Wer nachts die Heizung vollständig ausschaltet, hofft auf eine niedrigere Heizkostenabrechnung. Doch gerade in schlecht gedämmten Mietwohnungen kann das kräftige Abkühlen der Räume zum Problem werden und die Schimmelgefahr erhöhen.
Die Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt empfehlen deshalb, die Raumtemperatur nachts gezielt zu reduzieren, statt die Wohnung unkontrolliert auskühlen zu lassen. Wie viel sich damit sparen lässt, hängt allerdings von der Dämmung, der Heizungsart und den Außentemperaturen ab.
Heizung nachts herunterdrehen spart tatsächlich Energie
Die Rechnung klingt zunächst einfach. Wer seine Heizung nachts ausschaltet, verbraucht während dieser Zeit weniger Heizenergie und müsste deshalb auch weniger bezahlen.
Tatsächlich geht bei niedrigeren Raumtemperaturen weniger Wärme über Wände, Fenster und andere Gebäudeteile verloren. Deshalb lässt sich durch eine Nachtabsenkung grundsätzlich Energie sparen, wie die Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert.
Allerdings muss die Wohnung am nächsten Morgen wieder auf die gewünschte Temperatur gebracht werden. Wie viel Energie dafür erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, wie stark die Räume während der Nacht ausgekühlt sind und wie effizient die Heizungsanlage arbeitet.
Die häufige Behauptung, dass das morgendliche Aufheizen grundsätzlich die gesamte nächtliche Ersparnis aufbraucht, ist deshalb zu pauschal. Eine moderate Nachtabsenkung ist in vielen Gebäuden sinnvoll, während eine vollständige Abschaltung nicht unter allen Bedingungen empfehlenswert ist.
Diese Temperaturen empfehlen Experten für die Nacht
Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Raumtemperatur nachts oder bei mehrstündiger Abwesenheit auf ungefähr 18 Grad Celsius abzusenken. Für Schlafzimmer gelten häufig bereits 16 bis 18 Grad als ausreichend.
Die Verbraucherzentralen raten allerdings davon ab, beheizte Wohnräume auf weniger als etwa 16 Grad auskühlen zu lassen. Bei niedrigen Temperaturen und erhöhter Luftfeuchtigkeit wächst das Risiko für Feuchtigkeitsschäden und Schimmel.
Als Orientierung für Mieter können folgende Temperaturen dienen.
| Raum | Empfohlene Temperatur |
|---|---|
| Wohnzimmer tagsüber | Etwa 20 Grad |
| Wohnzimmer nachts | Etwa 18 Grad |
| Schlafzimmer | Etwa 16 bis 18 Grad |
| Wenig genutzte Räume | Möglichst nicht unter 16 Grad |
| Badezimmer bei Nutzung | Etwa 21 bis 23 Grad |
Diese Werte sind keine verbindlichen gesetzlichen Mindesttemperaturen für das Heizverhalten von Mietern. Gerade bei schlecht gedämmten Außenwänden, hoher Luftfeuchtigkeit oder besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen können höhere Temperaturen erforderlich sein.
Warum das Thermostat nachts nicht einfach auf das Sternchen gehört
Viele Heizkörper besitzen ein Thermostat mit den Stufen eins bis fünf und einem Sternchen. Bei üblichen Modellen entspricht Stufe zwei ungefähr 16 Grad Celsius und Stufe drei etwa 20 Grad Celsius.
Das Sternchen kennzeichnet dagegen normalerweise den Frostschutz, der häufig bei ungefähr sechs Grad liegt. Diese Einstellung soll vor allem verhindern, dass Heizungsbauteile bei Frost beschädigt werden.
Wer das Thermostat nachts ausschließlich auf Frostschutz stellt, sorgt damit nicht für eine ausreichende Mindesttemperatur gegen Schimmelbildung. In einer schlecht gedämmten Wohnung können insbesondere Außenwände und Raumecken dadurch stark auskühlen.
Sinnvoller ist es, die gewünschte Raumtemperatur einzustellen und diese mit einem Thermometer zu kontrollieren. Die Stellung des Heizungsreglers allein zeigt nicht zuverlässig an, wie warm es im Zimmer tatsächlich ist.
Wann sich eine vollständige Nachtabschaltung trotzdem lohnen kann
Ein vollständiges Abschalten ist nicht grundsätzlich falsch. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass bei milden Außentemperaturen unter bestimmten Bedingungen eine Nachtabschaltung sinnvoll sein kann.
Entscheidend ist, ob die Wohnung währenddessen ausreichend warm bleibt. In einem gut gedämmten Gebäude sinkt die Raumtemperatur über Nacht häufig nur langsam, sodass zeitweise keine zusätzliche Wärme benötigt wird.
Anders sieht es in einem unsanierten Altbau mit kalten Außenwänden und zugigen Fenstern aus. Hier können die Räume deutlich schneller auskühlen und bereits am Morgen eine erneute Erwärmung benötigen.
Bei Mietwohnungen mit Zentralheizung kommt ein weiterer Unterschied hinzu. Mieter können ihre eigenen Heizkörperthermostate regulieren, während die zentrale Nachtabsenkung der Heizungsanlage normalerweise durch den Betreiber eingestellt wird.
Ein Grad weniger kann rund sechs Prozent Heizenergie sparen
Wie stark bereits kleine Änderungen wirken können, verdeutlicht eine Faustregel des Umweltbundesamtes. Eine um ein Grad Celsius niedrigere Raumtemperatur kann ungefähr sechs Prozent Heizenergie einsparen.
Bei angenommenen jährlichen Heizkosten von 1.200 Euro entsprechen sechs Prozent rechnerisch 72 Euro. Das ist allerdings nur eine vereinfachte Modellrechnung und keine garantierte Ersparnis auf der Heizkostenabrechnung.
Vor allem gilt die Faustregel nicht automatisch, wenn das Thermostat lediglich nachts für wenige Stunden um ein Grad heruntergedreht wird. Entscheidend ist, wie stark sich die durchschnittliche Raumtemperatur und damit der Heizenergiebedarf über einen längeren Zeitraum tatsächlich verringern.
Auch die Art der Heizkostenabrechnung beeinflusst die finanzielle Wirkung. Bei einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage wird nämlich nicht die gesamte Rechnung ausschließlich nach dem eigenen Verbrauch verteilt.
Warum Mieter trotz niedrigerem Verbrauch weiter Heizkosten bezahlen
Nach § 7 Heizkostenverordnung müssen bei einer zentralen Heizungsanlage grundsätzlich mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der umlagefähigen Heizkosten nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt werden. Der verbleibende Anteil wird regelmäßig anhand der Wohn- oder Nutzfläche berechnet.
Selbst wenn ein Mieter seinen eigenen Verbrauch deutlich reduziert, bleibt deshalb ein Teil der Abrechnung von seinem individuellen Heizverhalten weitgehend unabhängig. Wie groß die tatsächliche Ersparnis ausfällt, lässt sich nicht einfach aus der Stellung des Thermostats ableiten.
Warum selbst bei sehr niedrigem Verbrauch überraschend hohe Heizkosten entstehen können, erklärt der Gegen-Hartz-Beitrag Mietrecht: Kaum geheizt, trotzdem hohe Rechnung – Warum Sparen nicht die Heizkosten senkt.
In schlecht gedämmten Wohnungen droht eine besondere Schimmelgefahr
Wer seine Heizung nachts stark herunterdreht, sollte nicht nur auf die Lufttemperatur achten. Entscheidend ist auch, wie kalt die Oberflächen von Außenwänden, Fenstern und Raumecken werden.
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An solchen Stellen kann sich Feuchtigkeit niederschlagen, wenn die relative Luftfeuchtigkeit an der kalten Oberfläche stark ansteigt. Daraus können Bedingungen entstehen, unter denen Schimmel wächst.
Besonders im Schlafzimmer fällt über Nacht Feuchtigkeit an. Schon durch Atmen und Schwitzen geben Menschen Wasser an die Raumluft ab, weshalb nach dem Aufstehen ausreichend gelüftet werden sollte.
Die Verbraucherzentralen empfehlen außerdem, die relative Luftfeuchtigkeit mit einem Thermo-Hygrometer zu kontrollieren. Bleibt sie über längere Zeit oberhalb von etwa 50 Prozent, kann zusätzliches Lüften sinnvoll sein, insbesondere in schlecht gedämmten Wohnungen.
Ein bestimmter Messwert in der Raummitte bietet allerdings keine absolute Sicherheit vor Schimmel. An besonders kalten Wandoberflächen können bereits bei niedrigeren Raumluftwerten problematische Feuchtigkeitsverhältnisse entstehen.
Mieter müssen nicht ständig auf 20 Grad heizen
Auch mietrechtlich ist die Unterscheidung zwischen ausreichender Beheizbarkeit und dem eigenen Heizverhalten wichtig. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes besteht für Mieter keine allgemeine Pflicht, sämtliche Wohnräume ständig auf 20 oder 22 Grad zu beheizen.
Der Vermieter muss die Wohnung jedoch ausreichend beheizbar halten. In seiner Mitteilung vom 1. Oktober 2026 nennt der Mieterbund für die Heizperiode erreichbare Temperaturen von 20 bis 22 Grad zwischen 6 und 24 Uhr und nachts ungefähr 18 Grad.
Wer persönlich niedrigere Temperaturen bevorzugt, darf seine Heizung grundsätzlich entsprechend einstellen. Allerdings müssen Mieter Schäden an der Wohnung durch übermäßiges Auskühlen und unzureichendes Lüften vermeiden.
Fällt die Heizung dagegen aus oder erreicht die Wohnung trotz angemessener Einstellung keine ausreichende Temperatur, kann ein Mietmangel vorliegen. Welche Rechte dann bestehen, erläutert der Beitrag Mietrecht: Wohnung zu kalt – Dann ist eine Mietminderung möglich.
Bei Fußbodenheizungen gelten andere Voraussetzungen
Nicht jede Heizungsanlage reagiert gleich schnell auf eine veränderte Einstellung. Während klassische Heizkörper ihre Wärmeabgabe vergleichsweise rasch verändern können, arbeiten Fußbodenheizungen wesentlich träger.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass der Nutzen einer Nachtabsenkung bei Fußboden- und Wandflächenheizungen häufig geringer ist. Die Anlagen arbeiten mit niedrigen Temperaturen und brauchen oft längere Zeit, um auf Veränderungen zu reagieren.
Auch bei Wärmepumpen hängt die wirtschaftlich sinnvollste Einstellung vom Gesamtsystem ab. Eine starke Nachtabsenkung mit anschließendem schnellen Wiederaufheizen muss deshalb nicht die beste Lösung sein.
So finden Mieter die passende Einstellung für die Nacht
Wer Heizkosten sparen möchte, sollte zunächst prüfen, welche Temperaturen in den einzelnen Räumen tatsächlich benötigt werden. Für das Wohnzimmer kann eine Absenkung von ungefähr 20 auf 18 Grad nachts ein sinnvoller Ausgangspunkt sein.
Anschließend lohnt es sich, die Temperatur morgens unmittelbar nach dem Aufstehen zu kontrollieren. Kühlt die Wohnung stark aus oder tritt Kondenswasser auf, sollte die Nachtabsenkung angepasst werden.
Programmierbare Thermostate können dabei helfen, die Raumtemperatur automatisch nach dem Tagesablauf einzustellen. Sie verhindern beispielsweise, dass die Heizung bereits mehrere Stunden vor dem Aufstehen wieder auf voller Wunschtemperatur läuft.
Entscheidend bleibt, dass die Wohnung nicht unnötig auskühlt und Feuchtigkeit ausreichend abgeführt wird. Für viele Mieter ist deshalb eine maßvolle Nachtabsenkung der sinnvollere Kompromiss zwischen Heizkosten und Wohnkomfort.
Häufige Fragen zum nächtlichen Heizen
Spart man mit einer vollständig ausgeschalteten Heizung nachts mehr Geld?
Das hängt von der Dämmung, dem Heizsystem und der Außentemperatur ab. Bei mildem Wetter und geringer Auskühlung kann eine Abschaltung sinnvoll sein, während in schlecht gedämmten Wohnungen eine moderate Nachtabsenkung häufig die bessere Lösung ist.
Lohnt sich eine Nachtabsenkung auch bei einer Fußbodenheizung?
Der mögliche Vorteil ist bei Fußbodenheizungen häufig geringer, weil diese Systeme vergleichsweise langsam auf veränderte Einstellungen reagieren. Ob sich eine Absenkung lohnt, hängt von der konkreten Heizungsanlage und dem Gebäude ab.
Was sollten Mieter tun, wenn die Wohnung morgens unter 16 Grad hat?
Dann sollte die nächtliche Temperaturabsenkung überprüft und gegebenenfalls reduziert werden. Zusätzlich sollten Mieter die Luftfeuchtigkeit beobachten und insbesondere nach dem Schlafen ausreichend lüften, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.
Quellen
Verbraucherzentrale Energieberatung – Nachtabsenkung
Verbraucherzentrale – Heizung optimieren und Heizkosten sparen
Verbraucherzentrale – Heizen und Lüften: So geht’s richtig
Umweltbundesamt – Richtiges Heizen schützt das Klima und den Geldbeutel
Umweltbundesamt – Mit fünf einfachen Schritten Energie und Geld sparen, 27. Mai 2026
Deutscher Mieterbund – Heizperiode gestartet, 1. Oktober 2026
§ 7 Heizkostenverordnung – Verteilung der Kosten der Wärmeversorgung




