Riester-Aus ab 2027: Was Rentner und Sparer mit bestehenden Verträgen jetzt wissen müssen

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Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form läuft zum Jahreswechsel 2026/2027 aus. Für Millionen Menschen mit einem bestehenden Vertrag bedeutet das jedoch keineswegs, dass ihr Vertrag beendet oder ihr angespartes Geld automatisch in das neue Altersvorsorgesystem übertragen wird.

Der Bundesrat hat der Reform am 8. Mai 2026 zugestimmt. Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 schafft ab dem 1. Januar 2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte, während vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge ausdrücklich geschützt werden.

Gerade für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist diese Unterscheidung wichtig. Sie müssen weder vorschnell kündigen noch zwingend in ein neues Altersvorsorgedepot wechseln.

Das Riester-Aus betrifft vor allem neue Verträge

Ab 2027 dürfen die bisherigen Riester-Produkte nicht mehr neu vertrieben werden. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, verliert ihn dadurch aber nicht.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregeln. Nach § 52 EStG bleiben für diese Bestandsverträge die bisherigen Fördervorschriften grundsätzlich bis zum Beginn der Auszahlungsphase anwendbar.

Auch die vertraglichen Vereinbarungen eines solchen Altvertrags bestehen grundsätzlich weiter. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz stellt ausdrücklich klar, dass die einzelvertraglichen Regelungen der bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge unabhängig von ihrer späteren steuerlichen Förderung fortbestehen.

Damit bestätigt sich auch, was die Deutsche Rentenversicherung zur Reform erklärt: Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt. Wer nichts unternimmt, behält zunächst seinen bisherigen Vertrag.

Rentner müssen ihren Riester-Vertrag nicht kündigen

Eine Kündigung allein wegen der Reform wäre für viele Sparer sogar die ungünstigste Reaktion. Bei einer förderschädlichen Kündigung können erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zurückgefordert werden.

Bestehende Riester-Verträge genießen dagegen Bestandsschutz. Das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass sie mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden können, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mehr zu den finanziellen Folgen einer Kündigung lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Riester-Vertrag nicht kündigen: Darum sollten Menschen mit geringem Einkommen ihn behalten“.

Diese Möglichkeiten haben ältere Riester-Sparer ab 2027

Wer Ende 2026 einen bestehenden Vertrag besitzt, hat nicht nur die Wahl zwischen „behalten“ und „kündigen“. Das neue Gesetz eröffnet mehrere Wege, die voneinander getrennt betrachtet werden sollten.

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Situation Was ab 2027 möglich ist Worauf ältere Sparer achten sollten
Alter Riester-Vertrag wird unverändert fortgeführt Bestehender Vertrag und bisherige Förderung können weiterlaufen Garantien, Kosten, Rentenhöhe und verbleibende Laufzeit prüfen
Alter Vertrag, aber neue Förderung Wechsel in die neue Fördersystematik durch Erklärung gegenüber dem Anbieter Förderung vorher konkret mit der bisherigen Zulage vergleichen
Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag Übertragung in ein neues Garantieprodukt oder Altersvorsorgedepot möglich Wechselkosten, Garantien und kurze Restlaufzeit beachten
Vertrag kurz vor der Auszahlung Alter Vertrag kann weitergeführt werden; teilweise sind neue Auszahlungsformen vereinbar Lebenslange Rente nicht leichtfertig gegen befristete Zahlung tauschen
Auszahlungsphase läuft bereits Keine automatische Umstellung des bestehenden Vertrags Besteuerung und bestehende Vertragsbedingungen prüfen
Vollrente wegen Alters wird bereits bezogen Bestehender Vertrag bleibt bestehen Unmittelbare Förderberechtigung besteht grundsätzlich nicht mehr

Der alte Vertrag kann sogar die neue Förderung bekommen

Eine bislang wenig beachtete Möglichkeit ist besonders interessant: Ein Riester-Sparer kann seinen bestehenden Vertrag behalten und lediglich zur neuen steuerlichen Förderung wechseln. Die übrigen Vertragsbedingungen können dabei erhalten bleiben.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums genügt dafür eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter. Der Sparer muss also nicht zwangsläufig sein gesamtes angespartes Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen.

Das kann für ältere Menschen interessanter sein als ein vollständiger Produktwechsel. Wer beispielsweise nur noch zwei oder drei Jahre bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn hat, kann bestehende Garantien behalten und dennoch prüfen, ob die neue Zulagenberechnung günstiger ist.

Neue Förderung kann bis zu 540 Euro Grundzulage bringen

Bei der bisherigen Riester-Förderung beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr. Für Kinder kommen bisher 185 Euro beziehungsweise 300 Euro hinzu, abhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Ab 2027 wird die Grundzulage stärker an den tatsächlich eingezahlten Betrag gekoppelt. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro, für die darüber hinausgehenden Beiträge bis zu insgesamt 1.800 Euro werden 25 Cent je Euro gezahlt.

Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Hinzu können Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind kommen.

Die höhere Höchstzulage bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder ältere Riester-Sparer mit der neuen Förderung besser fährt. Entscheidend sind Eigenbeitrag, bisheriger Mindesteigenbeitrag, Kinderzulagen und mögliche steuerliche Vorteile.

Ein kompletter Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist ebenfalls möglich

Bestandskunden können ihr bisheriges Riester-Vermögen auch in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Die bereits erhaltene staatliche Förderung muss allein wegen dieses Wechsels nicht zurückgezahlt werden.

Zur Auswahl stehen ab 2027 unter anderem Garantieprodukte sowie Altersvorsorgedepots, bei denen auf eine Kapitalgarantie verzichtet werden kann. Gerade diese Depots sollen höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen und beispielsweise Fonds oder ETFs ermöglichen.

Für einen 30- oder 40-jährigen Sparer kann ein langer Anlagezeitraum helfen, zwischenzeitliche Börsenverluste auszugleichen. Bei einem 64-Jährigen, dessen Auszahlungsphase möglicherweise schon in zwei oder drei Jahren beginnt, sieht die Risikorechnung anders aus.

Ältere Sparer sollten deshalb nicht allein auf mögliche Renditen schauen. Entscheidend ist, welches garantierte Kapital, welche garantierte Rente oder welcher Rentenfaktor beim