Das Schlagwort der „Rente mit 63“ meint umgangssprachlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zwei Jahre früher und ohne Abschläge. Da sich das Alter des Renteneintritts aber bis zur Grenze von 67 Jahren erhöht, ist diese Form der Altersrente nicht mehr ab 63 Jahren möglich.
Andere Altersrenten sind allerdings nach wie vor mit 63 Jahren möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der vorzeitigen Altersrente es gibt, und was das bei Ihrem Geburtsjahr bedeutet.
Es gibt drei vorzeitige Altersrenten
Es gibt drei Möglichkeiten, bei der gesetzlichen Altersrente vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Diese sind die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit, dann die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit und schließlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach 35 Jahren Wartezeit.
Bei diesen Renten können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen (besonders langjährig Versicherte), bis zu vier Jahre mit Abschlägen (langjährig Versicherte) sowie zwei Jahre früher ohne Abschläge und bis zu fünf Jahre früher ohne Abschläge (schwerbehinderte Menschen).
Lesen Sie auch:
- Rentenversicherung kürzt Rentnern die laufende Rente
- Nur so viel Rente bekommt man nach 40-45 Jahren Arbeit
Die Regelaltersgrenze entscheidet
Der Maßstab für diese Frührenten ist immer die Regelaltersgrenze. An dieser bemessen sich die Monate und Jahre, in denen Sie früher in Rente gehen können. Da das Rentenalter Jahr für Jahr angehoben wird, verschiebt sich dieses Regelalter je nach Geburtsjahrgang, bis 2031 das Endalter von 67 Jahren erreicht ist.
Wer vor 1947 zur Welt kam, der konnte bereits mit 65 Jahren den Ruhestand genießen, wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis 67 warten.
Die Regelungen für die drei vorzeitigen Renten gelten weiterhin, doch auch bei diesen verschiebt sich der Renteneintritt mit dem Regelalter nach oben. Deshalb wird für den Jahrgang 1964 die „Rente mit 63“, also die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eine Rente mit 65.
Diese Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenze für Ihren Jahrgang
| Geburtsjahr | Altersgrenze |
| 1947 | 65 Jahre, 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre, 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre, 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre, 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre, 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre, 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre, 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre, 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Vorzeitige Rente nach 45 Jahren als Versicherte
Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen, wenn Sie mindestens 45 Jahre als Versicherter bei der Rentenkasse vorweisen können. Dazu zählen die Zeiten, in denen Sie als Erwerbstätiger pflichtversichert Beiträge zahlten, ebenso wie freiwillige Beiträge und Anrechnungszeiten zum Beispiel für Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger.
Auch wenn Sie diese 45 Jahre voll haben, müssen Sie trotzdem bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten, bis Sie die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen können.
Sie leisten dann keine Abschläge auf Ihre Rente, diese fällt aber ein wenig niedriger aus, weil Sie zwei Jahre weniger einzahlen.
Diese Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie in Ihrem Jahrgang als besonders langjährig Versicherter in Rente gehen können.
| Geburtsjahr | Altersgrenze |
| 1953 | 63 Jahre, 2 Monate |
| 1954 | 63 Jahre, 4 Monate |
| 1955 | 63 Jahre, 6 Monate |
| 1956 | 63 Jahre, 8 Monate |
| 1957 | 63 Jahre, 10 Monate |
| 1958 | 64 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre, 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre, 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre, 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Die Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte bleibt auch beim Rentenalter von 67 Jahren eine mögliche Rente mit 63. Denn hier können Sie bis zu vier Jahre früher den Ruhestand starten, müssen allerdings Abschläge leisten.
Diese betragen 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat, also maximal 14,4 Prozent der monatlichen Bezüge, und das für den Rest Ihres Lebens.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ebenfalls beanspruchen, wenn Sie 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen. Zudem müssen Sie zu Rentenbeginn einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
Hier ist sogar eine Rente mit 62 Jahren auch dann noch möglich, wenn das Regelalter 67 Jahre beträgt.
Denn bei dieser Rente können Sie, wie besonders langjährig Versicherte, zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Sie haben aber darüber hinaus die Möglichkeit, noch einmal bis zu drei Jahre früher die Rente zu beginnen, für die Sie dann aber Abschläge leisten.
Diese Abschläge betragen bis zu 10,8 Prozent, also wiederum 0,3 Prozent pro Monat.
Insgesamt können Sie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen also fünf Jahre früher in Rente.




