Hartz IV: Sanktion nach absurden Jobangebot

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Gehbehinderter Hartz IV-Bezieher wurde wegen absurdem Jobangebot sanktioniert
Ein 59-jähriger Hartz IV Bezieher mit einer Gehbehinderung sollte im Treppenhaus über 18 Etagen Kunst abfotografieren. Diesen Job für den „Kulturring in Berlin e.V." vermittelte das Jobcenter Treptow-Köpenick. Obwohl der Mann große Schmerzen hatte, absolvierte er tapfer zwei Arbeitstage. Als er danach aber nicht mehr bei der Arbeit erschien, sanktionierte ihn das Jobcenter umgehend. 30 Prozent weniger Leistung, hieß es in dem Bescheid der Behörde.

Jobcenter verhängt Sanktion trotz triftigem Grund für Pflichtverstoß
Schon häufig berichteten wir über absurde Entscheidungen von Jobcentern. Dieser Fall ist jedoch besonders brisant, da die Behörde nicht nur rechtswidrig sondern auch menschenverachtend handelte. Einem gehbehinderte Hartz IV-Bezieher wurde der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt, da er nicht in der Lage war, einen Job, bei dem er in einem Treppenhaus Kunst abfotografieren sollte, aufgrund seiner körperlichen Einschränkung wahrzunehmen. Unter Schmerzen absolvierte der 59-Jährige dennoch zwei Arbeitstage. Danach blieb er daheim, wie die Zeitung berichtet. Das Jobcenter reagierte prompt mit einer Sanktion – scheinbar ohne den Fall zuvor zu prüfen. Denn bereits das Jobangebot war für einen Erwerbslosen mit Gehbehinderung völlig ungeeignet und möglicherweise sogar rechtswidrig. Dass der Mann, obwohl er sich redlich bemühte, der vom Jobcenter auferlegten Verpflichtung nachzukommen, dann auch noch eine 30-prozentige Leistungskürzung hinnehmen sollte, konnte auch der Rechtsanwalt des Leistungsbeziehers kaum glauben. „Die Sanktionen kamen sehr schnell. Man hätte sorgfältiger prüfen müssen“, erklärte der Anwalt gegenüber der Zeitung.

Das Sozialgericht entschied zugunsten des Hartz IV-Beziehers. Dennoch war der Fall mit dem Urteil noch nicht abgeschlossen. Denn das Jobcenter ließ sich über drei Wochen Zeit, um dem Mann die zuvor einbehaltenen Beträge zu überweisen. Der Zeitung zufolge habe die Behörde mehrmals Termine genannt, die aber nicht eingehalten worden seien. Als dem 59-Jährigen das Geld fehlte, um sich etwas zu essen zu kaufen, gab ihm das Jobcenter zwei Sodexo-Scheine im Wert von insgesamt 30 Euro, die er im Supermarkt für Lebensmittel einlösen sollte. Bei dem Discounter Netto werden die Gutscheine jedoch offenbar nicht akzeptiert, so dass der gehbehinderte Mann unverrichteter Dinge – ohne Lebensmittel – und beschämt nach Hause gehen musste. In welchen Supermärkten die Lebensmittelgutscheine einlösbar sind, hatte das Jobcenter dem Leistungsbezieher nicht mitgeteilt. „Wir werden uns dafür bei Herrn B. entschuldigen," erklärte der Sprecher des Amtes, Uwe Mählmann, gegenüber der Zeitung. Wenigstens ein kleiner Trost. Auf einen Entschädigung für all die Unannehmlichkeiten braucht der gehbehinderte Hartz IV-Bezieher aber wohl nicht hoffen. (ag)

Bild: Peter Feldnick / pixelio.de

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