Die Deutsche Post AG hat Anfang 2025 offiziell bestätigt, dass sie den Dienst „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV) zum 31. Dezember 2025 ersatzlos einstellt. Damit endet die Möglichkeit, sich eine gesetzliche Rente bar in ausgewählten Postbank-Filialen auszahlen zu lassen.
Die allerletzte Barauszahlung der Rente kann nur noch am 1. Dezember 2025 abgeholt werden; ab dem 1. Januar 2026 sind ausschließlich Überweisungen auf ein Zahlungskonto zulässig.
Das Auslaufmodell „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“
Bis in die späten 1990er-Jahre war der Verrechnungsscheck eine verbreitete Form der Rentenzustellung, doch der elektronische Zahlungsverkehr hat ihn fast vollständig verdrängt.
Gleichwohl hielten einige Tausend Rentner an dem gewohnten Verfahren fest: Rund 3 000 Menschen bundesweit lassen sich ihre Monatsrente noch heute per Scheck aushändigen und gegen Gebühr bar auszahlen.
Für sie bedeutete der Besuch der Postfiliale nicht nur eine Bargeldquelle, sondern oft auch ein Stück soziale Routine.
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Warum der Bargeldweg verschwindet
Der Rentenservice argumentiert mit Effizienz, Kosten und Sicherheit. Jede ZzV-Sendung verursacht Zusatzaufwand für Druck, Versand, Filialhandling und Versicherung. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass eine Zahlungsanweisung verloren geht oder verspätet eingelöst wird.
Nachdem der Anteil der Barbezieher inzwischen unter 0,02 Prozent der mehr als 21 Millionen Rentenempfänger liegt, sei der Sonderweg wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, heißt es aus Unternehmenskreisen.
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Wer ist betroffen – und was steht auf dem Spiel?
Die Einstellung trifft vor allem sehr alte Menschen, Spätaussiedlerinnen und Aussiedler ohne feste Kontoverbindung, einzelne Heimbewohner sowie Rentnerinnen und Rentner mit langjährigem Auslandsaufenthalt, die sich nur zeitweise in Deutschland aufhalten.
Für sie ist die Rentenüberweisung bislang mit organisatorischen oder kulturellen Hürden verbunden. Verpassen Betroffene die Umstellung, kann ihre Rente ab Januar 2026 vorübergehend einbehalten werden, bis eine gültige Kontoverbindung vorliegt.
Übergangspflicht: Antrag auf unbare Zahlung
Um die Unterbrechung zu vermeiden, muss der „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ ausgefüllt und unterschrieben an die Niederlassung Renten Service der Deutschen Post in Berlin geschickt werden.
Dem Formular fügen Rentnerinnen und Rentner einfach die neue IBAN bei. Der Rentenservice weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kontoumstellung gebührenfrei ist und spätestens zum Zahlungslauf Dezember 2025 vorliegen sollte, damit im Januar alles reibungslos funktioniert.
Das Recht auf ein Konto – Basiskonto als Auffanglösung
Wer bislang gar kein Bankkonto besitzt, muss keinesfalls leer ausgehen. Seit 2016 garantiert das Zahlungskontengesetz jedem Verbraucher – also auch Rentnerinnen und Rentnern ohne regelmäßiges Einkommen – den Zugang zu einem sogenannten Basiskonto.
Dieses Konto bietet alle grundlegenden Funktionen: Geld empfangen, Überweisungen tätigen, Bargeld abheben. Zwar erheben die meisten Institute hierfür ein monatliches Entgelt, doch die Gebühren müssen „angemessen“ sein, und Beschwerden lassen sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richten.
Hilfe durch Vertrauenspersonen
Manche Seniorinnen und Senioren wünschen oder benötigen dennoch kein eigenes Giro- oder Basiskonto. Sie dürfen ihre Rente auf das Konto einer Vertrauensperson innerhalb des SEPA-Raums umbuchen lassen.
Dazu muss in dem Umstellungsantrag die Beziehung zur empfangsberechtigten Person angegeben werden. Wichtig ist, dass auch dieses Konto rechtzeitig gemeldet wird, denn ohne Kontoverbindung bleibt die Rentenzahlung ab 2026 aus.
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Was Betroffene jetzt tun sollten
Zeit ist der entscheidende Faktor. Wer noch eine ZzV erhält, sollte umgehend prüfen, ob er ein eigenes Girokonto eröffnen oder eine Vertrauensperson einsetzen möchte. Der Antrag kann beim Rentenservice telefonisch oder online angefordert werden und lässt sich per Post oder in vielen Filialen der Deutschen Post abgeben.
Banken und Sparkassen beraten über das Basiskonto; soziale Beratungsstellen helfen beim Ausfüllen der Formulare. Sobald die neue IBAN dort registriert ist, fließt die Rente im gewohnten Turnus – nur eben bargeldlos.
Hintergründe der Entscheidung
Neben den Kosten zählt die Digitalisierung zu den Hauptgründen für das Aus. Die Deutsche Rentenversicherung stellt seit Jahren auf papierarme Verfahren um, von der elektronischen Steuerbescheinigung bis zur digitalen Renteninformation.
Die ZzV passte nicht mehr in dieses Konzept. Außerdem verlangt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie eine lückenlose Nachverfolgbarkeit von Geldflüssen zur Betrugsprävention – ein Ziel, das mit Bargeld schwerer zu erreichen ist.
Ein Schritt in Richtung Zukunft, aber kein Grund zur Sorge
Für die große Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ändert sich nichts; sie erhalten ihre Rente weiter pünktlich aufs Konto. Die kleine Gruppe der Barbezieher kann den Übergang mit wenigen Formularen absichern. Dass niemand ohne Konto bleibt, garantiert der Basiskonto-Anspruch.
Die Umstellung mag unbequem erscheinen, eröffnet aber auch Chancen: Wer ein Konto nutzt, kann Daueraufträge einrichten, bargeldlos einkaufen, online Bankgeschäfte erledigen und von Sicherheitsstandards wie Einlagensicherung oder Zwei-Faktor-Authentifizierung profitieren.
Fazit
Die Abschaffung der Bargeldauszahlung ist das Ende eines Service, den die Deutsche Post seit den 1950er-Jahren angeboten hat. Für rund 3 000 Rentnerinnen und Rentner bedeutet das eine letzte Frist bis Dezember 2025, um sich auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr einzustellen.
Sie sollten jetzt handeln, denn die Rente ist zu wichtig, um auf dem Weg zwischen Scheckformular und Bankschalter verloren zu gehen. Die gute Nachricht: Niemand muss auf seine Altersbezüge verzichten – vorausgesetzt, die neue Kontoverbindung wird rechtzeitig gemeldet.




