50 Prozent weniger Kfz-Steuer klingen nach einer sicheren Ersparnis. Doch wer dafür auf die Wertmarke verzichtet und regelmäßig Fahrkarten kauft, kann am Ende mehr bezahlen als vorher.
Für berechtigte Menschen mit den Merkzeichen G oder Gl lohnt deshalb ein Vergleich der gesamten Jahreskosten. Entscheidend sind die Fahrzeugsteuer, der Preis der Wertmarke und die Ausgaben für tatsächlich benötigte Nahverkehrstickets.
Bei G oder Gl müssen Berechtigte wählen
Menschen mit einem entsprechend gekennzeichneten Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G oder Gl können grundsätzlich zwischen der Nahverkehrsfreifahrt mit Wertmarke und einer Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent wählen.
Für diese Steuerermäßigung muss der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck haben; das Beiblatt darf keine gültige Wertmarke enthalten.
Beide Vergünstigungen gleichzeitig zu beanspruchen, ist bei diesem Wahlrecht ausgeschlossen. Auch wer eine vorhandene Wertmarke nur selten oder überhaupt nicht nutzt, erfüllt damit noch nicht die Voraussetzungen für die halbierte Fahrzeugsteuer.
Ein hoher Grad der Behinderung allein reicht für diese Vergünstigungen nicht aus. Welche weiteren Ansprüche sich aus dem Eintrag ergeben können, erläutert unser Beitrag zum Merkzeichen G und seinen Nachteilsausgleichen.
Was die Wertmarke kostet und welche Fahrten sie abdeckt
Die Eigenbeteiligung beträgt mit Stand Oktober 2026 grundsätzlich 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Wer die Wertmarke ein ganzes Jahr benötigt, bezahlt mit einer Jahreswertmarke zwei Euro weniger als mit zwei aufeinanderfolgenden Halbjahreswertmarken.
Zusammen mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis ermöglicht das Beiblatt mit Wertmarke bundesweite Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, etwa mit Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Regionalzügen der zweiten Klasse. Der Ausweis allein genügt für diese eigene Freifahrt nicht.
Für ICE, IC und EC wird grundsätzlich weiterhin eine Fahrkarte benötigt; Ausnahmen gelten auf ausdrücklich freigegebenen Strecken. Solche Fernverkehrskosten dürfen deshalb nicht pauschal als Ersparnis durch die Wertmarke in die Rechnung eingehen.
Die richtige Rechnung berücksichtigt auch die verlorene Steuerermäßigung
Der häufigste Rechenfehler besteht darin, die Fahrkartenkosten nur mit den 104 Euro für die Jahreswertmarke zu vergleichen. Wer sich für die Wertmarke entscheidet, verzichtet zugleich auf die mögliche Halbierung der Kfz-Steuer.
Die Jahreswertmarke ist finanziell günstiger, wenn die dadurch vermiedenen Fahrkartenkosten höher sind als 104 Euro plus die Hälfte der regulären jährlichen Kfz-Steuer.
Voraussetzung dieser Rechnung ist, dass das Fahrzeug das ganze Vergleichsjahr gehalten wird und die Bedingungen der Steuerermäßigung erfüllt sind.
Bei einer regulären Fahrzeugsteuer von 240 Euro beträgt die mögliche Steuerersparnis 120 Euro. Die Wertmarke lohnt sich in diesem Fall erst, wenn sie mehr als 224 Euro an ansonsten notwendigen Fahrkarten ersetzt.
Mit Wertmarke entstehen dann 240 Euro Fahrzeugsteuer und 104 Euro Eigenbeteiligung, zusammen 344 Euro. Bei der Steuerermäßigung fallen 120 Euro Fahrzeugsteuer sowie die tatsächlich benötigten Fahrkarten an.
Ab diesen jährlichen Fahrkartenkosten wird die Wertmarke günstiger
Die Tabelle zeigt die Kostengrenze bei einer kostenpflichtigen Jahreswertmarke für 104 Euro. Verglichen werden jeweils zwölf Monate bei unveränderter Fahrzeugsteuer.
| Reguläre Kfz-Steuer im Jahr | Mögliche Steuerersparnis von 50 Prozent | Wertmarke günstiger bei vermiedenen Fahrkartenkosten von mehr als |
|---|---|---|
| 120 Euro | 60 Euro | 164 Euro im Jahr |
| 240 Euro | 120 Euro | 224 Euro im Jahr |
| 360 Euro | 180 Euro | 284 Euro im Jahr |
| 600 Euro | 300 Euro | 404 Euro im Jahr |
Genau an der genannten Grenze sind beide Möglichkeiten gleich teuer. Je höher die reguläre Kfz-Steuer ist, desto mehr Fahrkartenkosten muss die Wertmarke ersetzen, um sich finanziell durchzusetzen.
Gelegenheitsfahrten und regelmäßige Nutzung führen zu anderen Ergebnissen
Wer bei 240 Euro jährlicher Kfz-Steuer nur 120 Euro für Nahverkehrstickets ausgeben würde, fährt mit der Steuerermäßigung günstiger. Dann stehen 240 Euro Gesamtkosten aus halbierter Steuer und Fahrkarten den 344 Euro mit Wertmarke gegenüber.
Kostet eine Hin- und Rückfahrt in einem angenommenen Tarif zusammen sechs Euro, überschreitet man die Vergleichsgrenze von 224 Euro erst mit der 38. solchen Fahrt im Jahr. Bei 38 Fahrten beträgt der Vorteil der Wertmarke allerdings nur vier Euro.
Für regelmäßige Nutzer kann der Abstand deutlich größer sein: Beim 2026 geltenden Deutschlandticketpreis von 63 Euro monatlich kosten zwölf Monate 756 Euro. Bei 240 Euro Fahrzeugsteuer ergeben sich damit 876 Euro für halbierte Steuer und Deutschlandtickets gegenüber 344 Euro mit Wertmarke, also 532 Euro Unterschied.
Diese Rechnung setzt voraus, dass ohne Wertmarke tatsächlich zwölf Deutschlandtickets benötigt würden und die geplanten Fahrten von der Wertmarke abgedeckt sind. Wer nur gelegentlich fährt, muss mit günstigeren Einzel-, Tages- oder anderen passenden Tickets vergleichen und persönliche Zuschüsse berücksichtigen.
Die reine Differenz zwischen Deutschlandtickets und Wertmarke ist deshalb bei einem steuerpflichtigen Auto noch nicht die tatsächliche Gesamtersparnis. Mehr zum Nahverkehrsvergleich erklärt unser Beitrag zur Wertmarke und ihren möglichen Vorteilen gegenüber dem Deutschlandticket.
Eine kostenlose Wertmarke verändert den Vergleich
Bei Bezug bestimmter existenzsichernder Sozialleistungen, etwa Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, kann die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung ausgegeben werden. Eine niedrige Rente allein genügt dafür nicht; der entsprechende Leistungsbezug muss nachgewiesen werden.
Entfällt die Eigenbeteiligung, werden in der Vergleichsrechnung statt 104 Euro null Euro angesetzt. Bei 240 Euro regulärer Fahrzeugsteuer wäre die kostenlose Wertmarke bereits dann günstiger, wenn sie mehr als 120 Euro jährliche Fahrkartenkosten ersetzt.
Die kostenlose Ausgabe hebt das Wahlrecht bei G oder Gl jedoch nicht auf. Wer nicht zusätzlich die Voraussetzungen einer vollständigen Kfz-Steuerbefreiung erfüllt, kann auch eine kostenlose Wertmarke nicht mit der 50-prozentigen Ermäßigung verbinden.
Bei aG, H oder Bl ist eine Kombination möglich
Wer die Voraussetzungen für eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung mit den Merkzeichen aG, H oder Bl erfüllt, muss sich grundsätzlich nicht zwischen dieser Befreiung und der Nahverkehrsfreifahrt entscheiden. Beides kann nebeneinander bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
Bei H oder Bl wird die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung ausgegeben. Das Merkzeichen aG allein befreit dagegen nicht von deren Kosten; hier ist die Wertmarke ohne einen weiteren Befreiungsgrund grundsätzlich zu bezahlen.
Auch das Merkzeichen B sollte bei der Rechnung beachtet werden: Die berechtigte Begleitperson kann grundsätzlich auch dann kostenlos mitfahren, wenn die schwerbehinderte Person selbst keine Wertmarke nutzt. Ihr Fahrpreis darf daher nicht als zusätzlicher Vorteil der Wertmarke angesetzt werden.
Das Auto muss die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen
Die Vergünstigung wegen Schwerbehinderung gilt nur für ein Fahrzeug, das auf die berechtigte Person zugelassen ist. Ein lediglich mitbenutztes Auto, das auf den Ehepartner zugelassen ist, reicht dafür nicht aus.
Die berechtigte Person muss das Auto nicht selbst fahren. Fahrten anderer Personen müssen aber ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen; reine Privatfahrten von Angehörigen für eigene Zwecke sind nicht begünstigt.
Wer kein begünstigungsfähiges Fahrzeug hat, kann die halbe Kfz-Steuer nicht als Gegenwert ansetzen. Fällt für das Auto bereits aus einem anderen Grund keine Kfz-Steuer an, entsteht durch eine zusätzliche Halbierung ebenfalls keine weitere Ersparnis.
Antrag und Wechsel müssen abgestimmt werden
Die Wertmarke wird bei der zuständigen Schwerbehindertenbehörde beantragt, häufig beim Versorgungsamt. Für die Kfz-Steuerermäßigung ist das Hauptzollamt zuständig; der Antrag ist über das Zoll-Portal oder schriftlich mit dem Formular 3809 möglich.
Ein Wechsel zwischen Wertmarke und Steuerermäßigung ist grundsätzlich möglich. Er muss mit den zuständigen Stellen abgewickelt werden, damit Beiblatt, Gültigkeitszeitraum und Steuerbescheid zusammenpassen.
Vor der Verlängerung lohnt ein neuer Blick auf die tatsächlichen Wege: Ist der Nahverkehr erreichbar, barrierefrei und für die geplanten Fahrten nutzbar? Eine rechnerisch günstige Wertmarke hilft finanziell wenig, wenn die vorgesehenen Fahrten im Alltag doch mit dem Auto erfolgen.
Praxisbeispiel: Die halbe Fahrzeugsteuer wäre hier teurer
Frau Becker hat das Merkzeichen G und ein auf sie zugelassenes Auto mit 360 Euro jährlicher Kfz-Steuer. In einem vereinfachten Rechenbeispiel würde sie für ihre tatsächlich benötigten Nahverkehrsfahrten ohne Wertmarke 40 Euro monatlich bezahlen, also 480 Euro im Jahr.
Mit der Steuerermäßigung käme sie auf 180 Euro Fahrzeugsteuer und 480 Euro Fahrkartenkosten, zusammen 660 Euro. Mit Jahreswertmarke zahlt sie 360 Euro Fahrzeugsteuer und 104 Euro Eigenbeteiligung, zusammen 464 Euro.
Die Wertmarke ist für sie damit 196 Euro im Jahr günstiger. Würde sie dagegen nur 150 Euro jährlich für Fahrkarten benötigen, lägen die Kosten mit Steuerermäßigung bei 330 Euro und damit 134 Euro unter der Variante mit Wertmarke.
Rechts- und Preisstand: Oktober 2026; die Rechenbeispiele sind vereinfacht und beziehen sich auf volle zwölf Monate. Grundlagen sind die Hinweise des Zolls zu § 3a KraftStG, das Bundesportal zur Kfz-Steuervergünstigung, die Behördeninformationen zum Beiblatt und zur Eigenbeteiligung sowie die Angaben der Deutschen Bahn zu Freifahrten und zum Deutschlandticket.




