Schwerbehinderung: Dieser Elterngeld-Zuschlag ist auch ohne Schwerbehindertenausweis möglich

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Ein älteres Kind mit einem Grad der Behinderung von 20 kann ausreichen, damit Sie für Ihr Baby mehr Elterngeld erhalten. Beim Basiselterngeld bringt der Geschwisterbonus zehn Prozent zusätzlich, mindestens 75 Euro im Monat. Einen Schwerbehindertenausweis braucht das ältere Kind dafür nicht.

Außerdem gilt für Kinder mit Behinderung eine deutlich längere Altersgrenze: Sie können den Bonus grundsätzlich bis zu ihrem 14. Geburtstag auslösen.

Die Regelung steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Das Familienportal des Bundes nennt dafür ausdrücklich einen Grad der Behinderung von mindestens 20.

Warum Sie nicht auf einen Schwerbehindertenausweis warten müssen

Eine Behinderung und eine Schwerbehinderung sind rechtlich nicht dasselbe. Als schwerbehindert gelten Menschen unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab einem GdB von 50. Für den hier beschriebenen Geschwisterbonus liegt die Schwelle deutlich niedriger.

Hat Ihr älteres Kind einen festgestellten GdB von 20, 30 oder 40, sollten Sie den möglichen Zuschlag deshalb genauso prüfen wie bei einem höheren GdB. Das fehlende Recht auf einen Schwerbehindertenausweis schließt den Bonus nicht aus.

Fiktives Beispiel: Mariam übersieht den Anspruch wegen Shirins Alter

Mariam lebt mit ihrer neunjährigen Tochter Shirin zusammen und bekommt ein weiteres Baby. Für Shirin liegt bereits ein Bescheid über einen GdB von 20 vor. Einen Schwerbehindertenausweis besitzt sie nicht. Mariam glaubt deshalb zunächst, dass ihr die Behinderung ihrer Tochter beim Elterngeld keinen zusätzlichen Anspruch eröffnet.

Außerdem hält sie Shirin für zu alt für den Geschwisterbonus.

Beides trifft nicht zu. Shirin lebt mit Mariam und dem Baby im selben Haushalt, ist noch keine 14 Jahre alt und erfüllt mit GdB 20 die vom Familienportal genannte Schwelle. Mariam gibt ihre Tochter deshalb im Elterngeldantrag an und fügt den Feststellungsbescheid bei.

Angenommen, Mariam stehen in einem Bezugsmonat ohne anzurechnende Mutterschaftsleistungen 900 Euro Basiselterngeld vor dem Geschwisterbonus zu. Der Zuschlag beträgt dann 90 Euro.

Insgesamt erhält sie 990 Euro. Die Rechnung setzt voraus, dass auch die übrigen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllt sind.

Die Altersgrenze steigt für das ältere Kind auf 14 Jahre

Ohne die besondere Regelung für Kinder mit Behinderung gibt es den Geschwisterbonus grundsätzlich dann, wenn neben dem Baby mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.

Bei einem berücksichtigungsfähigen Geschwisterkind mit Behinderung gilt dagegen die Altersgrenze von 14 Jahren.

Damit kann auch ein Schulkind wie Shirin den Zuschlag auslösen. Entscheidend ist nicht allein die Verwandtschaft: Das ältere Kind muss zum berücksichtigungsfähigen Haushalt gehören. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Betreuung und Erziehung müssen ebenfalls vorliegen.

Die verlängerte Altersgrenze bedeutet jedoch nicht, dass Mariam bis zu Shirins 14. Geburtstag Elterngeld bekommt. Der Bonus erhöht nur das Elterngeld während der jeweiligen Bezugsmonate für das jüngere Kind.

So viel bringt der Geschwisterbonus

Beim Basiselterngeld erhöht der Bonus den maßgeblichen Betrag um zehn Prozent, mindestens um 75 Euro. Liegen zehn Prozent unter diesem Mindestzuschlag, erhalten Sie trotzdem 75 Euro zusätzlich. Die folgenden Rechnungen zeigen Monatsbeträge ohne weitere Zuschläge oder Anrechnungen.

Basiselterngeld ohne Geschwisterbonus Basiselterngeld mit Geschwisterbonus
300 Euro 375 Euro: 75 Euro Mindestzuschlag
600 Euro 675 Euro: 75 Euro Mindestzuschlag
900 Euro 990 Euro: 90 Euro Zuschlag
1.800 Euro 1.980 Euro: 180 Euro Zuschlag

Auch beim ElterngeldPlus gibt es einen Geschwisterbonus. Hier beträgt der Mindestzuschlag 37,50 Euro monatlich. Welcher Betrag sich konkret ergibt, hängt von der Berechnung des ElterngeldPlus ab.

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Welche Nachweise Sie bereithalten sollten

Geben Sie das ältere Kind im Antrag unter den weiteren Kindern im Haushalt an und weisen Sie ausdrücklich auf seine Behinderung hin. Halten Sie die Angaben zum Geburtsdatum und zum gemeinsamen Haushalt bereit. Als Nachweis des bereits festgestellten GdB können Sie den Feststellungsbescheid einreichen.

Verlangt ein Formular einen Nachweis der Behinderung und nennt dafür beispielhaft den Schwerbehindertenausweis, bedeutet das nicht automatisch, dass ausschließlich dieser Ausweis zählt.

Gerade bei einem GdB unter 50 ist der Bescheid wichtig. Klären Sie mit der Elterngeldstelle, ob für Ihren Fall ergänzende Unterlagen nötig sind und welcher Zeitraum nachgewiesen werden muss.

Liegt noch kein Feststellungsbescheid vor, weisen Sie auf das laufende Verfahren hin und fragen Sie nach, welche Nachweise die Elterngeldstelle zunächst benötigt. S

tellen Sie den Elterngeldantrag rechtzeitig und kündigen Sie fehlende Unterlagen an. Eine bloße Angabe, Ihr Kind sei chronisch krank, ersetzt nicht ohne Weiteres den erforderlichen Nachweis der Behinderung.

Der 14. Geburtstag beendet den Bonus nicht mitten im Lebensmonat

Elterngeld richtet sich nach den Lebensmonaten des jüngeren Kindes. Nach den Erläuterungen des Familienportals erhalten Sie den Geschwisterbonus letztmals für den Lebensmonat, in dem das ältere Kind die maßgebliche Altersgrenze erreicht.

Beginnt ein Lebensmonat des Babys beispielsweise am 10. Oktober und endet am 9. November, fällt ein 14. Geburtstag des älteren Geschwisterkindes am 22. Oktober noch in diesen Bezugsmonat. Der Bonus läuft dann grundsätzlich bis zu dessen Ende.

Ab dem nächsten Lebensmonat entfällt er, sofern kein anderer berücksichtigungsfähiger Geschwisterfall vorliegt.

Antrag und Bescheid gezielt prüfen

Beantragen Sie Elterngeld möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Babys. Nach § 7 BEEG zahlt die Behörde rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats, in dem der Antrag eingegangen ist. Warten Sie deshalb nicht mit dem gesamten Antrag, nur weil ein Nachweis zum älteren Kind fehlt.

Prüfen Sie im Bewilligungsbescheid, ob die Elterngeldstelle den Geschwisterbonus berücksichtigt hat und für welche Lebensmonate sie ihn gewährt. Fehlt er trotz Ihrer Angaben und Nachweise, bitten Sie um Prüfung und beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Verweisen Sie dabei auf § 2a Absatz 2 Satz 3 BEEG und auf den nachgewiesenen GdB Ihres älteren Kindes.

FAQ: Elterngeld bei einem älteren Kind mit Behinderung

Reicht ein GdB von 20 wirklich aus?

Ja. Das Familienportal des Bundes nennt ausdrücklich mindestens GdB 20. Die weiteren Voraussetzungen, darunter der gemeinsame Haushalt und die Altersgrenze, müssen ebenfalls erfüllt sein.

Muss auch das Baby eine Behinderung haben?

Nein. Bei dieser Regelung löst die Behinderung des älteren Geschwisterkindes den Zuschlag zum Elterngeld für das jüngere Kind aus.

Bekomme ich wegen der Behinderung länger Elterngeld?

Der Geschwisterbonus verlängert die Bezugsdauer nicht. Er erhöht den Betrag während der Elterngeldmonate, in denen die Voraussetzungen für den Zuschlag vorliegen.

Quellen

Familienportal des Bundes: Geschwisterbonus: Wie viel Elterngeld bekomme ich, wenn ich weitere Kinder habe?
Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Gesetze im Internet: § 2a BEEG – Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag; § 7 BEEG – Antragstellung; § 2 SGB IX – Begriffsbestimmungen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: Feststellungsverfahren: GdB und Feststellungsbescheid
Zentrum Bayern Familie und Soziales: Elterngeldantrag mit Infoblatt, Abschnitt „Weitere Kinder im Haushalt“