Krankengeld trotz Rente – Das bekommt man vom Staat

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Viele Rentner sind neben ihrer Rente erwerbstรคtig. Bei manchen Renten bedeutet das einen Nachteil gegenรผber Arbeitnehmern vor dem Rentenalter, denn die Krankenversicherung zahlt in solchen Fรคllen kein Krankengeld.

Wie Sie trotz Rente Krankengeld bekommen kรถnnen, das erklรคren wir in diesem Beitrag.

Arbeiten trotz Rente

Viele Altersrentner arbeiten, weil die Bezรผge allein nicht zum Leben reichen, und auch diejenigen, die andere Renten beziehen, sind oft beschรคftigt, zum Beispiel bei einer Witwenrente oder bei einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Wann gibt es Krankengeld?

Erwerbstรคtige, die in die Krankenversicherung einzahlen, haben bei lรคngerer Krankheit den Anspruch auf Krankengeld. Dieses zahlt die Krankenversicherung bis zu 78 Wochen lang. Da der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen der Krankschreibung der Lohn weiterzahlt, verkรผrzt sich diese maximale Dauer in der Praxis auf 72 Wochen.

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Was gilt bei Rentnern?

Grundsรคtzlich gilt: Trifft ein mรถglicher Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug einer Rente zusammen, dann besteht entweder kein Anspruch mehr auf Krankengeld oder das Krankengeld wird gekรผrzt. Dies ist im Sozialgesetzbuch V geregelt.

Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungstrรคger und hat Zugriff auf die Rentenzahlung.

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Welche Rentner bekommen kein Krankengeld?

Bestimmte Rentner, die weiterhin einer Beschรคftigung nachgehen, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder wegen voller Erwerbsminderung beziehen, obwohl Sie in die Krankenversicherung einzahlen.

Dabei ist es egal, ob Ihre Rente von der deutschen Rentenversicherung bezahlt wird oder durch eine staatliche Stelle im Ausland.

Es gibt auch kein Krankengeld trotz Erwerbstรคtigkeit bei Ruhegehalt, Vorruhestandsgeld oder vergleichbaren Leistungen aus einer รถffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder einer Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe.

Das bedeutet dann: Obwohl Sie in die Krankenkasse einzahlen, mรผssen Sie bei lรคngerfristiger Erkrankung, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, allein von Ihrer vollen Altersrente leben.

Bei Teilrente gibt es Krankengeld

Sie kรถnnen bei der Altersrente durch eine Teil- oder Flexirente dieser Falle entkommen. Denn, wenn Sie Teilrente beziehen, egal, wie viel Prozent der Rente diese umfasst, dann haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld.

Diese Zahlung kann auf das Krankengeld angerechnet und das Krankengeld entsprechend gekรผrzt werden. Hier sollten Sie frรผhzeitig mit Ihrer Krankenversicherung besprechen, wie hoch das Krankengeld in Ihrem Fall ausfallen wird.

Die gleiche Regelung gilt auch bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Im Unterschied zur vollen Erwerbsminderung besteht hier Anspruch auf Krankengeld, das allerdings mit der Rente verrechnet wird.

Krankengeld bei Witwenrente

Die Hinterbliebenenrente wird bei den Renten, bei denen kein Anspruch auf Krankengeld besteht oder das Krankengeld gekรผrzt wird, nicht genannt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Witwen- oder Witwerrenten nicht auf das Krankengeld angerechnet werden.

Witwen oder Witwer, die diese Rente beziehen, kรถnnen unter Umstรคnden durch das Krankengeld sogar eine hรถhere Rente beziehen.

Bei der Hinterbliebenenrente wird nรคmlich das Einkommen angerechnet. Das Krankengeld betrรคgt jedoch grundsรคtzlich nur 70 Prozent des Erwerbseinkommens. Da das anzurechnende Einkommen sinkt, kann ihre Hinterbliebenenrente also steigen.