Viele Rentner sind neben ihrer Rente erwerbstätig. Bei manchen Renten bedeutet das einen Nachteil gegenüber Arbeitnehmern vor dem Rentenalter, denn die Krankenversicherung zahlt in solchen Fällen kein Krankengeld.
Wie Sie trotz Rente Krankengeld bekommen können, das erklären wir in diesem Beitrag.
Arbeiten trotz Rente
Viele Altersrentner arbeiten, weil die Bezüge allein nicht zum Leben reichen, und auch diejenigen, die andere Renten beziehen, sind oft beschäftigt, zum Beispiel bei einer Witwenrente oder bei einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Wann gibt es Krankengeld?
Erwerbstätige, die in die Krankenversicherung einzahlen, haben bei längerer Krankheit den Anspruch auf Krankengeld. Dieses zahlt die Krankenversicherung bis zu 78 Wochen lang. Da der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen der Krankschreibung der Lohn weiterzahlt, verkürzt sich diese maximale Dauer in der Praxis auf 72 Wochen.
Lesen Sie auch:
- Mit Krankengeld und Arbeitslosengeld in die Rente retten
- Krankengeld läuft aus: Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderung beantragen?
Was gilt bei Rentnern?
Grundsätzlich gilt: Trifft ein möglicher Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug einer Rente zusammen, dann besteht entweder kein Anspruch mehr auf Krankengeld oder das Krankengeld wird gekürzt. Dies ist im Sozialgesetzbuch V geregelt.
Die Krankenkasse hat einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und hat Zugriff auf die Rentenzahlung.
Lesen Sie auch:
- Mit Krankengeld und Arbeitslosengeld in die Rente retten
- Krankengeld läuft aus: Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderung beantragen?
Welche Rentner bekommen kein Krankengeld?
Bestimmte Rentner, die weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt, wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder wegen voller Erwerbsminderung beziehen, obwohl Sie in die Krankenversicherung einzahlen.
Dabei ist es egal, ob Ihre Rente von der deutschen Rentenversicherung bezahlt wird oder durch eine staatliche Stelle im Ausland.
Es gibt auch kein Krankengeld trotz Erwerbstätigkeit bei Ruhegehalt, Vorruhestandsgeld oder vergleichbaren Leistungen aus einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder einer Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe.
Das bedeutet dann: Obwohl Sie in die Krankenkasse einzahlen, müssen Sie bei längerfristiger Erkrankung, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, allein von Ihrer vollen Altersrente leben.
Bei Teilrente gibt es Krankengeld
Sie können bei der Altersrente durch eine Teil- oder Flexirente dieser Falle entkommen. Denn, wenn Sie Teilrente beziehen, egal, wie viel Prozent der Rente diese umfasst, dann haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld.
Diese Zahlung kann auf das Krankengeld angerechnet und das Krankengeld entsprechend gekürzt werden. Hier sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung besprechen, wie hoch das Krankengeld in Ihrem Fall ausfallen wird.
Die gleiche Regelung gilt auch bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Im Unterschied zur vollen Erwerbsminderung besteht hier Anspruch auf Krankengeld, das allerdings mit der Rente verrechnet wird.
Krankengeld bei Witwenrente
Die Hinterbliebenenrente wird bei den Renten, bei denen kein Anspruch auf Krankengeld besteht oder das Krankengeld gekürzt wird, nicht genannt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Witwen- oder Witwerrenten nicht auf das Krankengeld angerechnet werden.
Witwen oder Witwer, die diese Rente beziehen, können unter Umständen durch das Krankengeld sogar eine höhere Rente beziehen.
Bei der Hinterbliebenenrente wird nämlich das Einkommen angerechnet. Das Krankengeld beträgt jedoch grundsätzlich nur 70 Prozent des Erwerbseinkommens. Da das anzurechnende Einkommen sinkt, kann ihre Hinterbliebenenrente also steigen.




