Miete frisst Rücklagen: Mieter geraten schneller in Wohnungsnot

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Die Miete ist bezahlt, doch für unvorhergesehene Ausgaben bleibt immer weniger übrig: Der am 1. September 2026 vorgestellte Mietenreport des Deutschen Mieterbundes beschreibt eine Wohnkostenkrise, die weit über die monatliche Überweisung an den Vermieter hinausreicht.

In der beauftragten Forsa-Umfrage berichteten 58 Prozent der Befragten von gestiegenen Wohnkosten innerhalb eines Jahres. 29 Prozent machten sich große oder sehr große Sorgen, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können.

Jeder Zweite befürchtete, bei Bedarf keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Für Haushalte mit niedrigen Einkommen entsteht daraus eine bedrohliche Verbindung: Das bisherige Zuhause wird teurer, während ein finanziell tragbarer Ausweg unsicher bleibt. Die Ergebnisse stellte der Mieterbund in seinem Pressestatement zum Mietenreport 2026 vor.

Was die Umfrage über die finanzielle Belastung zeigt

Für die laut Mieterbund repräsentative Erhebung befragte Forsa vom 29. Juni bis 7. Juli 2026 bundesweit 1.021 Mieterinnen und Mieter.

Die folgenden Angaben zu Einschränkungen beziehen sich ausschließlich auf Befragte mit gestiegenen Wohnkosten. Mehrere Einschränkungen können gleichzeitig vorliegen.

Bereich, in dem gespart wurde Anteil bei gestiegenen Wohnkosten
Rücklagen oder Altersvorsorge 52 Prozent
Urlaub, Kultur oder Freizeit 49 Prozent
Kleidung, Möbel oder Haushaltsgeräte 46 Prozent
Gesunde Lebensmittel 25 Prozent
Eigene Gesundheit, etwa Zahnersatz oder Medikamente 15 Prozent

Nach einem starken Einkommensverlust könnten nach eigener Einschätzung 28 Prozent aller Befragten ihre Miete höchstens drei Monate weiterbezahlen, darunter zehn Prozent weniger als einen Monat. Das beschreibt einen geschätzten finanziellen Puffer, keinen feststehenden Zeitpunkt eines Wohnungsverlustes. Quelle: Mietenreport 2026, Methodik und Befragungsergebnisse.

Erst sinkt die Sparrate, später fehlen die Reserven

Weniger sparen zu können und vorhandene Ersparnisse aufzubrauchen sind unterschiedliche Vorgänge. Die Angabe zur Altersvorsorge belegt zunächst eine geringere Möglichkeit, Geld zurückzulegen. Sie sagt nicht, wie viel Vermögen bereits aufgelöst wurde oder wie stark eine spätere Rente dadurch sinkt.

Die finanzielle Gefahr lässt sich dennoch nachvollziehen: Steigen laufende Kosten dauerhaft stärker als das verfügbare Einkommen, schrumpft der monatliche Überschuss. Fällt dieser ganz weg, können schon eine Reparatur, eine Nachzahlung oder eine notwendige Anschaffung den Griff zum Ersparten auslösen. Wiederholt sich das, wird aus einem kurzfristigen Engpass ein fortlaufender Vermögensverzehr.

Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung: Werden monatlich 100 Euro zusätzlich fürs Wohnen benötigt, stehen jährlich 1.200 Euro weniger für andere Zwecke zur Verfügung. Über zehn Jahre wären das bei unveränderten Bedingungen 12.000 Euro an möglichen Einzahlungen in eine Rücklage. Das ist eine Modellrechnung ohne Zinsen, Preisänderungen oder Aussagen zu einem bestimmten Vorsorgevertrag.

Warum Krankheit und Arbeitslosigkeit das Budget kippen können

Eine länger dauernde Erkrankung kann das Einkommen auch bei bestehender sozialer Absicherung verringern. Bei anspruchsberechtigten Beschäftigten folgt auf die Entgeltfortzahlung regelmäßig Krankengeld, das grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts beträgt. Die Einzelheiten erläutert das Bundesgesundheitsministerium zum Krankengeld.

Auch Arbeitslosengeld ersetzt das frühere Einkommen nur teilweise. Wie viel tatsächlich gezahlt wird, hängt unter anderem vom bisherigen versicherungspflichtigen Verdienst, der Steuerklasse und den persönlichen Voraussetzungen ab. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert die Berechnung und Anspruchsvoraussetzungen.

Die Miete sinkt bei einem solchen Einkommensverlust nicht automatisch mit. Deshalb kann dieselbe Wohnung, die während der Beschäftigung noch finanzierbar war, plötzlich einen erheblich größeren Teil des verfügbaren Geldes beanspruchen. Fehlen Rücklagen, bleibt wenig Zeit, Ansprüche zu klären und das Haushaltsbudget neu zu ordnen.

Rentner können verlorene Rücklagen schwerer wieder aufbauen

Für Menschen im Ruhestand verschärft sich das Problem, wenn ihre laufenden Einnahmen kaum Spielraum lassen. Wer eine kleine Rente bezieht und gesundheitlich eingeschränkt ist, kann zusätzliche Wohnkosten oft nicht durch mehr Erwerbsarbeit ausgleichen. Eine Rentenanpassung garantiert außerdem nicht, dass nach Abzug der individuell gestiegenen Ausgaben mehr Geld übrig bleibt.

Vorhandene Ersparnisse können zunächst helfen, die Wohnung zu halten. Werden daraus jedoch Monat für Monat laufende Kosten bezahlt, fehlt dieses Geld später möglicherweise für eine neue Brille, den Ersatz eines Haushaltsgeräts oder Unterstützung im Alltag. Gerade im höheren Alter ist der Zeitraum begrenzt, in dem verbrauchte Rücklagen wieder aufgebaut werden können.

Das ist eine wirtschaftliche Einordnung der möglichen Folgen, keine aus der Umfrage abgeleitete Sonderquote für Rentner. Die persönliche Belastung hängt von der Rente, weiteren Einnahmen, dem Vermögen und den tatsächlichen Wohnkosten ab. Eine niedrige Rente allein beschreibt die finanzielle Lage deshalb ebenso wenig vollständig wie die Höhe der Miete allein.

Eine kleinere Wohnung ist nicht automatisch eine bezahlbare Lösung

Der Hinweis, bei Geldmangel einfach umzuziehen, übersieht die Rechnung hinter einem Wohnungswechsel. Eine kleinere Wohnung kann bei einer höheren Quadratmetermiete ähnlich viel oder sogar mehr kosten als die bisherige Unterkunft. Hinzu kommen mögliche Ausgaben für den Umzug, eine Kaution und zeitweise doppelte Mietzahlungen.

Für ältere oder erkrankte Menschen muss eine Ersatzwohnung außerdem praktisch geeignet sein. Fehlende Barrierefreiheit, ein weiter entfernter Arzt oder der Verlust nachbarschaftlicher Unterstützung können einen vermeintlichen Preisvorteil aufzehren. Ob ein Umzug entlastet, lässt sich deshalb erst anhand eines konkreten Angebots und seiner gesamten Folgekosten beurteilen.

Auch Nebenkosten können die Rücklagen angreifen

Wer seine Wohnkosten beurteilt, sollte neben der Kaltmiete auch Betriebs- und Heizkosten betrachten. Eine Nachzahlung kann den Haushalt einmalig belasten, während höhere Vorauszahlungen den monatlichen Spielraum dauerhaft verringern. Eine unveränderte Kaltmiete bedeutet daher noch keine unveränderte finanzielle Belastung.

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Eine Betriebskostenabrechnung sollte dennoch nicht ungeprüft als richtig gelten. Nach § 556 BGB können Mieter Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen; Einwendungen müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden. Diese Einwendungsfrist ist keine allgemeine Erlaubnis, eine fällige Nachzahlung zwölf Monate aufzuschieben. Die gesetzlichen Regeln stehen in § 556 BGB.

Wohngeld kann helfen, bevor die Ersparnisse verschwinden

Bei knappen Einkommen kann Wohngeld einen Teil der Wohnkosten abfedern. Die Berechnung hängt nach § 4 Wohngeldgesetz von der Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder, der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen ab. Eine für alle Haushalte identische Einkommensgrenze lässt sich daraus nicht ableiten. Grundlage ist § 4 WoGG.

Auch Rentner können anspruchsberechtigt sein. Gegen-Hartz.de erläutert den Zugang im Beitrag „Rente: Auch Rentner können Wohngeld beantragen“. Ob ein Anspruch besteht, sollte anhand der aktuellen persönlichen Verhältnisse geprüft werden.

Ein später Antrag kann Geld kosten: Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen bereits vorliegen. Wer im September anspruchsberechtigt ist, aber erst im Oktober einen Antrag stellt, erhält für September im Regelfall kein Wohngeld. Die gesetzlichen Ausnahmen und den Beginn der Bewilligung regelt § 25 WoGG.

Wenn die Rente für den Lebensunterhalt nicht reicht

Reichen Einkommen und berücksichtigungsfähiges Vermögen nicht aus, kann nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Grundsicherung im Alter in Betracht kommen. Dabei werden neben dem Lebensunterhalt auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Die Voraussetzungen und Leistungsbestandteile regeln § 41 SGB XII und § 42 SGB XII.

Warum der Anspruch nicht allein an einer bestimmten Rentenhöhe hängt, zeigt der Beitrag zur Berechnung der Grundsicherung für Rentner 2026. Wer bereits Grundsicherung erhält und dessen Unterkunftskosten dabei berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Beide Leistungen werden für dieselbe Person und denselben Bedarf daher regelmäßig nicht nebeneinander gezahlt; dazu gilt § 7 WoGG.

Bei Mietschulden kommt es auf frühe Hilfe an

Entstehen bereits Rückstände, sollte die Sicherung der Wohnung sofort mit einer Sozialberatung oder der kommunalen Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit geklärt werden. Im Sozialhilferecht können Schulden übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist. Droht sonst Wohnungslosigkeit, sollen sie unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen übernommen werden; möglich sind eine Beihilfe oder ein Darlehen. Rechtsgrundlage ist § 36 SGB XII.

Eine Schuldenübernahme erfolgt nicht automatisch und muss zum Einzelfall passen. Welche Bedeutung die Prüfung der konkreten Wohnsituation haben kann, behandelt Gegen-Hartz.de anhand einer Entscheidung zur Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter. Wer bereits eine Kündigung oder Räumungsklage erhalten hat, sollte zusätzlich umgehend mietrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Der Mieterbund fordert mehr Schutz vor Überforderung

Der Deutsche Mieterbund verbindet die Ergebnisse mit politischen Forderungen nach einem bundesweiten Mietenstopp, mehr dauerhaft bezahlbaren Wohnungen und einem stärkeren Schutz vor Wohnungsverlust. Zugleich kritisiert er die vorgesehenen Einschnitte beim Wohngeld. Diese Aussagen sind die Position des Verbandes; aus der Befragung selbst folgt weder ein neuer Leistungsanspruch noch eine Änderung des Mietrechts. Nachzulesen sind die Forderungen im Pressestatement vom 1. September 2026.

Die sozialpolitische Frage reicht über die Höhe einzelner Zuschüsse hinaus: Können Haushalte ihre laufenden Wohnkosten nur noch bezahlen, indem sie ihre finanzielle Vorsorge zurückstellen, wächst ihre Anfälligkeit für den nächsten Einkommensverlust. Unterstützung kann einen akuten Engpass abfedern. Ob das Wohnen dauerhaft bezahlbar bleibt, hängt zugleich von den Mieten und dem verfügbaren Wohnungsangebot ab.

Ein Beispiel aus der Praxis: Aus 70 Euro Reserve werden 30 Euro Fehlbetrag

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Eine alleinlebende Rentnerin verfügt monatlich über 1.350 Euro netto. Für ihre Warmmiete zahlt sie 650 Euro, für ihre übrigen Ausgaben einschließlich Haushaltsstrom benötigt sie 630 Euro. Damit bleiben 70 Euro, die sie für unregelmäßige Ausgaben zurücklegen kann.

Steigen ihre monatlichen Wohnkosten um 100 Euro, fehlen bei unveränderten übrigen Ausgaben 30 Euro im Monat. Sie muss dann zusätzlich sparen oder auf vorhandenes Geld zurückgreifen; eine weitere Rücklage entsteht nicht mehr. Statt erst den Verbrauch der Ersparnisse abzuwarten, lässt sie ihren Wohngeldanspruch und die Kostensteigerung prüfen. Ob und in welcher Höhe eine Leistung zusteht, ist mit diesen wenigen Angaben noch nicht berechenbar.

Sechs Fragen und Antworten zum Mietenreport und zu steigenden Wohnkosten

Was bedeutet die Angabe, dass 58 Prozent höhere Wohnkosten haben?

58 Prozent der Befragten berichteten, dass ihre Miete oder Nebenkosten innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate gestiegen seien. Die Zahl sagt nicht, dass die Kosten um 58 Prozent gestiegen sind. Grundlage ist das Pressestatement zum Mietenreport.

Belegt der Report, wie viel Altersvorsorge bereits verloren gegangen ist?

Nein. Die Befragung zu Rücklagen beschreibt Einschränkungen beim Sparen, keine bezifferte Vermögensbilanz oder Berechnung späterer Rentenverluste. Diese Unterscheidung ist für die Einordnung der Befragungsergebnisse wichtig.

Warum kann eine längere Krankheit die Finanzierung der Wohnung gefährden?

Beim Wechsel von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld kann das verfügbare Einkommen sinken, während die vereinbarte Miete bestehen bleibt. Wie die Leistung bemessen wird, erläutert das Bundesgesundheitsministerium. Ob eine Finanzierungslücke entsteht, hängt von den gesamten Einnahmen und Ausgaben des Haushalts ab.

Können Rentner Wohngeld erhalten?

Ja, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind unter anderem Haushaltsgröße, berücksichtigungsfähige Wohnkosten und Einkommen; der Rentenbezug schließt einen Anspruch nicht grundsätzlich aus. Dazu informiert der Beitrag über Wohngeld für Rentner.

Ab wann wird Wohngeld bewilligt?

Grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen schon vorliegen. Deshalb kann ein unnötig aufgeschobener Antrag zum Verlust von Unterstützung für frühere Monate führen. Ausnahmen enthält § 25 WoGG.

Gibt es Unterstützung, wenn bereits Mietschulden bestehen?

Ja, eine Übernahme kann unter gesetzlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Wohnung möglich sein. Für die Sozialhilfe regelt dies § 36 SGB XII. Betroffene sollten die zuständige Stelle frühzeitig einschalten und bei einer Kündigung zusätzlich mietrechtliche Beratung suchen.