Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor gefälschten E-Mails, mit denen Kriminelle persönliche Angaben und Bankdaten erbeuten wollen. Als Begründung nennen die Absender ein angeblich neues Datenschutzgesetz und fordern Versicherte dazu auf, ihre Daten über ein verlinktes Internetportal zu hinterlegen.
Die Nachrichten stammen nicht von der Deutschen Rentenversicherung. In ihrer am 15. September 2026 veröffentlichten Warnung vor der Phishing-Welle stellt die Behörde klar, dass sie persönliche Angaben oder Zahlungsinformationen nicht unaufgefordert per E-Mail, SMS oder Telefon abfragt.
Angebliches Datenschutzgesetz soll Vertrauen schaffen
Die Täter verbinden ihre Forderung mit einem vermeintlich neuen Datenschutzgesetz. Dadurch soll der Eindruck entstehen, die Dateneingabe sei gesetzlich vorgeschrieben und diene dem Schutz der Versicherten.
Eine solche Verpflichtung besteht nicht. Die Behauptung über eine neue Datenschutzregel ist nach Angaben der Rentenversicherung lediglich ein Vorwand, um Empfänger auf eine betrügerische Internetseite zu führen.
Die Masche wirkt glaubwürdig, weil viele Menschen Änderungen im Sozial- oder Datenschutzrecht nicht sofort überprüfen können. Amtlich klingende Formulierungen, bekannte Logos und ein professionelles Layout können diesen Eindruck verstärken.
Kurze Fristen oder angedrohte Nachteile sind häufige Merkmale vergleichbarer Phishing-Nachrichten. Ob auch alle derzeit verbreiteten Renten-Mails solche Drohungen enthalten, geht aus der veröffentlichten Warnung allerdings nicht hervor.
So fordert die Rentenversicherung persönliche Angaben an
Persönliche Daten und Bankverbindungen fordert die Deutsche Rentenversicherung schriftlich an. Dafür nutzt sie die Briefpost oder geschützte Funktionen in ihrem offiziellen Kundenportal.
Telefonische Rückfragen sind in bestimmten Fällen möglich. Das kann etwa geschehen, wenn Versicherte zuvor einen Rentenantrag oder einen Antrag auf Kontenklärung gestellt und dabei eine Telefonnummer angegeben haben.
Auch dann werden Bankdaten nicht spontan am Telefon abgefragt. Wer einen unerwarteten Anruf erhält, sollte das Gespräch beenden und die Rentenversicherung anschließend über eine selbst recherchierte Telefonnummer erreichen.
Welche Daten die Täter erbeuten wollen
Auf gefälschten Internetseiten können je nach Gestaltung unterschiedliche persönliche Angaben, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen abgefragt werden. Denkbar sind beispielsweise Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Versicherungsnummern, Bankverbindungen oder Passwörter.
Welche Felder die aktuell verbreiteten Seiten tatsächlich enthalten, beschreibt die Rentenversicherung in ihrer Warnung nicht im Einzelnen. Fest steht jedoch, dass die Nachrichten personenbezogene Daten von Versicherten abgreifen sollen.
Gelangen solche Angaben in fremde Hände, können sie für weitere Betrugsversuche oder einen Identitätsmissbrauch eingesetzt werden. Werden zusätzlich Passwörter, PINs, TANs oder Kreditkartendaten übermittelt, sind auch direkte finanzielle Schäden möglich.
Weitere Informationen zu möglichen Folgetaten bietet unser Beitrag über Identitätsdiebstahl und den Missbrauch persönlicher Daten.
Professionelle Gestaltung ist kein Echtheitsbeweis
Rechtschreibfehler, eine unpersönliche Anrede oder eine ungewöhnliche Absenderadresse bleiben bekannte Warnzeichen. Ihr Fehlen beweist jedoch nicht, dass eine Nachricht echt ist.
Kriminelle können Namen, Anschriften oder andere bereits bekannte Angaben in ihre Schreiben einbauen. Solche Informationen können aus früheren Datenlecks, öffentlich sichtbaren Profilen oder anderen Betrugsfällen stammen.
Auch ein Behördenlogo, ein korrekt wirkendes Impressum oder eine passende Absenderbezeichnung bieten keine Sicherheit. Absenderangaben lassen sich manipulieren, während Logos und Texte von echten Internetseiten kopiert werden können.
Die Hinweise zum Erkennen von Phishing-Mails zeigen, dass betrügerische Nachrichten inzwischen täuschend echt aussehen können. Verdächtig ist vor allem die unerwartete Aufforderung, über einen Link vertrauliche Angaben zu übermitteln.
Verdächtige und reguläre Kontakte im Vergleich
| Verdächtige Nachricht | Regulärer Kontakt |
|---|---|
| Die E-Mail beruft sich auf ein angeblich neues Datenschutzgesetz und verlangt eine Dateneingabe. | Die Rentenversicherung erläutert den Anlass nachvollziehbar und nutzt Briefpost oder geschützte Funktionen ihres Kundenportals. |
| Ein zugesandter Link führt zu einem Formular für persönliche oder finanzielle Angaben. | Das Kundenportal wird über die offizielle Internetseite selbstständig aufgerufen. |
| Die Nachricht verlangt eine sofortige Reaktion oder droht mit nicht näher erklärten Nachteilen. | Das Anliegen kann über die offiziellen Kontaktwege unabhängig geprüft werden. |
| Die Absender- oder Internetadresse enthält Abweichungen, Zusätze oder Schreibfehler. | Die Internetseite wird unabhängig von der Nachricht über den offiziellen Auftritt der Deutschen Rentenversicherung aufgerufen. |
| Empfänger sollen Zugangsdaten, PINs, TANs oder andere vertrauliche Angaben eingeben. | Solche Informationen werden nicht über einen unerwarteten Mail-Link abgefragt. |
Was nach dem Erhalt einer verdächtigen Mail zu tun ist
Der Link in der Nachricht sollte nicht geöffnet und ein möglicher Anhang nicht heruntergeladen werden. Auch eine Antwort auf die E-Mail ist nicht ratsam, weil sie den Absendern zeigen kann, dass die angeschriebene Adresse verwendet wird.
Wer das Anliegen prüfen möchte, sollte die Internetadresse der Rentenversicherung selbst in den Browser eingeben oder ein vorhandenes Lesezeichen nutzen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt ebenfalls, Internetseiten bei zweifelhaften Nachrichten eigenständig aufzurufen und den vermeintlichen Absender über einen unabhängigen Weg zu kontaktieren.
Die verdächtige Nachricht kann zunächst als Beweis gesichert werden. Danach lässt sie sich als Phishing oder Spam markieren und löschen.
Weitere Hinweise finden Leser in unserem Ratgeber zum Thema Phishing-Mails erkennen und richtig behandeln.
Richtig reagieren nach einem Klick oder einer Dateneingabe
Wer den Link geöffnet, aber keine Angaben gemacht und keine Datei heruntergeladen hat, sollte die Seite sofort schließen. Danach empfiehlt es sich, Browser und Betriebssystem zu aktualisieren und das Gerät mit einer aktuellen Sicherheitssoftware zu prüfen.
Wurde eine Datei geöffnet, sollte das möglicherweise betroffene Gerät zunächst nicht mehr für vertrauliche Vorgänge verwendet werden. Bis es auf Schadsoftware geprüft wurde, sollten darüber keine Bankgeschäfte oder Passwortänderungen erfolgen.
Wurden Passwörter eingegeben, müssen sie unverzüglich ersetzt werden. Falls dasselbe oder ein ähnliches Passwort auch bei anderen Diensten verwendet wird, sollte dort jeweils ein eigenes neues Passwort vergeben werden.
Wurden eine Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking übermittelt, sollte sofort das eigene Kreditinstitut verständigt werden. Die Bank kann beurteilen, ob Karten, Kontozugänge oder andere Zahlungsfunktionen gesperrt werden müssen.
Über den Sperr-Notruf 116 116 lassen sich Girokarten und bei teilnehmenden Anbietern weitere Karten oder Zugänge sperren. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt vom betroffenen Zahlungsmittel und vom jeweiligen Anbieter ab.
Bereits ausgeführte oder vorgemerkte Buchungen sollten der Bank gemeldet werden. In der folgenden Zeit ist es ratsam, Umsätze aufmerksam zu prüfen und verdächtige Bewegungen zu dokumentieren.
Hinweise zu zusätzlichen Schutzverfahren enthält unser Beitrag über sicheres Onlinebanking und Zwei-Faktor-Anmeldung.
Wann Polizei und Rentenversicherung informiert werden sollten
Wer Daten übermittelt hat, sollte auch die zuständige Rentenversicherung über den Vorfall informieren. Dafür sind ausschließlich Kontaktangaben von der offiziellen Website oder aus bereits vorhandenen Schreiben zu verwenden.
Eine Strafanzeige ist besonders ratsam, wenn finanzielle oder persönliche Daten übermittelt wurden, bereits ein Schaden entstanden ist oder ein Identitätsmissbrauch droht. Die Polizeiliche Kriminalprävention informiert über Phishing und empfiehlt, verfügbare Beweise zu sichern.
Dazu gehören die ursprüngliche E-Mail, Bildschirmaufnahmen, verdächtige Internetadressen, Zahlungsnachweise und eine Beschreibung des zeitlichen Ablaufs. Eine Anzeige kann bei einer Polizeidienststelle oder über die Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden.
Besondere Gefahr bei übermittelten Ausweisdaten
Wurde ein Foto oder eine Kopie eines Ausweisdokuments hochgeladen, beschränkt sich das Risiko nicht auf mögliche Abbuchungen. Die Angaben könnten für Nutzerkonten, Bestellungen oder Vertragsabschlüsse unter fremdem Namen verwendet werden.
Betroffene sollten den Vorgang dokumentieren und sich an die Polizei wenden. Zudem ist in der folgenden Zeit erhöhte Aufmerksamkeit bei unerwarteten Rechnungen, Vertragsbestätigungen oder Mahnungen erforderlich.
Verdächtige Forderungen sollten nicht vorschnell bezahlt werden. Zunächst ist zu prüfen, wer die Zahlung verlangt und auf welcher Grundlage die Forderung erhoben wird.
Keine Änderung des Rentenrechts
Die Warnung betrifft eine Betrugsmasche und keine neue Vorschrift für Rentnerinnen, Rentner oder Versicherte. Aufgrund der gefälschten E-Mail besteht weder eine neue Meldepflicht noch die Verpflichtung, Bankdaten über den zugesandten Link zu bestätigen.
Die Verbindung mit einem angeblichen Datenschutzgesetz soll der Forderung einen amtlichen Anschein geben. Tatsächlich dient sie dazu, Misstrauen abzubauen und Empfänger zu einer schnellen Dateneingabe zu bewegen.
Wer eine solche Nachricht ignoriert, muss wegen dieser Mail keine Nachteile bei der Rentenzahlung befürchten. Wer unabhängig von der E-Mail Fragen zu seinem Rentenkonto hat, sollte sich über die offiziellen Kontaktwege an die Rentenversicherung wenden.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine Versicherte erhält eine E-Mail mit dem Betreff „Aktualisierung Ihrer Rentendaten“. Darin wird behauptet, sie müsse ihre persönlichen Angaben wegen neuer Datenschutzvorgaben über einen Link bestätigen.
Die Empfängerin öffnet den Link nicht, sondern ruft die Internetseite der Rentenversicherung über ein gespeichertes Lesezeichen auf. Im Kundenportal findet sie keine entsprechende Mitteilung, und eine Nachfrage über die dort veröffentlichte Telefonnummer bestätigt, dass keine solche Datenaktualisierung verlangt wird.
Sie sichert die Nachricht, markiert sie als Phishing und löscht sie anschließend. Da sie weder den Link geöffnet noch Daten übermittelt hat, besteht in diesem Beispiel kein Anlass, Bankzugänge oder Karten sperren zu lassen.
Fragen und Antworten zu gefälschten Renten-Mails
Fordert die Deutsche Rentenversicherung Bankdaten per E-Mail an?
Nein. Persönliche Angaben und Bankverbindungen werden nach Auskunft der Behörde schriftlich angefordert, etwa per Post oder über das geschützte Kundenportal.
Müssen Rentendaten wegen eines neuen Datenschutzgesetzes bestätigt werden?
Nein. Die Rentenversicherung bezeichnet diese Behauptung als Vorwand einer aktuellen Betrugsmasche.
Kann die Rentenversicherung telefonisch Kontakt aufnehmen?
Ja, Rückfragen sind in bestimmten Fällen möglich. Das kann nach einem Antrag geschehen, wenn die versicherte Person zuvor ihre Telefonnummer angegeben hat.
Was ist zu tun, wenn der Link bereits geöffnet wurde?
Die Seite sollte geschlossen werden, ohne Angaben zu machen oder Dateien herunterzuladen. Anschließend sollten das Gerät und die verwendete Software auf einen aktuellen Stand gebracht und auf Schadsoftware geprüft werden.
Was muss nach der Eingabe von Bankdaten geschehen?
Die eigene Bank sollte sofort informiert werden. Sie entscheidet anhand der übermittelten Angaben, welche Karten oder Zugänge gesperrt werden müssen.
Wann ist eine Strafanzeige sinnvoll?
Eine Anzeige ist vor allem bei übermittelten Daten, einem finanziellen Schaden oder einem drohenden Identitätsmissbrauch ratsam. Vorhandene Nachrichten, Internetadressen und Zahlungsnachweise sollten als Belege aufbewahrt werden.
Wie lässt sich eine echte Nachricht überprüfen?
Kontaktdaten aus der fraglichen E-Mail sollten nicht verwendet werden. Sicherer ist es, die offizielle Internetseite der Rentenversicherung selbst aufzurufen und die dort genannten Kontaktmöglichkeiten zu nutzen.
Ist eine fehlerfreie und persönlich adressierte E-Mail vertrauenswürdig?
Nicht automatisch. Kriminelle können professionell geschriebene Texte erstellen und bereits bekannte persönliche Angaben einsetzen.




