Der Antrag auf Weitergewährung ist gestellt, die Erkrankung besteht fort, doch von der Deutschen Rentenversicherung kommt kein Bescheid: Für Menschen mit befristeter Erwerbsminderungsrente kann daraus eine empfindliche Zahlungslücke entstehen. Denn das im bisherigen Bescheid genannte Rentenende bleibt zunächst bestehen.
Besonders bitter ist das für Menschen, deren Rente gerade für Miete, Strom und Lebensmittel reicht. Sie müssen die Entscheidung der DRV voranbringen und zugleich klären, wovon sie bis dahin leben können.
Die Rente endet auch ohne neuen Bescheid
Nach § 102 Absatz 1 SGB VI endet eine befristete Rente mit Ablauf ihrer Befristung. Dafür braucht die DRV keinen zusätzlichen Aufhebungsbescheid; auch ein früh gestellter Weitergewährungsantrag verlängert die Bewilligung nicht automatisch.
Eine verspätete Entscheidung bedeutet allerdings noch keine Ablehnung. Besteht der Anspruch weiter und wird die Verlängerung später bewilligt, kann sie unmittelbar an den bisherigen Bewilligungszeitraum anschließen.
Eine schriftliche Nachfrage muss konkret werden
Wer kurz vor dem Rentenende weiterhin wartet, sollte sich nicht mit einer allgemeinen Auskunft zur laufenden Bearbeitung zufriedengeben. Hilfreich ist eine nachweisbar übermittelte Sachstandsanfrage mit Versicherungsnummer, Antragsdatum und dem letzten bewilligten Rentenmonat.
Die DRV sollte konkret mitteilen, welche Unterlagen noch fehlen, ob eine Begutachtung vorgesehen ist und wann voraussichtlich entschieden werden kann. Zugleich sollten Betroffene erklären, ab wann ihnen Einkommen fehlt und welche laufenden Ausgaben dadurch gefährdet sind.
Mitunter hängt das Verfahren an einem noch ausstehenden Befundbericht, dessen Bearbeitungsstand sich bei der behandelnden Praxis erfragen lässt. Eingangsbestätigungen, eingereichte Befunde und bisherige Schreiben sollten deshalb geordnet aufbewahrt werden.
Für die Weiterzahlung stellt die DRV das Formular R0120 auch online bereit. Wer den Antrag bereits eingereicht hat, sollte den Eingang und die Vollständigkeit klären, statt darauf zu vertrauen, dass das bevorstehende Rentenende die Bearbeitung von selbst beschleunigt.
Untätigkeitsklage: Sechs Monate ab Antragstellung
Über einen noch nicht beschiedenen Weitergewährungsantrag kann grundsätzlich nach sechs Monaten Untätigkeitsklage nach § 88 SGG erhoben werden. Die Frist beginnt mit der Antragstellung, nicht erst mit dem Ende der Rentenzahlung.
Voraussetzung ist, dass die Entscheidung ohne zureichenden Grund ausbleibt. Noch notwendige medizinische Ermittlungen können eine längere Bearbeitung rechtfertigen; ob das im Einzelfall genügt, prüft das Sozialgericht.
Mit dieser Klage wird eine Entscheidung über den Antrag verlangt, keine Rentenzahlung allein wegen der langen Wartezeit. Die sechs Monate sind auch keine Frist, nach deren Ablauf der Antrag automatisch als genehmigt gilt.
Bei akuter Geldnot muss niemand sechs Monate abwarten
Droht vorher eine existenzielle Notlage, kommt ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 SGG in Betracht. Dieser Eilrechtsschutz ist bereits vor einer Klage möglich und setzt nicht voraus, dass die sechs Monate für eine Untätigkeitsklage verstrichen sind.
Für eine vorläufige Rentenzahlung müssen grundsätzlich sowohl der geltend gemachte Anspruch als auch die besondere Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden. Aktuelle ärztliche Befunde sind dafür ebenso wichtig wie Unterlagen zur finanziellen Situation, etwa Kontoauszüge, Mietforderungen und Nachweise über sonstiges Einkommen.
Eine weiterhin bestehende Erkrankung allein garantiert keine Eilentscheidung zugunsten der Versicherten. Ist die Erwerbsminderung medizinisch ungeklärt oder der Lebensunterhalt bereits durch andere Leistungen gesichert, kann der Antrag scheitern.
Wie schwierig eine vorläufige Rentenzahlung durchzusetzen sein kann, erläutert auch unser Beitrag über einen erfolglosen Eilantrag nach monatelangem Warten auf die EM-Rente. Bei einer drohenden Versorgungslücke können ein Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Kanzlei helfen, den passenden Antrag und die nötigen Nachweise zusammenzustellen.
Warum ein Vorschuss nicht immer möglich ist
Ein Vorschuss nach § 42 SGB I setzt voraus, dass der Anspruch auf die Geldleistung dem Grunde nach bereits besteht und lediglich die Ermittlung der Höhe voraussichtlich länger dauert. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und wird ein Vorschuss beantragt, besteht grundsätzlich eine Zahlungspflicht; die Höhe bestimmt der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen.
Gerade bei einer EM-Rente kann die Verzögerung jedoch an der offenen Frage liegen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Solange darüber noch keine Klarheit besteht, lässt sich aus § 42 SGB I kein automatischer Anspruch auf Überbrückung ableiten, wie auch die Rechtlichen Anweisungen der DRV zu Vorschüssen zeigen.
Arbeitslosengeld kann nach dem Rentenende helfen
Betroffene sollten frühzeitig bei der Agentur für Arbeit klären, ob nach dem Ende der Rente ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, und die erforderliche Arbeitslosmeldung rechtzeitig vornehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente selbst Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung begründen.
Warum deshalb auch ohne zwischenzeitliche Beschäftigung ein Anspruch entstehen kann, erklärt unser Beitrag „EM-Rente endet: Neues ALG I kann auch ohne neuen Job entstehen“. Die erforderlichen Versicherungszeiten und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen trotzdem erfüllt sein.
Bei länger anhaltender erheblicher Leistungsminderung kann zusätzlich die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III greifen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt in ihren Fachlichen Weisungen klar, dass die Feststellung der Erwerbsminderung bei einer Zeitrente grundsätzlich auf deren Bewilligungsdauer begrenzt ist.
Die frühere Rentenbewilligung schließt eine anschließende Prüfung der Nahtlosigkeit daher nicht von vornherein aus. Betroffene sollten ihre gesundheitlichen Einschränkungen wahrheitsgemäß angeben und ihre Bereitschaft erklären, im Rahmen eines tatsächlich vorhandenen Leistungsvermögens zu arbeiten.
Sozialamt und Jobcenter: Auf die persönliche Situation kommt es an
Reichen Einkommen und verwertbares Vermögen nicht für den Lebensunterhalt, kommen außerdem existenzsichernde Leistungen in Betracht. Welche Stelle zuständig ist, hängt unter anderem von der Erwerbsfähigkeit, deren voraussichtlicher Dauer und der Haushaltskonstellation ab.
Bei vorübergehender voller Erwerbsminderung kommt häufig Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt infrage. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII setzt dagegen grundsätzlich eine dauerhafte volle Erwerbsminderung voraus.
Leistungen des Jobcenters können etwa bei eigener Erwerbsfähigkeit oder für vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen innerhalb einer leistungsberechtigten Bedarfsgemeinschaft infrage kommen. Eine befristete EM-Rente führt deshalb nicht pauschal dazu, dass anschließend stets Grundsicherung vom Sozialamt gezahlt wird.
Betroffene sollten ihren Bedarf frühzeitig bei der in Betracht kommenden Stelle anzeigen und erforderliche Anträge stellen. Ein offener Rentenantrag ersetzt diese Schritte nicht, und eine spätere Nachzahlung begleicht keine heute fällige Miete.
Welche Maßnahme welchen Zweck erfüllt
| Maßnahme | Voraussetzung oder Anlass | Mögliches Ergebnis |
|---|---|---|
| Schriftliche Sachstandsanfrage | Die Entscheidung fehlt, das Rentenende rückt näher. | Fehlende Unterlagen und den Bearbeitungsstand klären; keine automatische Weiterzahlung. |
| Untätigkeitsklage | Grundsätzlich sechs Monate seit Antragstellung und keine Entscheidung ohne zureichenden Grund. | Eine Entscheidung verlangen; eine Bewilligung ist damit nicht garantiert. |
| Gerichtlicher Eilantrag | Ein vorläufiger Anspruch und besondere Dringlichkeit werden glaubhaft gemacht. | Vorläufige Hilfe im Einzelfall; der Rentenantrag allein genügt nicht. |
| Vorschuss nach § 42 SGB I | Der Anspruch steht dem Grunde nach fest, die Ermittlung der Höhe dauert länger. | Eine Zahlung vor der endgültigen Feststellung der Leistungshöhe. |
| Arbeitslosengeld oder existenzsichernde Leistungen | Die jeweiligen Versicherungs- beziehungsweise Bedürftigkeitsvoraussetzungen liegen vor. | Den Lebensunterhalt während des offenen Rentenverfahrens sichern. |
Eine spätere Bewilligung kann die Lücke rückwirkend schließen
Wird die Rente rückwirkend weitergewährt, kann eine Nachzahlung für die zwischenzeitlich ausgefallenen Rentenmonate entstehen. Haben andere Sozialleistungsträger diesen Zeitraum bereits finanziert, können ihnen Erstattungsansprüche gegen die Rentenversicherung zustehen.
Der nachzuzahlende Rentenbetrag wird dann möglicherweise nicht vollständig an die versicherte Person ausgezahlt. Wie solche Ansprüche zusammenhängen, erläutert unser Beitrag zur Verrechnung von Übergangsleistungen beim Warten auf die EM-Rente.
Trifft stattdessen eine Ablehnung ein, muss diese gesondert angegriffen werden, wenn Betroffene sie für falsch halten. Für den Widerspruch gilt bei Bekanntgabe im Inland und ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig eine Monatsfrist; eine vorherige Sachstandsanfrage oder Untätigkeitsklage ersetzt den Widerspruch nicht.
Fragen und Antworten zur ausbleibenden Weiterbewilligung
Läuft meine EM-Rente weiter, solange die DRV den Antrag prüft?
Nein, die bisherige Bewilligung endet grundsätzlich mit dem im Bescheid genannten Datum. Der offene Weitergewährungsantrag verhindert diesen Ablauf nicht.
Ab wann kann ich Untätigkeitsklage erheben?
Bei einem Antrag grundsätzlich nach sechs Monaten, wenn die DRV ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat. Geht es bereits um einen unbeschiedenen Widerspruch, gilt grundsätzlich eine Wartefrist von drei Monaten.
Muss ich bei akuter Geldnot ebenfalls sechs Monate warten?
Nein, gerichtlicher Eilrechtsschutz ist schon vorher möglich. Ein vorläufiger Leistungsanspruch und die besondere Dringlichkeit müssen allerdings glaubhaft gemacht werden.
Kann ich einfach einen Vorschuss verlangen?
Ein Vorschuss nach § 42 SGB I kommt infrage, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht und nur die Ermittlung seiner Höhe länger dauert. Ist noch offen, ob die Erwerbsminderung weiterhin vorliegt, genügt der Weitergewährungsantrag dafür nicht.
Kann ich nach einer befristeten EM-Rente Arbeitslosengeld bekommen?
Ja, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind; Zeiten einer vollen EM-Rente können unter bestimmten Bedingungen Versicherungszeiten begründen. Bei länger dauernder erheblicher Leistungsminderung ist zusätzlich eine Prüfung nach der Nahtlosigkeitsregelung möglich.
Ist eine rückwirkende Verlängerung trotz unterbrochener Auszahlung möglich?
Ja, die Weiterbewilligung kann bei fortbestehendem Anspruch unmittelbar an den bisherigen Zeitraum anschließen. Bereits gezahlte Leistungen anderer Sozialleistungsträger können bei der Rentennachzahlung zu berücksichtigen sein.




