Warten auf EM-Rente: So werden Übergangsleistungen verrechnet

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Wenn Sie einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung stellen, beziehen Sie in der Regel Krankengeld, und nach dessen Auslaufen dann Arbeitslosengeld. Oft dauert das Gesamtverfahren so lange, dass Betroffene sogar Bürgergeld beziehen müssen.

Besorgte Leser fragten uns mehrfach, ob Sie die in der Zeit zwischen Stellung und Anerkennung des Antrags auf Erwerbsminderung gezahlten Leistungen zurückzahlen müssen. Ist diese Gefahr vorhanden? Erwartet Sie nach Anerkennung der Erwerbsminderung ein Brief des Jobcenters mit saftigen Rückforderungen? Das klären wir in diesem Beitrag.

Anträge auf Erwerbsminderung dauern lange

Zuerst einmal: Es ist vollkommen normal, dass zwischen dem Stellen eines Antrags auf Erwerbsminderung und der Entscheidung über diesen Antrag Monate vergehen, Sie müssen mit durchschnittlich 20 Wochen rechnen. Auch sechs Monate und mehr sind bei einer solchen Bearbeitung nicht ungewöhnlich.

Die Hürden sind hoch

Das liegt nicht daran, dass die zuständigen Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung besonders langsam arbeiten, sondern die Hürden für die Anerkennung einer Erwerbsminderung hoch sind, und die Prüfungen fallen folglich akribisch aus.

Immerhin 40 Prozent aller Anträge auf Erwerbsminderung lehnt die Rentenkasse ab, und viele dieser Ablehnung beschäftigen dann die Sozialgerichte. Wie die Urteile dieser Richter aussehen, unterscheidet sich im Einzelfall.

Bisweilen lag die Rentenkasse falsch, bisweilen denken aber auch Antragsteller, dass sie erwerbsgemindert seien, obwohl sie es objektiv medizinisch nicht sind. In jedem Fall zieht ein Verfahren vor dem Sozialgericht den gesamten Prozess noch weiter in die Länge und ohne Erwerbsminderungsrente sind die Betroffenen dann auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld angewiesen.

Müssen Sie Leistungen zurückzahlen?

Wenn Sie jetzt über viele Monate hinweg Sozialleistungen beziehen, weil ihr Antrag auf Erwerbsminderung in der Schwebe ist, dann kommt eine ordentliche Summe zusammen. Zumindest ist es so viel Geld, dass Sie bei einer nicht gerade üppigen Erwerbsminderungsrente darben würden, wenn Sie es zurückzahlen müssten.

Die positive Nachricht ist: Das müssen Sie überhaupt nicht.

Sie haben während der Zeit, in der über Ihren Antrag auf Erwerbsminderung nicht entschieden ist, Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung (Arbeitslosengeld) oder Sozialleistungen. Zurückzahlen müssen Sie solche Gelder aber nur dann, wenn in der Zeit des Bezugs kein Anspruch bestand.

Kurz gesagt: Das Jobcenter wird von Ihnen nur dann eine Erstattung fordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Sie in einer bestimmten Zeit nicht hilfebedürftig waren.

Leistungen werden in Höhe der Rente verrechnet

Die Auseinandersetzung darüber, welche während des Antrags auf eine Erwerbsminderungsrente gezahlten Leistungen von wem übernommen werden, ist letztlich eine Angelegenheit der Träger untereinander. Das diskutieren Rentenkasse, Reha, Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter miteinander – mit Ihnen als Erwerbsgeminderter hat das nichts zu tun.

Rückwirkend werden die jeweiligen Leistungen ausschließlich in Höhe der ausgezahlten Rente berechnet. Liegt die Rente über dem zuvor ausgezahlten Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld oder Bürgergeld, dann bekommen Sie die Differenz ausgezahlt. Liegt Ihre Rente aber unter den jeweiligen Leistungen, dann müssen Sie trotzdem nichts zurückzahlen.