Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 entschieden, dass die Schufa bezahlte Schulden bis zu drei Jahre lang speichern darf, ohne sofort löschen zu müssen. Für Bürgergeld-Bezieher, die nach Jahren der Überschuldung endlich alle Forderungen beglichen haben, bedeutet das konkret: Der Schufa-Eintrag bleibt bis zu drei Jahre nach der letzten Zahlung bestehen und blockiert in dieser Zeit Kontoeröffnungen, Wohnungsbewerbungen und Vertragsabschlüsse.
Was viele Betroffene nicht wissen: Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Frist von 18 Monaten, die Möglichkeit einer vorzeitigen Einzelfalllöschung und ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Bankkonto, das die Schufa nicht verhindern kann.
Inhaltsverzeichnis
Schufa-Eintrag trotz bezahlter Schulden: Was der BGH am 18. Dezember 2025 entschied
Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, I ZR 97/25, 18.12.2025) hat die Klage eines Mannes gegen die Schufa Holding AG abgewiesen, der nach Begleichung einer Forderung sofortige Löschung verlangt hatte. Die Schufa hatte die Daten weiter gespeichert und sich dabei auf die Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien berufen.
Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Kläger im April 2025 noch recht gegeben und eine sofortige Löschung angeordnet. Der BGH hob dieses Urteil auf und verwies den Fall zurück.
Der Kern der Entscheidung liegt in einer wichtigen Unterscheidung: Für Daten aus öffentlichen Verzeichnissen wie dem Schuldnerverzeichnis gilt eine andere Logik als für Daten, die private Gläubiger direkt an die Schufa melden.
Beim Schuldnerverzeichnis hat der Europäische Gerichtshof bereits 2023 entschieden (EuGH, C-26/22 und C-64/22, 07.12.2023), dass Daten nicht länger gespeichert werden dürfen als im öffentlichen Register selbst.
Der BGH stellte klar: Diese Regel gilt nicht automatisch auch für Zahlungsstörungsdaten, die eine Bank oder ein Mobilfunkanbieter direkt bei der Schufa einmeldet. Für diese privat gemeldeten Daten gibt es kein Gesetz mit einer konkreten Speicherfrist.
Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz benennen keine Zahlen. Stattdessen füllen brancheninterne Verhaltensregeln diese Lücke.
Diese Verhaltensregeln wurden am 24. Mai 2024 vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt. Die neue Regelung zur verkürzten Speicherfrist gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist bis zum 25. Mai 2030 befristet.
Der BGH hat festgehalten, dass die Verhaltensregeln einen angemessenen Interessenausgleich herstellen, aber nicht pauschal ohne Blick auf den Einzelfall gelten.
Drei Jahre oder 18 Monate: Wie lange speichert die Schufa nach Schuldenbegleichung
Der Standardfall ist die dreijährige Speicherung, gerechnet ab dem Tag, an dem die Forderung vollständig beglichen wurde. Wer also im Januar 2025 seine letzte Schuld bezahlte, findet den Eintrag bis Januar 2028 in seiner Schufa-Akte. Diese Frist läuft unabhängig davon, wie lange die ursprüngliche Schuld schon bestanden hat. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Zahlung.
Es gibt eine Ausnahme mit einer deutlich kürzeren Frist von 18 Monaten, die aber an drei gleichzeitig erfüllte Bedingungen geknüpft ist.
Erstens muss die Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung der Forderung bei der Schufa erfolgt sein.
Zweitens dürfen bis zum Ablauf der 18 Monate keine weiteren negativen Daten von anderen Gläubigern eingemeldet worden sein.
Drittens darf kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Wer alle drei Bedingungen erfüllt, dessen Eintrag wird automatisch nach 18 Monaten gelöscht, ohne dass er etwas beantragen muss.
Klaus M., 47, aus Dortmund, bezieht seit 2023 Bürgergeld. Ein Mobilfunkanbieter hatte ihn 2023 wegen einer offenen Forderung von 1.240 Euro bei der Schufa eingemeldet. Klaus M. schaffte es erst im Oktober 2024, also rund 19 Monate nach der Einmeldung.
Die 100-Tage-Grenze ist damit überschritten. Sein Schufa-Eintrag läuft nach der Standardregel bis Oktober 2027. Als er im Mai 2026 ein Girokonto für seinen neuen Minijob eröffnen wollte, lehnte die Sparkasse ab. Wer nicht weiß, welche Rechte er jetzt hat, wartet unnötig lang auf den Neustart.
Vorzeitige Schufa-Löschung beantragen: Das Einzelfall-Argument
Der BGH hat in seinem Urteil ausdrücklich klargestellt, dass die Verhaltensregeln keine Schablone ohne Ausnahme sind. Im Einzelfall können besondere Umstände dazu führen, dass eine kürzere Speicherung verhältnismäßig und damit rechtlich geboten ist.
Auf diesen Grundsatz können sich Betroffene gegenüber der Schufa berufen. Die Rechtsgrundlage für den Antrag ist das Recht auf Löschung aus Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung.
Ein Löschungsantrag muss konkret und dokumentiert sein, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Allgemeine Einwände helfen nicht. Was zählt, sind nachweisbare Konsequenzen der laufenden Speicherung: eine konkrete Absage bei der Wohnungssuche mit Bezug auf den Schufa-Score, ein Arbeitsangebot, das an der Bonitätsprüfung scheiterte, oder ein Kontoantrag, der wegen des Eintrags abgelehnt wurde.
Je präziser die Darstellung, desto höher die Chance, dass die Schufa oder das Gericht im weiteren Verfahren eine Interessenabwägung zugunsten des Betroffenen trifft.
Den Antrag stellen Sie schriftlich direkt an die Schufa Holding AG. Nennen Sie das Aktenzeichen des BGH-Urteils (BGH, I ZR 97/25, 18. Dezember 2025), die Verhaltensregeln als Prüfmaßstab und erläutern Sie konkret, warum die Speicherung in Ihrem Fall unverhältnismäßig ist. Fügen Sie Belege bei: eine Absage in Textform, den Zahlungsbeleg mit Datum, gegebenenfalls Nachweise zu konkreten Folgeschäden.
Verweisen Sie auf Ihr Recht aus Artikel 17 DSGVO und setzen Sie eine Antwortfrist von zwei Wochen. Schweigt die Schufa oder widerspricht sie, können Sie Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einlegen.
Bürgergeld-Bezieher haben in vielen Fällen besonders starke Argumente für eine solche Einzelfallabwägung. Der soziale Druck, eine Wohnung zu behalten oder einen neuen Arbeitsplatz anzutreten, ist bei ihnen besonders hoch.
Gleichzeitig ist ihre wirtschaftliche Situation nach Begleichung der Schulden meist deutlich stabiler als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Forderung. Wer das plausibel darlegen kann, hat mit einem detaillierten Antrag eine reale Chance, die dreijährige Frist zu verkürzen.
Konto trotz Schufa: Das gesetzlich garantierte Basiskonto für Bürgergeld-Bezieher
Parallel zu einem Löschungsantrag sollten Bürgergeld-Bezieher mit negativem Schufa-Eintrag sofort ein Basiskonto beantragen, wenn sie noch keines haben oder ihr bisheriges Konto gekündigt wurde. Das Basiskonto ist kein Kulanzangebot der Banken, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Nach § 31 des Zahlungskontengesetzes ist jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, verpflichtet, mit jedem EU-Bürger mit rechtmäßigem Aufenthalt einen Basiskontovertrag abzuschließen. Obdachlose, Asylsuchende und Menschen ohne festen Wohnsitz sind ausdrücklich einbezogen.
Ein negativer Schufa-Score zählt nicht zu den gesetzlich anerkannten Ablehnungsgründen. Das Zahlungskontengesetz nennt diese Gründe abschließend: ein bereits vorhandenes Basiskonto bei einer anderen Bank oder konkrete Anhaltspunkte für missbräuchliche Nutzung zu kriminellen Zwecken. Bürgergeld-Bezug, Schulden oder eine schlechte Bonität sind kein Ablehnungsgrund.
Die Bank darf bei einem Basiskonto-Antrag bei der Schufa anfragen, aber diese Abfrage ist auf eine Frage beschränkt: Hat der Antragsteller bereits ein Basiskonto bei einem anderen Institut? Bonitätsscore und gespeicherte Zahlungsstörungen spielen für die Entscheidung keine Rolle. Mit dem Basiskonto können Betroffene alle wesentlichen Bankgeschäfte erledigen: Bürgergeld und Gehalt empfangen, Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten, per EC-Karte bezahlen. Einen Dispo gibt es nicht.
Wenn die Bank das Basiskonto verweigert: So erzwingen Sie die Kontoeröffnung
Es kommt trotz der gesetzlichen Lage regelmäßig vor, dass Banken einen Basiskonto-Antrag ablehnen oder ignorieren. In diesem Fall müssen Sie die Bank nicht auf eigene Kosten verklagen. Das Zahlungskontengesetz sieht in § 48 ein kostenloses Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin, vor. Der BaFin liegt das Formular nach Anlage 4 des Zahlungskontengesetzes zugrunde, das die Bank Ihnen mit der Ablehnung aushändigen muss. Tut sie das nicht, können Sie das Formular auf den Internetseiten der BaFin herunterladen.
Wenn Sie den Antrag bei der BaFin stellen, ermittelt die Behörde den Sachverhalt. Stellt die BaFin fest, dass die Ablehnung rechtswidrig war, ordnet sie die Eröffnung des Kontos an. Diese Entscheidung ist für die Bank bindend. Die BaFin hat in solchen Verfahren keine Ermessensspielräume: Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, muss sie die Kontoeröffnung anordnen. Das Verfahren ist kostenlos und für Bürgergeld-Bezieher ohne jedes Kostenrisiko.
Reagiert die Bank gar nicht auf Ihren Antrag, gilt das als unrechtmäßige Verweigerung, und das BaFin-Verfahren nach § 48 ZKG ist auch dann zulässig. Außerdem muss die Bank Ihnen mit einer Ablehnung automatisch die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle mitteilen.
Was Bürgergeld-Bezieher mit Schufa-Eintrag jetzt konkret tun müssen
Der erste Schritt ist eine kostenlose Datenkopie bei der Schufa. Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie jederzeit das Recht, Auskunft über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Schufa stellt eine vollständige Datenkopie einmal pro Jahr kostenlos zur Verfügung; weitere Anfragen im Jahr können kostenpflichtig sein. Auf der Schufa-Website können Sie diese kostenlose Datenkopie anfordern, nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. In der Datenkopie sehen Sie für jeden Eintrag: den Namen des einmeldenden Unternehmens, das Datum der Einmeldung, den gemeldeten Betrag und das Datum der Begleichung.
Mit diesen Daten prüfen Sie, ob Sie die 18-Monats-Ausnahme in Anspruch nehmen können. Dazu rechnen Sie: Datum der Einmeldung plus 100 Tage ergibt das Datum, bis zu dem Sie hätten zahlen müssen. Liegt Ihr Zahlungsdatum davor und haben Sie keine weiteren aktuellen Negativmerkmale, steht Ihnen die kürzere Frist zu. In diesem Fall wenden Sie sich schriftlich an die Schufa und weisen auf Ziffer IV.1 Buchst. b Satz 2 der Verhaltensregeln hin, unter Angabe aller relevanten Daten.
Liegt Ihr Zahlungsdatum nach dem 100-Tage-Fenster, prüfen Sie, ob außergewöhnliche Umstände eine vorzeitige Löschung rechtfertigen: eine konkrete Absage bei der Wohnungssuche, eine Arbeitsstelle, die an der Schufa scheitert. Stellen Sie in diesem Fall den Einzelfallantrag wie oben beschrieben gleichzeitig mit dem Basiskonto-Antrag. Das Konto wird kurzfristig gesichert, die Schufa-Bereinigung langfristig betrieben.
Wer Bürgergeld bezieht und merkt, dass ein neues Konto wegen des Schufa-Eintrags blockiert wird, muss das nicht hinnehmen. Das Bankrecht gibt klare Antworten, und die BaFin erzwingt diese Antworten, wenn es nötig ist.
Häufige Fragen zum Schufa-Eintrag für Bürgergeld-Bezieher
Zählt die 3-Jahres-Frist ab dem Datum der letzten Zahlung oder ab dem Datum der Einmeldung?
Die Drei-Jahres-Frist aus den Verhaltensregeln beginnt mit dem Tag, an dem die Forderung vollständig beglichen wurde, nicht ab dem Tag der Einmeldung. Wer eine Schuld im März 2025 begleicht, hat den Eintrag bis März 2028. Wurde die Zahlung in mehreren Teilbeträgen geleistet, gilt das Datum der letzten Rate. Die Einmeldung selbst ist nur für die 100-Tage-Berechnung der 18-Monats-Ausnahme relevant.
Kann die Schufa den Eintrag verlängern, wenn ich zwischenzeitlich neue Schulden bekomme?
Neue negative Einmeldungen durch andere Gläubiger verlängern nicht automatisch eine bereits laufende dreijährige Frist, sie starten aber eine eigene neue Speicherperiode. Das Problem liegt woanders: Neue Negativdaten stehen dem Anspruch auf die 18-Monats-Ausnahme für bereits bestehende Einträge entgegen, weil eine der drei Bedingungen dieser Ausnahme lautet, dass keine weiteren Negativdaten innerhalb der 18 Monate eingemeldet werden dürfen. Wer also eine alte Forderung schnell beglichen hat, aber seitdem neue Einträge entstanden sind, verliert den Anspruch auf die Verkürzung für den alten Eintrag.
Habe ich einen Anspruch auf das Basiskonto, wenn ich bereits wegen Schulden bei der betreffenden Bank in der Vergangenheit Probleme hatte?
Ja. Das Recht auf das Basiskonto gilt auch dann, wenn bei der Bank selbst eine frühere Kontoschuldenhistorie existiert. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Urteil wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil eben dieser Bank oder ihrer Mitarbeiter vorliegt. Das bloße Überzogen-Haben eines früheren Kontos, auch wenn die Schulden dort noch nicht vollständig beglichen sind, ist kein gesetzlich anerkannter Ablehnungsgrund für das Basiskonto.
Zahlt das Jobcenter das Bürgergeld, wenn man noch kein Konto hat?
Bürgergeld wird auf ein Konto überwiesen, nicht bar ausgezahlt. Wer kein Konto hat, kann das Jobcenter bei der Antragstellung informieren und erhält in Ausnahmefällen eine Barauszahlung oder Anweisung über einen Zahlungsweg wie die Deutsche Post. Dauerhaft ist das keine Lösung. Die BaFin stellt auf ihren Webseiten ein Formular für den Basiskonto-Antrag bereit, das auch ohne vorherige Bankablehnung genutzt werden kann, um gegenüber einer konkreten Bank den gesetzlichen Anspruch geltend zu machen.
Kann ich den Schufa-Löschungsantrag und die BaFin-Beschwerde gleichzeitig einreichen?
Ja. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander. Der Löschungsantrag richtet sich an die Schufa und zielt auf die Entfernung des Eintrags. Die BaFin-Beschwerde richtet sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und erzwingt die Kontoeröffnung trotz des weiter bestehenden Schufa-Eintrags. Beide Verfahren gleichzeitig einzuleiten, ist nicht nur zulässig, sondern in den meisten Fällen der sinnvollste Ansatz: Das Konto wird kurzfristig geöffnet, während die Schufa-Bereinigung langfristig angestrebt wird.
Quellen
Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 233/2025 vom 18. Dezember 2025 zu BGH I ZR 97/25
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI): Genehmigung der Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien, 24. Mai 2024
Gesetze-im-Internet.de: Zahlungskontengesetz (ZKG), §§ 31, 34, 35, 36, 48, 49
Gesetze-im-Internet.de: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 6 Abs. 1, Art. 17, Art. 40
Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil vom 7. Dezember 2023, verbundene Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 (Schufa Holding/Restschuldbefreiung)




