Lebensversicherungen bei Hartz IV bleibt ungeklärt

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Lebensversicherung muss nicht immer bei Hartz IV aufgelöst werden

22.02.2014

Eine Lebensversicherung, deren Rückkaufswert die Vermögensgrenze nach SGB II übersteigt, ist nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium für den Bezug von Hartz IV, wenn die Auflösung der Versicherung eine besondere Härte darstellt. Mit dieser Begründung wies das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel einen Fall an das Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein zurück, nachdem die Richter dort von einer Frau verlangten, ihre Versicherung mit einem Rückkaufswert von 6.500 Euro aufzulösen, obwohl sie lediglich für zwei Monate Leistungen nach SGB II beantragt hatte.

Besondere Härte bei Auflösung der Lebensversicherung
Nachdem der Antrag auf Hartz abgelehnt wurde, reichte eine Frau aus Nordfriesland Klage gegen die Entscheidung des Jobcenters ein. Die hilfebedürftige Frau wollte lediglich zur Überbrückung für die Dauer von zwei Monaten Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen bis zum Antritt ihres neuen Jobs. Doch das Amt lehnte das Gesuch der Nordfriesländerin ab, da sie über eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert in Höhe von 6.500 Euro verfügte. Trotz eines Verlustes von 16,7 Prozent bei Auflösung der Versicherung pochte das Amt darauf, dass dieses Geld als Vermögen anzurechnen ist.

Nachdem das LSG die Entscheidung des Jobcenters mit seinem Urteil bestätigte und es für zumutbar hielt, die Versicherung aufzulösen, ging der Fall vor das BSG in Kassel. Die höchsten deutschen Sozialrichter wiesen den Fall jedoch zurück an das LSG. Es sei nicht nur der Rückkaufswert der Lebensversicherung zu berücksichtigen, sondern auch eine besondere Härte, da die Frau lediglich für zwei Monate Sozialleistungen beantragt habe, hieß es in der Begründung. Der BSG-Senat äußerte sich jedoch nicht dazu, ob grundsätzlich die Möglichkeit besteht, einen vertretbaren Verlust festzusetzen. „Die Zurückverweisung ist ein Erfolg. Was dann wird, ist die spannende Frage", erklärte der Anwalt der Klägerin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Der Jurist hatte auf einen festen Wert gehofft. „Ein Sechstel ist eine Menge, und das fließt nur der Bank zu." (ag)

Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

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