Täglicher Aufwand führt bei Morbus Crohn zu einer Schwerbehinderung

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Bei Morbus Crohn zählt für den Grad der Behinderung nicht nur, wie häufig Durchfälle auftreten oder wie stark der Kräftezustand leidet. Auch ein außergewöhnlich hoher täglicher Aufwand für Hygiene und Wundversorgung kann den GdB erhöhen. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 5 SB 25/21).

Die Richter sprachen einem Betroffenen einen GdB von 50 zu. Entscheidend war das Zusammenspiel der Erkrankung mit wiederkehrenden Fisteln und dem erheblichen Pflegeaufwand im Alltag.

Morbus Crohn mit Fisteln belastete den Alltag massiv

Der 1973 geborene Kläger litt unter einem perianalen Morbus Crohn. Immer wieder bildeten sich Fisteln und Abszesse. Allein 2018 musste er sich vier Operationen unterziehen.

Das Sozialgericht hielt zunächst einen GdB von 40 für ausreichend. Für die Crohn-Erkrankung und das Fistelleiden standen jeweils Bewertungen von 30 im Raum. Das Landessozialgericht ging jedoch weiter.

Die Richter betrachteten vor allem, wie stark die Erkrankungen gemeinsam die Teilhabe am täglichen Leben einschränkten.

15 Minuten Reinigung nach dem Toilettengang

Besonders der Hygieneaufwand schränkte den Mann erheblich ein, denn er musste häufig und gründlich duschen. Dafür benötigte er jeweils nach seinen glaubhaften Angaben eine Dusche mit ausreichendem Wasserdruck und rund 15 Minuten Zeit.

Bei einer Verschlechterung musste er eine Wunde nach Angaben seines Hausarztes drei- bis viermal täglich ausduschen.

Sobald er länger als kurze Zeit das Haus verließ, führte er außerdem ein Notfallset mit. Darin befanden sich unter anderem Ersatzunterwäsche, Kompressen, Pflegetücher, Handtuch, Spiegel, Creme und Vorlagen.

Hinzu kamen intesiver Geruch und das Risiko, dass Sekret trotz Versorgung austrat. Die Beschwerden schränkte ihn auch erheblich ein beim Sitzen, bei Autofahrten, beim Nachtschlaf und bei sozialen Aktivitäten.

Gericht berücksichtigt Hygieneaufwand ausdrücklich beim GdB

Die Richter betonten, dass ein erheblicher Pflegeaufwand aufgrund der hygienischen Versorgung zusätzlich in die GdB-Bewertung einfließen kann.

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bewerten Morbus Crohn mit geringen Auswirkungen grundsätzlich mit einem GdB von 10 bis 20. Bei mittelschweren Auswirkungen liegt der Rahmen bei 30 bis 40. Fisteln, Stenosen und Folgeerkrankungen kommen indessen als zusätzliche Faktoren dazu.

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Aus zweimal GdB 30 wurde nicht rechnerisch GdB 60

Das Gericht bewertete sowohl die Erkrankung als auch die Fisteln mit jeweils 30. Daraus machte es jedoch nicht automatisch 60.

Stattdessen betrachteten die Richter beide Beeinträchtigungen gemeinsam innerhalb des Funktionssystems Verdauung. Morbus Crohn verstärkte die Folgen der Fisteln: Ständiger Stuhldrang und Entzündungen erschwerten die Behandlung, während Fisteln und Sekretaustritt den ohnehin bestehenden Hygieneaufwand weiter erhöhten.

Wegen dieser verstärkenden Wechselwirkung setzte das Gericht für das Funktionssystem Verdauung einen GdB von 50 an.

Der Alltag kann für den GdB entscheidender sein als einzelne Befunde

Betroffene sollten nicht nur Diagnosen und Arztberichte einreichen, sondern sollten konkret zeigen, welche zusätzlichen Einschränkungen die Erkrankung verursacht.

Bei Morbus Crohn sind das zum Beispiel aufwendige Reinigung, häufige Toilettengänge, Wundversorgung, Fisteln, Sekretverlust, Inkontinenz, Schmerzen oder die ständige Notwendigkeit gehören, Ersatzkleidung und Hilfsmittel mitzuführen.

Das Urteil bedeutet nicht automatisch GdB 50 bei Morbus Crohn

Ein hoher Hygieneaufwand führt allerdings nicht zwnagsläufig zur Schwerbehinderung. Das LSG entschied einen besonders belastenden Einzelfall mit wiederkehrenden Fisteln, Operationen und erheblichen Einschränkungen.

Grundsätzlich gilt indessen: Versorgungsämter dürfen außergewöhnliche Alltagsbelastungen nicht ausblenden, wenn diese aus der Erkrankung entstehen und die gesellschaftliche Teilhabe erschweren.

FAQ: Hygieneaufwand und Schwerbehinderung

Reicht Morbus Crohn allein für einen GdB von 50?

Nein. Entscheidend sind Schwere, Verlauf und Auswirkungen der Erkrankung. Komplikationen wie Fisteln können den GdB erhöhen.

Kann tägliche Wundpflege beim GdB berücksichtigt werden?

Ja. Das LSG Niedersachsen-Bremen stellte ausdrücklich klar, dass ein erheblicher Hygiene- und Pflegeaufwand zusätzlich berücksichtigt werden kann.

Werden mehrere Einzel-GdB zusammengerechnet?

Nein. Entscheidend ist, wie sich die Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken und gemeinsam die Teilhabe einschränken.

Quellen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. November 2025, L 5 SB 25/21 (Wolters Kluwer Online)
§ 152 SGB IX – Feststellung des Grades der Behinderung
Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil B Nr. 10.2.2 – Colitis ulcerosa und Morbus Crohn