Rente: Rentenversicherung stellt historischen Service ein – Welche Rentner betroffen sind

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Die Deutsche Post AG hat Anfang 2025 offiziell bestรคtigt, dass sie den Dienst โ€žZahlungsanweisung zur Verrechnungโ€œ (ZzV) zum 31. Dezember 2025 ersatzlos einstellt. Damit endet die Mรถglichkeit, sich eine gesetzliche Rente bar in ausgewรคhlten Postbank-Filialen auszahlen zu lassen.

Die allerletzte Barauszahlung der Rente kann nur noch am 1. Dezember 2025 abgeholt werden; ab dem 1. Januar 2026 sind ausschlieรŸlich รœberweisungen auf ein Zahlungskonto zulรคssig.

Das Auslaufmodell โ€žZahlungsanweisung zur Verrechnungโ€œ

Bis in die spรคten 1990er-Jahre war der Verrechnungsscheck eine verbreitete Form der Rentenzustellung, doch der elektronische Zahlungsverkehr hat ihn fast vollstรคndig verdrรคngt.

Gleichwohl hielten einige Tausend Rentner an dem gewohnten Verfahren fest: Rund 3 000 Menschen bundesweit lassen sich ihre Monatsrente noch heute per Scheck aushรคndigen und gegen Gebรผhr bar auszahlen.

Fรผr sie bedeutete der Besuch der Postfiliale nicht nur eine Bargeldquelle, sondern oft auch ein Stรผck soziale Routine.

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Warum der Bargeldweg verschwindet

Der Rentenservice argumentiert mit Effizienz, Kosten und Sicherheit. Jede ZzV-Sendung verursacht Zusatzaufwand fรผr Druck, Versand, Filialhandling und Versicherung. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass eine Zahlungsanweisung verloren geht oder verspรคtet eingelรถst wird.

Nachdem der Anteil der Barbezieher inzwischen unter 0,02 Prozent der mehr als 21 Millionen Rentenempfรคnger liegt, sei der Sonderweg wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, heiรŸt es aus Unternehmenskreisen.
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Wer ist betroffen โ€“ und was steht auf dem Spiel?

Die Einstellung trifft vor allem sehr alte Menschen, Spรคtaussiedlerinnen und Aussiedler ohne feste Kontoverbindung, einzelne Heimbewohner sowie Rentnerinnen und Rentner mit langjรคhrigem Auslandsaufenthalt, die sich nur zeitweise in Deutschland aufhalten.

Fรผr sie ist die Rentenรผberweisung bislang mit organisatorischen oder kulturellen Hรผrden verbunden. Verpassen Betroffene die Umstellung, kann ihre Rente ab Januar 2026 vorรผbergehend einbehalten werden, bis eine gรผltige Kontoverbindung vorliegt.

รœbergangspflicht: Antrag auf unbare Zahlung

Um die Unterbrechung zu vermeiden, muss der โ€žAntrag auf unbare Zahlung einer Renteโ€œ ausgefรผllt und unterschrieben an die Niederlassung Renten Service der Deutschen Post in Berlin geschickt werden.

Dem Formular fรผgen Rentnerinnen und Rentner einfach die neue IBAN bei. Der Rentenservice weist ausdrรผcklich darauf hin, dass die Kontoumstellung gebรผhrenfrei ist und spรคtestens zum Zahlungslauf Dezember 2025 vorliegen sollte, damit im Januar alles reibungslos funktioniert.

Das Recht auf ein Konto โ€“ Basiskonto als Auffanglรถsung

Wer bislang gar kein Bankkonto besitzt, muss keinesfalls leer ausgehen. Seit 2016 garantiert das Zahlungskontengesetz jedem Verbraucher โ€“ also auch Rentnerinnen und Rentnern ohne regelmรครŸiges Einkommen โ€“ den Zugang zu einem sogenannten Basiskonto.

Dieses Konto bietet alle grundlegenden Funktionen: Geld empfangen, รœberweisungen tรคtigen, Bargeld abheben. Zwar erheben die meisten Institute hierfรผr ein monatliches Entgelt, doch die Gebรผhren mรผssen โ€žangemessenโ€œ sein, und Beschwerden lassen sich an die Bundesanstalt fรผr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richten.

Hilfe durch Vertrauenspersonen

Manche Seniorinnen und Senioren wรผnschen oder benรถtigen dennoch kein eigenes Giro- oder Basiskonto. Sie dรผrfen ihre Rente auf das Konto einer Vertrauensperson innerhalb des SEPA-Raums umbuchen lassen.

Dazu muss in dem Umstellungsantrag die Beziehung zur empfangsberechtigten Person angegeben werden. Wichtig ist, dass auch dieses Konto rechtzeitig gemeldet wird, denn ohne Kontoverbindung bleibt die Rentenzahlung ab 2026 aus.

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Was Betroffene jetzt tun sollten

Zeit ist der entscheidende Faktor. Wer noch eine ZzV erhรคlt, sollte umgehend prรผfen, ob er ein eigenes Girokonto erรถffnen oder eine Vertrauensperson einsetzen mรถchte. Der Antrag kann beim Rentenservice telefonisch oder online angefordert werden und lรคsst sich per Post oder in vielen Filialen der Deutschen Post abgeben.

Banken und Sparkassen beraten รผber das Basiskonto; soziale Beratungsstellen helfen beim Ausfรผllen der Formulare. Sobald die neue IBAN dort registriert ist, flieรŸt die Rente im gewohnten Turnus โ€“ nur eben bargeldlos.

Hintergrรผnde der Entscheidung

Neben den Kosten zรคhlt die Digitalisierung zu den Hauptgrรผnden fรผr das Aus. Die Deutsche Rentenversicherung stellt seit Jahren auf papierarme Verfahren um, von der elektronischen Steuerbescheinigung bis zur digitalen Renteninformation.

Die ZzV passte nicht mehr in dieses Konzept. AuรŸerdem verlangt die europรคische Zahlungsdiensterichtlinie eine lรผckenlose Nachverfolgbarkeit von Geldflรผssen zur Betrugsprรคvention โ€“ ein Ziel, das mit Bargeld schwerer zu erreichen ist.

Ein Schritt in Richtung Zukunft, aber kein Grund zur Sorge

Fรผr die groรŸe Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner รคndert sich nichts; sie erhalten ihre Rente weiter pรผnktlich aufs Konto. Die kleine Gruppe der Barbezieher kann den รœbergang mit wenigen Formularen absichern. Dass niemand ohne Konto bleibt, garantiert der Basiskonto-Anspruch.

Die Umstellung mag unbequem erscheinen, erรถffnet aber auch Chancen: Wer ein Konto nutzt, kann Dauerauftrรคge einrichten, bargeldlos einkaufen, online Bankgeschรคfte erledigen und von Sicherheitsstandards wie Einlagensicherung oder Zwei-Faktor-Authentifizierung profitieren.

Fazit

Die Abschaffung der Bargeldauszahlung ist das Ende eines Service, den die Deutsche Post seit den 1950er-Jahren angeboten hat. Fรผr rund 3 000 Rentnerinnen und Rentner bedeutet das eine letzte Frist bis Dezember 2025, um sich auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr einzustellen.

Sie sollten jetzt handeln, denn die Rente ist zu wichtig, um auf dem Weg zwischen Scheckformular und Bankschalter verloren zu gehen. Die gute Nachricht: Niemand muss auf seine Altersbezรผge verzichten โ€“ vorausgesetzt, die neue Kontoverbindung wird rechtzeitig gemeldet.