Renten mit 63: So kann man mit 63 in Rente gehen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Das Schlagwort der „Rente mit 63“ meint umgangssprachlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, zwei Jahre früher und ohne Abschläge. Da sich das Alter des Renteneintritts aber bis zur Grenze von 67 Jahren erhöht, ist diese Form der Altersrente nicht mehr ab 63 Jahren möglich.

Andere Altersrenten sind allerdings nach wie vor mit 63 Jahren möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der vorzeitigen Altersrente es gibt, und was das bei Ihrem Geburtsjahr bedeutet.

Es gibt drei vorzeitige Altersrenten

Es gibt drei Möglichkeiten, bei der gesetzlichen Altersrente vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Diese sind die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit, dann die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit und schließlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach 35 Jahren Wartezeit.

Bei diesen Renten können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen (besonders langjährig Versicherte), bis zu vier Jahre mit Abschlägen (langjährig Versicherte) sowie zwei Jahre früher ohne Abschläge und bis zu fünf Jahre früher ohne Abschläge (schwerbehinderte Menschen).

Lesen Sie auch:

Die Regelaltersgrenze entscheidet

Der Maßstab für diese Frührenten ist immer die Regelaltersgrenze. An dieser bemessen sich die Monate und Jahre, in denen Sie früher in Rente gehen können. Da das Rentenalter Jahr für Jahr angehoben wird, verschiebt sich dieses Regelalter je nach Geburtsjahrgang, bis 2031 das Endalter von 67 Jahren erreicht ist.

Wer vor 1947 zur Welt kam, der konnte bereits mit 65 Jahren den Ruhestand genießen, wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis 67 warten.

Die Regelungen für die drei vorzeitigen Renten gelten weiterhin, doch auch bei diesen verschiebt sich der Renteneintritt mit dem Regelalter nach oben. Deshalb wird für den Jahrgang 1964 die „Rente mit 63“, also die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eine Rente mit 65.

Diese Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenze für Ihren Jahrgang

Geburtsjahr Altersgrenze
1947 65 Jahre, 1 Monat
1948 65 Jahre, 2 Monate
1949 65 Jahre, 3 Monate
1950 65 Jahre, 4 Monate
1951 65 Jahre, 5 Monate
1952 65 Jahre, 6 Monate
1953 65 Jahre, 7 Monate
1954 65 Jahre, 8 Monate
1955 65 Jahre, 9 Monate
1956 65 Jahre, 10 Monate
1957 65 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre

Vorzeitige Rente nach 45 Jahren als Versicherte

Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen, wenn Sie mindestens 45 Jahre als Versicherter bei der Rentenkasse vorweisen können. Dazu zählen die Zeiten, in denen Sie als Erwerbstätiger pflichtversichert Beiträge zahlten, ebenso wie freiwillige Beiträge und Anrechnungszeiten zum Beispiel für Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Auch wenn Sie diese 45 Jahre voll haben, müssen Sie trotzdem bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten, bis Sie die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen können.

Sie leisten dann keine Abschläge auf Ihre Rente, diese fällt aber ein wenig niedriger aus, weil Sie zwei Jahre weniger einzahlen.

Diese Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie in Ihrem Jahrgang als besonders langjährig Versicherter in Rente gehen können.

Geburtsjahr Altersgrenze
1953 63 Jahre, 2 Monate
1954 63 Jahre, 4 Monate
1955 63 Jahre, 6 Monate
1956 63 Jahre, 8 Monate
1957 63 Jahre, 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre, 2 Monate
1960 64 Jahre, 4 Monate
1961 64 Jahre, 6 Monate
1962 64 Jahre, 8 Monate
1963 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 65 Jahre

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte bleibt auch beim Rentenalter von 67 Jahren eine mögliche Rente mit 63. Denn hier können Sie bis zu vier Jahre früher den Ruhestand starten, müssen allerdings Abschläge leisten.

Diese betragen 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat, also maximal 14,4 Prozent der monatlichen Bezüge, und das für den Rest Ihres Lebens.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ebenfalls beanspruchen, wenn Sie 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen. Zudem müssen Sie zu Rentenbeginn einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.

Hier ist sogar eine Rente mit 62 Jahren auch dann noch möglich, wenn das Regelalter 67 Jahre beträgt.

Denn bei dieser Rente können Sie, wie besonders langjährig Versicherte, zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Sie haben aber darüber hinaus die Möglichkeit, noch einmal bis zu drei Jahre früher die Rente zu beginnen, für die Sie dann aber Abschläge leisten.

Diese Abschläge betragen bis zu 10,8 Prozent, also wiederum 0,3 Prozent pro Monat.

Insgesamt können Sie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen also fünf Jahre früher in Rente.