Kindergeld soll sich 2027 erhöhen: Das müssen Eltern noch erledigen

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Kindergeld ab 2027: 267 Euro geplant – was Eltern jetzt erledigen sollten

Mehr Kindergeld und weniger Papierkram: Für Familien stehen 2027 zwei Änderungen in Aussicht. Wer daraus ableitet, die Familienkasse werde künftig jeden Fall von selbst regeln, kann allerdings einen nötigen Antrag oder wichtige Nachweise versäumen.

267 Euro stehen im Gesetzentwurf

2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro je Kind und Monat. Nach den Plänen der Bundesregierung zur Einkommensteuerreform soll es zum Januar 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro steigen.

Der Bundestag hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes am 8. Oktober 2026 zunächst an die Ausschüsse überwiesen. Das parlamentarische Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen; die angekündigten Beträge sind bislang kein endgültig gesicherter Zahlungsanspruch.

Für ein Kind wären 2027 acht Euro zusätzlich im Monat vorgesehen, für zwei Kinder zusammen 16 Euro. Wer bereits Kindergeld erhält und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, müsste allein wegen einer gesetzlichen Erhöhung keinen neuen Antrag stellen.

So würde sich die geplante Kindergelderhöhung 2027 auswirken
Kinder mit Anspruch Monatlich 2026 Monatlich 2027 geplant Geplantes Plus im Jahr
1 Kind 259 Euro 267 Euro 96 Euro
2 Kinder 518 Euro 534 Euro 192 Euro
3 Kinder 777 Euro 801 Euro 288 Euro

Die Jahresbeträge setzen voraus, dass die Erhöhung wie vorgesehen in Kraft tritt und für alle zwölf Monate Anspruch besteht. Eine mögliche Anrechnung auf andere Sozialleistungen ist in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt.

Kindergeld ohne Antrag startet erst nach und nach

Weiter fortgeschritten ist das Gesetz zum antragslosen Kindergeld: Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 25. September. Nach den Informationen der Bundesregierung soll die praktische Umsetzung 2027 in zwei Stufen erfolgen.

Die rechtliche Umstellung ist zum 1. Januar vorgesehen, die erste technische Ausbaustufe aber erst ab März 2027. Sie soll zunächst Familien erreichen, die bereits Kindergeld beziehen und ein weiteres Kind bekommen.

Für erste Kinder hält die Familienkasse eine Umsetzung frühestens ab November 2027 für möglich. Eltern sollten deshalb einen erforderlichen Antrag nach der Geburt stellen, statt auf einen späteren Start der Automatik zu warten.

Für die automatische Zahlung müssen die Angaben vollständig sein

Bei einem weiteren neugeborenen Kind soll die Familienkasse vorhandene Angaben nutzen können, sobald auch die erforderlichen Daten zum Baby vorliegen. Dazu gehört dessen steuerliche Identifikationsnummer, die nach der Geburt vergeben und der Familienkasse übermittelt wird.

Die Auszahlung ohne Antrag setzt voraus, dass der Anspruch anhand der verfügbaren Informationen eindeutig geprüft werden kann. Fehlen Angaben oder bleiben Fragen offen, kann weiterhin ein Antrag mit zusätzlichen Nachweisen notwendig sein.

Die Vereinfachung erreicht deshalb nicht sofort jede Familie gleichermaßen. Welche Fälle zunächst erfasst werden sollen, erläutert auch unser Beitrag zum Kindergeld ohne Antrag und seinen Einschränkungen.

Bankverbindung und empfangenden Elternteil jetzt prüfen

Wer 2027 weiteren Nachwuchs erwartet, sollte prüfen, ob die Familienkasse die aktuelle Bankverbindung kennt. Eine geschlossene Kontoverbindung wird durch die neue Automatik nicht von selbst berichtigt.

Nach einem Kontowechsel oder Umzug müssen Eltern die Änderung direkt der Familienkasse mitteilen. Es genügt ausdrücklich nicht, nur das Jobcenter oder das Einwohnermeldeamt zu informieren.

Bei weiteren Kindern soll das Kindergeld grundsätzlich an den Elternteil gehen, der es bereits für ein älteres Kind erhält. Möchten gemeinsam mit dem Kind lebende Eltern eine andere berechtigte Person bestimmen, sollten sie dies rechtzeitig mit der Familienkasse klären, weil eine abweichende Bestimmung grundsätzlich für die Zukunft wirkt.

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Für solche Korrekturen braucht niemand bis Dezember zu warten. Änderungen gehören zeitnah gemeldet; der Jahreswechsel schafft dafür keine zusätzliche Schonfrist.

Beim ersten Kind bleibt der Antrag vorerst wichtig

Wer Anfang 2027 erstmals Mutter oder Vater wird, sollte sich auf das bisherige Antragsverfahren einstellen. Das Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit Zugang zu einem vorausgefüllten Antrag soll dort weiterhelfen, wo eine Bewilligung ohne Antrag noch nicht möglich ist.

Wo ein Antrag erforderlich bleibt, ist langes Warten finanziell riskant: Die rückwirkende Auszahlung ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Eine längere Bearbeitungszeit nach rechtzeitiger Antragstellung ist davon zu unterscheiden und schmälert für sich genommen den zustehenden Betrag nicht.

Für die spätere Automatik bei ersten Kindern sollen unter anderem ein gemeinsamer Wohnsitz eines Elternteils mit dem Kind in Deutschland, eine bekannte IBAN und eine inländische Erwerbstätigkeit eines Elternteils vorliegen. Daraus folgt keine allgemeine Beschäftigungspflicht für den Kindergeldanspruch: Auch Eltern ohne Arbeit können Kindergeld erhalten und müssen gegebenenfalls einen Antrag stellen.

Pflegefamilien und Eltern volljähriger Kinder brauchen weiterhin Nachweise

Bei Pflege- und Adoptivfamilien lässt sich die Anspruchslage häufig nicht allein aus den Daten einer Geburt ableiten. Sie sollten deshalb weiterhin mit einem Antrag und ergänzenden Unterlagen rechnen, soweit die Familienkasse den Fall nicht ohne weitere Angaben bearbeiten kann.

Auch bei volljährigen Kindern ersetzt das neue Verfahren nach einer Geburt nicht die erforderlichen Nachweise zu Ausbildung, Studium oder anderen Anspruchsvoraussetzungen. Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte die dort genannte Frist beachten und fehlende Bescheinigungen rechtzeitig nachreichen.

Gerade beim Ende einer Ausbildung oder einer längeren Übergangszeit lohnt ein genauer Blick. Unser Ratgeber erklärt, wann der Anspruch auf Kindergeld wegfallen kann.

Warum beim Jobcenter von der Erhöhung oft nichts übrig bleibt

Für Familien mit ergänzenden Leistungen des Jobcenters ist die geplante Erhöhung häufig eine Enttäuschung. Nach § 11 SGB II wird Kindergeld grundsätzlich als Einkommen des Kindes berücksichtigt, soweit es für dessen Lebensunterhalt benötigt wird.

Bleiben Bedarf und übrige Berechnungsfaktoren gleich und wird das zusätzliche Kindergeld vollständig angerechnet, sinkt die Jobcenter-Leistung entsprechend. Bei zwei Kindern würden dann 16 Euro mehr Kindergeld und 16 Euro weniger vom Jobcenter zusammenkommen.

Für den Einkauf oder die nächste Stromrechnung wäre dadurch kein zusätzlicher Euro vorhanden. Warum das auch arbeitende Eltern mit ergänzendem Leistungsbezug treffen kann, zeigt unser Beitrag zur Kindergelderhöhung 2027 und der Anrechnung beim Jobcenter.

Fragen und Antworten zum Kindergeld 2027

Müssen bisherige Empfänger wegen der Erhöhung einen neuen Antrag stellen?

Allein wegen einer gesetzlichen Erhöhung ist kein neuer Antrag nötig. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen aber weiterhin erfüllt sein, und angeforderte Nachweise sind einzureichen.

Wird Kindergeld ab Januar 2027 für jedes Baby automatisch gezahlt?

Nein, der technische Start ist zunächst ab März für weitere neugeborene Kinder in bereits laufenden Kindergeldfällen vorgesehen. Erste Kinder sollen frühestens ab November 2027 folgen, sofern die notwendigen Daten vorliegen.

Müssen alle Eltern bis zum 31. Dezember etwas erledigen?

Eine allgemeine neue Antragsfrist zum Jahresende gibt es nicht. Eltern sollten aber veraltete Angaben berichtigen und individuelle Fristen aus Schreiben der Familienkasse beachten.

Wie lange kann Kindergeld rückwirkend ausgezahlt werden?

Bei erforderlicher Antragstellung ist die rückwirkende Auszahlung grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt. Deshalb sollten Eltern einen nötigen Antrag rechtzeitig einreichen, auch wenn sie mit einer späteren Vereinfachung rechnen.