Über 50 Prozent der Hartz IV-Bescheide fehlerhaft

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Sozialberatung Ruhr e.V. stellt Jahresbericht 2014 vor

15.04.2015

Die Sozialberatung Ruhr e.V. hat ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Demnach führte der Verein fast 800 persönliche und telefonische Beratungen durch, was einer Zunahme von rund einem Drittel im Vergleich zu 2013 entspricht. Der Sozialberatung zufolge waren mehr als die Hälfte der Bescheide des Jobcenters (Arbeitslosengeld II), des Sozialamtes (Sozialhilfe) und der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) fehlerhaft.

Klagen gegen fehlerhafte Hartz IV-Bescheide lohnt sich
„Die von uns eingelegten Rechtsmittel, also Widersprüche und Klagen, waren in 57 Prozent der uns vorgelegten Bescheide erfolgreich. Dies zeigt deutlich, dass sich eine Überprüfung für Betroffene lohnt. Zugleich weist es auf die enormen Defizite bei der Bearbeitung durch Agentur für Arbeit, Sozialamt und Jobcenter hin”, berichtet Anton Hillebrand, Vorstand der Sozialberatung Ruhr e. V.

Da der gemeinnützige Verein keine öffentlichen Mittel für seine Beratungen in den Bereichen SGB II (Arbeitslosengeld II/Hartz IV), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB XII (Sozialhilfe) erhält, können nur Mitglieder die Leistung in Anspruch nehmen. Derzeit kostet der Mitgliedsbeitrag einen Euro pro Monat. „Mit diesem niedrigen Mitgliedsbeitrag ist es schwierig, die Finanzierung des Vereins abzudecken. Wir sind daher auf Spenden angewiesen, um unsere Arbeit weiter verstetigen zu können. Höhere Beiträge sind mit dem Budget unserer Mitglieder nicht vereinbar”, so Hillebrand. 2014 verzeichnete die Sozialberatung 106 Neumitglieder. (ag)

Bild: A. R. / pixelio.de

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