entgeltfortzahlung von darüber hinausgehenden Zahlungen ab. Die Regelung zu zurückgeforderten Rentenvorschüssen betrifft Zahlungen für die Zeit nach dem gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum.

Auf einer Arbeitgeberabrechnung können deshalb Beträge stehen, die unterschiedlich behandelt werden müssen. Auch das Krankengeld der Krankenkasse ist eine eigene Leistung und darf nicht mit dem Arbeitgeberzuschuss gleichgesetzt werden.

Diese Hinzuverdienstgrenzen gelten 2026

Für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 genau 20.763,75 Euro. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei mindestens 41.527,50 Euro. Sie kann aufgrund der persönlichen Berechnung höher ausfallen.

Rentenart Jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026
Rente wegen voller Erwerbsminderung 20.763,75 Euro
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Mindestens 41.527,50 Euro, gegebenenfalls individuell höher

Wer einschließlich des Zuschusses unter seiner maßgeblichen Grenze bleibt, erhält durch dessen Herausnahme nicht schon deshalb mehr Rente. Die Berechnung sollte dennoch korrigiert werden, wenn darin ein Betrag enthalten ist, der nicht berücksichtigt werden darf.

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Bei einer rückwirkenden Bewilligung über mehrere Kalenderjahre müssen die Grenzen des jeweiligen Jahres geprüft werden. Die Werte für 2026 lassen sich nicht auf frühere Jahre übertragen.

Diese Unterlagen erleichtern die Korrektur

Vergleichen Sie den Rentenbescheid mit den Arbeitgeberabrechnungen und dem Rückforderungsschreiben. Achten Sie darauf, ob dieselben Zeiträume und Beträge betroffen sind.

  • Der Rentenbescheid zeigt, welche Einkünfte als Hinzuverdienst berücksichtigt wurden.
  • Die Arbeitgeberabrechnungen weisen die ausgezahlten Zuschüsse aus.
  • Der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag muss die Einordnung als Rentenvorschuss tragen.
  • Das Rückforderungsschreiben sollte Betrag, Zeitraum und Grund der Forderung erkennen lassen.

Umfasst die Forderung mehrere Zahlungsarten, hilft eine Aufschlüsselung durch die Lohnbuchhaltung. So lässt sich vermeiden, dass gesetzliche Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschüsse und andere Zahlungen miteinander vermischt werden.

Ist der Rentenbescheid bereits ergangen, sollte eine laufende Rechtsbehelfsfrist beachtet werden. Eine bloße Nachfrage bei der Rentenversicherung ersetzt keinen erforderlichen Rechtsbehelf.

Ein Beispiel mit 2.400 Euro Krankengeldzuschuss

Sabine erhält nach längerer Krankheit rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente. Ihr Arbeitgeber fordert 2.400 Euro Krankengeldzuschuss zurück, weil die Zahlung für den betroffenen Zeitraum nach dem einschlägigen Tarifvertrag als Rentenvorschuss gilt. Das Beispiel ist frei erfunden.

In ihrer Hinzuverdienstberechnung findet Sabine dieselben 2.400 Euro wieder. Sie reicht die Tarifregelung und das Rückforderungsschreiben bei der Rentenversicherung ein und beantragt, den Betrag aus der Berechnung herauszunehmen.

Ob daraus eine höhere Rentenzahlung folgt, hängt vom übrigen Hinzuverdienst und der maßgeblichen Jahresgrenze ab. Die Rentenversicherung erstattet ihr nicht einfach die 2.400 Euro, die der Arbeitgeber zurückverlangt.

Rechtsstand ist der 29. Oktober 2026. Grundlage sind die DRV-Rechtsanweisung zu § 96a SGB VI und die veröffentlichten Hinzuverdienstgrenzen für 2026.

FAQ zu Krankengeldzuschüssen und Erwerbsminderungsrente

Zählt jeder Krankengeldzuschuss als Hinzuverdienst?

Arbeitgeberzuschüsse zu Sozialleistungen werden nach der DRV-Rechtsanweisung grundsätzlich als Hinzuverdienst berücksichtigt. Die hier beschriebene Ausnahme betrifft Zuschüsse, die tarif- oder arbeitsvertraglich als Rentenvorschuss gelten und tatsächlich zurückgefordert werden.

Muss ich das Geld bereits vollständig zurückgezahlt haben?

Die betreffende DRV-Regelung verlangt eine Rückforderung und nennt keine zusätzliche Voraussetzung einer bereits abgeschlossenen Rückzahlung. Reichen Sie das Rückforderungsschreiben und die vertragliche Grundlage deshalb zeitnah zur Prüfung ein.

Bekomme ich den zurückgeforderten Betrag von der Rentenversicherung ersetzt?

Nein. Es geht um die richtige Hinzuverdienstberechnung. Eine Korrektur kann die Rentenzahlung erhöhen, wenn zuvor eine entsprechende Kürzung erfolgte. Sie führt aber nicht zu einer pauschalen Erstattung der Arbeitgeberforderung.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung, Rechtsanweisung zu § 96a SGB VI, insbesondere Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2

§ 96a SGB VI, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst

§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Sozialversicherungsrechengrößen und Hinzuverdienstgrenzen 2026