Wann können Sie in Rente gehen – und wie viel Geld bleibt Ihnen dann? Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Rentenauskunft überarbeitet. Die neue Übersicht stellt mögliche Rentenbeginne, Mindestversicherungszeiten und voraussichtliche Rentenhöhen verständlicher gegenüber.
Wer früher aufhören möchte, sollte genau lesen: Ein genannter Termin ist noch keine Rentenbewilligung, eine hochgerechnete Summe noch kein sicherer Auszahlungsbetrag.
In ihrer Mitteilung vom 7. Oktober 2026 erläutert die DRV die Änderungen. Der Brief hilft Ihnen, verschiedene Wege in den Ruhestand zu vergleichen. Er zeigt außerdem ungeklärte Versicherungszeiten, die Sie vor dem Rentenantrag prüfen sollten.
Schritt 1: Rentenauskunft und Renteninformation unterscheiden
Die kurze Renteninformation erhalten Versicherte grundsätzlich jährlich, sobald sie mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Ab 55 ersetzt die ausführlichere Rentenauskunft diese Information alle drei Jahre.
Sie enthält zusätzlich den Versicherungsverlauf und nähere Angaben zu den verschiedenen Rentenarten.
Sie müssen auf den nächsten automatischen Versand nicht warten: Die Rentenauskunft lässt sich auch unabhängig vom Lebensalter kostenlos bei der DRV anfordern. Nutzen Sie dafür deren offizielle Angebote.
Warum Sie bei anderen Internetportalen aufpassen sollten, erläutert unser Beitrag zur Kostenfalle bei der Rentenauskunft.
Schritt 2: Den Rententermin der passenden Rentenart zuordnen
Lesen Sie einen aufgeführten Termin immer zusammen mit der zugehörigen Rentenart. Für die Regelaltersrente benötigen Sie grundsätzlich fünf Jahre Mindestversicherungszeit und das für Ihren Geburtsjahrgang geltende Rentenalter. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese Altersgrenze bei 67 Jahren.
Frühere Altersrenten haben andere Voraussetzungen. Deshalb sollten Sie bei der Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren nicht nur auf die Zahl der Jahre schauen. Auch das Alter und mögliche Abschläge unterscheiden sich.
| Rentenart | Was Sie für Ihren Rentenbeginn prüfen sollten |
|---|---|
| Regelaltersrente | Grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit; für Jahrgänge ab 1964 ab 67 Jahren. |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 35 Jahre Wartezeit; ab 63 möglich. Für Jahrgänge ab 1964 entstehen beim Beginn mit 63 dauerhaft 14,4 Prozent Abschlag. |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre Wartezeit; für Jahrgänge ab 1964 ab 65 ohne Abschläge. Diese Rentenart lässt sich nicht durch Abschläge noch weiter vorziehen. |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre Wartezeit und Schwerbehinderung bei Rentenbeginn. Für Jahrgänge ab 1964 ab 65 ohne Abschläge oder ab 62 mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag. |
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 erforderlich. Die Anerkennung muss bei Rentenbeginn vorliegen.
Was eine spätere Änderung bedeutet, erklärt der Beitrag GdB sinkt nach Rentenbeginn: Was passiert mit der Rente?
Schritt 3: „Bereits erfüllt“ und „noch erreichbar“ auseinanderhalten
Die neue Tabelle macht sichtbar, ob Sie die Mindestversicherungszeit bereits erfüllen oder noch erfüllen können. Das ist ein entscheidender Unterschied: Fehlen Monate, müssen bis zum gewünschten Rentenbeginn passende Zeiten hinzukommen.
Ein mögliches Datum reicht deshalb für die Entscheidung über Ihren Ausstieg nicht aus.
Zudem zählt nicht jede Zeit für jede Wartezeit gleichermaßen. Schul- und Studienzeiten können zum Beispiel bei den 35 Jahren mitwirken, zählen aber nicht zur Wartezeit von 45 Jahren.
Fragen Sie bei einer knappen Rechnung ausdrücklich nach, welche Monate für Ihre gewünschte Rentenart fehlen.
Schritt 4: Hochgerechnete Rente nicht mit erworbenem Anspruch verwechseln
Die DRV schätzt die künftigen Rentenhöhen anhand der durchschnittlichen Entwicklung Ihres Versicherungskontos in den vergangenen fünf Jahren. Die ausgewiesenen Zukunftsbeträge setzen somit eine entsprechende weitere Entwicklung bis zum jeweiligen Rentenbeginn voraus.
Wenn Sie künftig weniger verdienen, Ihre Arbeitszeit reduzieren oder früher keine Beiträge mehr zahlen, kann die tatsächliche Rente niedriger ausfallen. Auch eine Phase mit ungewöhnlich hohen oder niedrigen Einkünften kann den zugrunde gelegten Durchschnitt beeinflussen.
Ein Denkfehler beim Lesen der Renteninformation besteht darin, eine solche Zukunftsrechnung wie einen erworbenen Anspruch zu behandeln.
Für einen früheren Rentenbeginn dürfen Sie deshalb nicht nur den Abschlag von der bis 67 hochgerechneten Regelaltersrente abziehen. Bei einem früheren Ende Ihrer Beitragszahlungen fehlen zusätzlich die späteren Beiträge.
Wie sich das auswirkt, zeigt unser Vergleich der Rente mit 63, 65 oder 67.
Schritt 5: Abschläge und Abzüge getrennt lesen
Ein Rentenabschlag entsteht durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer entsprechenden Altersrente. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt er 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat und bleibt dauerhaft bestehen. Davon zu unterscheiden sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die überarbeitete Rentenauskunft enthält auch Berechnungen zu diesen Versicherungsbeiträgen. Prüfen Sie daher, ob Sie gerade einen Bruttobetrag oder einen Betrag nach solchen Abzügen betrachten. Selbst nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge können noch Steuern anfallen.
Wie stark sich Bruttorente und verfügbares Einkommen unterscheiden können, erläutert unser Beitrag zur Rentenberechnung mit 45 Rentenpunkten.
Auch die Kaufkraft gehört in Ihre Planung: Eine künftig ausgezahlte Summe kauft bei steigenden Preisen weniger als derselbe Betrag heute.
Schritt 6: Lücken im Versicherungsverlauf mit Nachweisen klären
Vergleichen Sie den beigefügten Versicherungsverlauf mit Ihrem Lebenslauf. Stimmen Beschäftigungszeiten und gemeldete Verdienste? Sind Ausbildung, Kindererziehung und weitere rentenrechtlich relevante Abschnitte erfasst? Besonders Schul- und Kindererziehungszeiten gelangen nicht automatisch vollständig in das Rentenkonto.
Beantragen Sie bei fehlenden Angaben eine Kontenklärung. Dafür können etwa Schul- und Ausbildungszeugnisse, Versicherungsnachweise, Unterlagen zu Krankheits- oder Arbeitslosigkeitszeiten sowie Geburtsurkunden der Kinder wichtig sein.
Eine Kontenklärung kann den Rentenanspruch erhöhen; wie viel sie bringt, hängt jedoch von den tatsächlich fehlenden Zeiten ab.
Bei Kindern sollten Sie gesondert prüfen, ob Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten dem richtigen Elternteil zugeordnet sind. Fehlen Einträge, können Sie Kindererziehungszeiten auch nachträglich feststellen lassen.
Nicht jede Lücke lässt sich in eine anrechenbare Zeit verwandeln. Eine private Auszeit ohne Beiträge und ohne gesetzlichen Anrechnungstatbestand wird durch eine Kontenklärung nicht automatisch zur Versicherungszeit.
Welche Grenzen bestehen, erläutert unser Beitrag zu Lücken, bei denen eine Kontenklärung nicht weiterhilft. Ziel ist ein richtiges Rentenkonto, nicht ein um jeden Preis lückenloser Lebenslauf.
Schritt 7: Vor dem Ausstieg den konkreten Fall berechnen lassen
Die Rentenauskunft beruht auf dem geltenden Recht und den gespeicherten Versicherungsdaten. Künftige Rechtsänderungen oder Berichtigungen können das Ergebnis verändern. Verbindlich über die beantragte Rente entscheidet die DRV erst mit dem Rentenbescheid.
Bevor Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie deshalb Ihren gewünschten Rentenbeginn konkret prüfen lassen. Nennen Sie dabei auch, wann Sie voraussichtlich aufhören zu arbeiten und ob Sie vorher in Teilzeit wechseln wollen. Nur so lässt sich eine Berechnung auf Ihre tatsächliche Planung zuschneiden.
Die Rentenauskunft ersetzt außerdem keinen Rentenantrag. Die DRV empfiehlt, diesen rund drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen.
Fehlende Zeiten sollten Sie möglichst vorher klären, damit Lücken beim Rentenantrag die Bearbeitung nicht unnötig erschweren.
FAQ: Drei Fragen zur neuen Rentenauskunft
Kann ich wegen des neuen Briefes früher in Rente gehen?
Die übersichtlichere Darstellung schafft keinen neuen Rentenanspruch. Sie hilft Ihnen, die nach geltendem Recht möglichen Rentenbeginne und ihre Voraussetzungen zu erkennen.
Ist die hochgerechnete Rentenhöhe garantiert?
Nein. Sie hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung Ihres Versicherungskontos und der künftigen Rechtslage ab. Prüfen Sie deshalb die Annahmen hinter dem Betrag.
Muss ich bis 55 auf eine Rentenauskunft warten?
Nein. Sie können die Auskunft auch vorher kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Deutsche Rentenversicherung: Die neue Rentenauskunft, 7. Oktober 2026
Deutsche Rentenversicherung: Die reguläre Altersrente
Deutsche Rentenversicherung: Einfach, schnell und sicher: Kontenklärung online, 6. Juli 2026
Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Renteninformation
Deutsche Rentenversicherung: Mein Rentenbescheid
Deutsche Rentenversicherung: Rechtliche Anweisungen zu § 109 SGB VI: Renteninformation und Rentenauskunft
Deutsche Rentenversicherung: Versicherungsverlauf: Fragen und Antworten




