Rentner aufgepasst: Umtauschfrist hat auch etwas mit dem Führerschein zu tun

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Für viele Rentner wird der Führerschein-Umtausch jetzt wichtig. Zahlreiche alte Führerscheine hätten bereits ausgetauscht werden müssen, und am 19. Januar 2027 endet die nächste gesetzliche Frist.

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, muss allerdings nicht auf das Autofahren verzichten.

Denn ein abgelaufener Führerschein bedeutet nicht, dass auch die Fahrerlaubnis erlischt. Für ältere Autofahrer gibt es zudem eine wichtige Sonderregel: Wer vor 1953 geboren wurde, hat für den Pflichtumtausch grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Führerschein-Umtausch: Rentner verlieren nicht automatisch ihre Fahrerlaubnis

Viele ältere Autofahrer besitzen noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein oder einen älteren EU-Kartenführerschein. Diese Dokumente müssen schrittweise durch neue, einheitliche EU-Führerscheine ersetzt werden.

Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Führerscheindokument und der eigentlichen Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist das amtliche Dokument, mit dem ein Autofahrer seine Berechtigung nachweist.

Die Fahrerlaubnis ist dagegen das Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge zu führen.

Läuft die gesetzliche Umtauschfrist ab, verliert zunächst nur das Dokument seine Gültigkeit. Eine unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.

Rentner müssen deshalb wegen des vorgeschriebenen Dokumententauschs weder eine neue Fahrerlaubnis beantragen noch erneut eine Fahrprüfung ablegen.

Führerschein 2027: Für diese Autofahrer endet die nächste Frist

Für ältere EU-Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach dem Ausstellungsjahr.

Der nächste wichtige Termin ist der 19. Januar 2027. Bis dahin müssen Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 umgetauscht werden, sofern nicht die Sonderregel für vor 1953 geborene Personen greift.

Ausstellungsjahr Letzter Umtauschtermin
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins steht auf der Vorderseite unter Feld 4a.

Maßgeblich ist das Ausstellungsjahr des Dokuments, nicht das Jahr, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde.

Sonderregel für ältere Rentner: Führerschein erst 2033 umtauschen

Eine besonders wichtige Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren alten Führerschein unabhängig von Dokumentenart und Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Damit profitieren gerade viele ältere Rentner von einer deutlich längeren Übergangsfrist. Ein Autofahrer, der beispielsweise 1948 geboren wurde und noch einen rosafarbenen Papierführerschein besitzt, muss diesen erst bis Januar 2033 ersetzen lassen.

Das gilt allerdings nur für den Dokumententausch. Besondere Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen bleiben davon unberührt.

Alte Papierführerscheine: Für viele Rentner ist die Frist bereits abgelaufen

Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtauschfrist
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Wer beispielsweise 1960 geboren wurde und noch einen alten Papierführerschein besitzt, hätte diesen bereits bis zum 19. Januar 2023 umtauschen müssen.

Die Fristen ergeben sich aus § 24a in Verbindung mit Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Abgelaufener Führerschein: Zehn Euro Verwarnungsgeld möglich

Wer seinen alten Führerschein nach Ablauf der gesetzlichen Frist weiterhin verwendet, muss bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Das ist jedoch nicht mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichzusetzen.

Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz kann sich strafbar machen, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt. Wer dagegen lediglich den vorgeschriebenen Dokumententausch versäumt hat, besitzt seine unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis grundsätzlich weiterhin.

Bei Lkw- und Busklassen ist die Lage anders. Für diese Fahrerlaubnisse gelten eigene Befristungen und Verlängerungsvoraussetzungen. Dennoch sollten Betroffene den Umtausch zeitnah nachholen. Im Ausland kann ein abgelaufenes Führerscheindokument Schwierigkeiten verursachen, zum Beispiel beim Anmieten eines Mietwagens.

Wer seinen Wohnsitz im EU- oder EWR-Ausland hat, sollte vorab bei der dortigen Behörde klären, welche Folgen ein abgelaufenes deutsches Dokument hat.

Führerschein ab 70 oder 80: Kein allgemeiner Gesundheitstest vorgeschrieben

Für die gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnis gibt es in Deutschland keine feste Altersgrenze. Wer 70, 80 oder 90 Jahre alt ist, darf grundsätzlich weiter Auto fahren, solange die erforderliche Fahrerlaubnis besteht und die Person zum sicheren Führen des Fahrzeugs geeignet ist.

Beim regulären Führerschein-Umtausch müssen Senioren deshalb weder einen neuen Sehtest noch eine ärztliche Untersuchung absolvieren. Auch eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist nicht vorgesehen.

Der Pflichtumtausch darf nicht mit politischen Diskussionen über zusätzliche Eignungsprüfungen verwechselt werden.

Über die Unterschiede zwischen geltenden Vorschriften und diskutierten Änderungen berichtet Gegen-Hartz im Artikel Führerschein-Änderungen für Rentner ab 2027: Kommt mit dem Umtausch der Pflichttest?.

Fahrerlaubnis im Alter: Gesundheitliche Einschränkungen können entscheidend sein

Eine unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis bedeutet nicht, dass sie unter allen Umständen erhalten bleibt.

Nach § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Ursachen sind zum Beispiel  erhebliche Einschränkungen des Sehvermögens, bestimmte neurologische Erkrankungen oder schwerwiegende kognitive Beeinträchtigungen.

Eine Erkrankung allein führt nicht zum Führerscheinentzug. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang die gesundheitliche Einschränkung das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigt.

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Bestehen konkrete Zweifel an der Fahreignung, kann die Behörde unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine ärztliche Begutachtung oder weitere Untersuchungen anordnen.

Das Alter allein rechtfertigt dagegen keinen Entzug der Fahrerlaubnis.

Alter Führerschein Klasse 3: Bei Wohnmobilen und Anhängern genau prüfen

Viele Rentner besitzen noch eine Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3. Diese umfasste unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Fahrberechtigungen als die heutige Klasse B.

Beim Umtausch werden die bisherigen Berechtigungen nach den gesetzlichen Umstellungsregeln in die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen übertragen. Der Umtausch soll Inhaber dabei nicht schlechterstellen als zuvor.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen dennoch Fahrerlaubnisse für schwerere Fahrzeuge, größere Wohnmobile und bestimmte Anhängerkombinationen.

Einige Berechtigungen können zeitlich begrenzt sein oder eine Verlängerung mit gesundheitlichen Nachweisen erfordern. Der Austausch des Führerscheindokuments verlängert solche Berechtigungen nicht automatisch.

Nach Erhalt des neuen Kartenführerscheins sollten ältere Autofahrer deshalb insbesondere drei Felder kontrollieren:

  • Feld 9: Die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen
  • Feld 11: Das Ablaufdatum einzelner Fahrerlaubnisklassen
  • Feld 12: Auflagen, Beschränkungen und Schlüsselzahlen

Gerade Feld 12 ist wichtig, weil dort beispielsweise vorgeschriebene Sehhilfen, Fahrzeugbeschränkungen oder übertragene Rechte aus alten Fahrerlaubnisklassen eingetragen sein können.

Gegen-Hartz erläutert die Bedeutung dieser Eintragungen ausführlich im Beitrag Rentner aufgepasst: Warum jeder Feld 12 im Führerschein prüfen sollte.

Neuer EU-Führerschein: Die Karte gilt nur noch 15 Jahre

Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheindokumente sind grundsätzlich auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Karte erneuert werden. Die gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnis bleibt dagegen grundsätzlich unbefristet.

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig für Rentner, die befürchten, nach Ablauf der 15 Jahre erneut ihre Fahrtauglichkeit nachweisen zu müssen.

Bei der normalen Erneuerung des Pkw-Führerscheins ist ein solcher Nachweis nicht vorgesehen. Die Befristung dient vor allem dazu, Lichtbild und persönliche Angaben regelmäßig zu aktualisieren.

Das Ablaufdatum des Führerscheindokuments befindet sich auf der Vorderseite im Feld 4b.

Führerschein umtauschen: Diese Unterlagen brauchen Rentner

Für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort zuständig. Benötigt werden in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnorts ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Damit werden die früher erteilten Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen.

Sie lässt sich bei der ausstellenden Behörde häufig auch online oder telefonisch anfordern.

Der Umtausch kostet nach Angaben des ADAC rund 25 Euro. Dazu können Kosten für das Passfoto und den Versand kommen. Die genaue Gebühr hängt von der Behörde ab.

Betroffene sollten sich frühzeitig über die Terminvergabe informieren, vor allem, wenn ihre Umtauschfrist im Januar 2027 endet.

Checkliste: Diese sechs Punkte sollten Rentner kontrollieren

  1. Geburtsjahr prüfen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat beim Pflichtumtausch grundsätzlich bis Januar 2033 Zeit.
  2. Ausstellungsdatum ablesen: Bei Kartenführerscheinen ist Feld 4a maßgeblich.
  3. Umtauschfrist feststellen: Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 ersetzt werden.
  4. Fahrerlaubnisklassen kontrollieren: Bei alten Klassen 2 und 3 können besondere Befristungen gelten.
  5. Umtausch rechtzeitig beantragen: Wer seine Frist bereits versäumt hat, sollte den Austausch nachholen.
  6. Neue Karte überprüfen: Nach dem Umtausch sollten sämtliche Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen korrekt übernommen worden sein.

Wer die Umtauschfrist verpasst, verliert seine Fahrerlaubnis

Das ist falsch. Bei einer weiterhin bestehenden unbefristeten Pkw-Fahrerlaubnis führt die versäumte Umtauschfrist nicht automatisch zum Verlust der Fahrberechtigung.

Das Führerscheindokument wird ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt grundsätzlich bestehen.

Rentner müssen ab 80 Jahren einen Gesundheitstest machen

Auch diese Annahme ist falsch. Eine allgemeine Pflicht zu regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter besteht für gewöhnliche Pkw-Fahrerlaubnisse in Deutschland nicht.

Bei konkreten Zweifeln an der Fahreignung können allerdings Untersuchungen angeordnet werden.

Beim Umtausch gehen alte Fahrberechtigungen automatisch verloren

Der reguläre Führerschein-Umtausch soll bestehende Berechtigungen nicht einfach beseitigen. Allerdings können einzelne Fahrerlaubnisklassen besonderen Befristungen und Verlängerungsvoraussetzungen unterliegen.

Gerade Inhaber alter Fahrerlaubnisse der Klassen 2 und 3 sollten deshalb die Eintragungen auf dem neuen Führerschein sorgfältig prüfen.

Häufige Fragen zum Führerschein im Alter

Darf ich mit einem abgelaufenen Führerschein noch Auto fahren?

Besteht die unbefristete Pkw-Fahrerlaubnis weiterhin, ist das Fahren nicht allein wegen des abgelaufenen Dokuments eine Straftat nach § 21 StVG. Ein Verwarnungsgeld ist dennoch möglich. Der Umtausch sollte zeitnah nachgeholt werden.

Müssen alle Rentner ihren Führerschein 2027 umtauschen?

Nein. Der Stichtag 19. Januar 2027 betrifft grundsätzlich Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004. Für vor 1953 Geborene gilt beim Pflichtumtausch die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033.

Kann die Führerscheinstelle einem Rentner die Fahrerlaubnis entziehen?

Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nach § 46 FeV entziehen.

Bei bedingter Eignung können stattdessen Beschränkungen oder Auflagen in Betracht kommen. Das Lebensalter allein genügt für einen Entzug nicht.

Quellen

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574