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Rückerstattung des Sozialtarifs

Eine ALG II-Empfängerin hat den verlorenen Sozialtarif von der Telekom erstattet bekommen, obwohl die Telekom eine Rückerstattung in der Regel nicht macht. Das könnte eine Grundsatzentscheidung für viele GEZ-Befreiten bedeuten, die Kunden bei der Telekom sind.
Nach einem Beschwerdebrief einer ALG II-Empfängerin an den Vorstandsvorsitzenden der Telekom, Ricke, hat diese ihren verloren geglaubten Sozialtarif erstattet bekommen.

Menschen, die von der GEZ-Gebühr befreit wurden, haben einen Anspruch auf den Sozialtarif der Telekom in Höhe von € 6,94 (ALG II - und BaföG-EmpfängerInnen) bis € 8,72 (Schwerbehinderte) monatlich.
Aufgrund einer langen Bearbeitungszeit der GEZ von mindestens zwei bis drei Monaten wird der Befreiungs-Bescheid entsprechend spät ausgestellt. (Im Fall der ALG II-Empfängerin waren es vier Monate)
Nun reagiert die Telekom so, dass sie ohne diesen Bescheid keinen Sozialtarif gewährt und ihn rückwirkend nicht erstattet.
Das bedeutet, dass jeder Antragsteller auf mindestens zweimal € 6,94 verzichten soll, obwohl ihm diese zustehen.
Wenn man nun die Summe mit der Anzahl der Antragsteller multipliziert, kommt eine enorme Gesamtsumme dabei heraus, mit welcher die Telekom auf Kosten der Ärmsten ihre Bilanzen aufbessert!
Leider gibt es bis jetzt noch keine rechtliche Grundlage, auf Grund derer die Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen können.
Das Beispiel hier kann als Vorlage für alle GEZ-Befreiten verwendet werden, die ihr Geld ebenfalls so verloren haben. Denn dieses Eingeständnis der Telekom steht den Berechtigten prinzipiell zu! (Alexandra Bersch, Januar 06 )

Sozialabbau mit langer Tradition Widerspruch bei Ablehnung