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Hartz IV: Zusätzliche ALG II Leistungen bei HIV

Mehrbedarf Hartz IV

Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") Bezieher, die an einer HIV Erkrankung leiden, haben einen Anspruch auf zusätzliche ALG II Leistungen, das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Hartz IV Bezieher die an der Immunschwächekrankheit Aids leiden, haben einen zusätzlichen Anspruch auf Mehrbedarf.

(23.08.2010) ALG II Bezieher, die an der Immunschwächekrankheit AIDS (HI-Virus) erkrankt sind, haben einen zusätzlichen Hartz IV Mehrbedarfs-Anspruch. Das urteilte das Bundessozialgericht in dem Urteil AZ B 14 AS 13/10 R. So müssen die Kosten für den erhöhten Hygiene-Aufwand von den zuständigen Behörden auch rückwirkend übernommen werden.

Im vorliegenden Fall hatte ein an HIV- Erkrankter Arbeitslosengeld II Bezieher von der zuständigen Arbeitsagentur eine Mehrbedarfs-Pauschale von 20,45 Euro pro Monat beantragt. Damit sollte der höhere Bedarf an Bett- und Unterwäsche und Toilettenpapier abgedeckt werden. Den Antrag stellte der Kläger bereits 2007. Doch die zuständige Behörde lehnte ab. Darauf klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Berlin. Die Sozialrichter sahen zwar kein rechtswidriges Verhalten des Jobcenters, dennoch wiesen die Sozialrichter die Behörde an, den Mehrbedarf zu übernehmen. Das Jobcenter ging dabei in Revision und weigerte sich weiterhin die Mehrkosten zu übernehmen.

Das Bundessozialgericht urteilte, der Mehrbedarf ist rechtens, da dieser unter dem Aspekt "a-typische Bedarf" falle, die nicht vom Hartz IV Regelsatz abgedeckt werden. Das BSG verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010. Hier hatten die Verfassungsrichter darauf hingewiesen, dass in besonderen Lebenslagen der ALG II Regelsatz nicht ausreiche, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Jobcenter muss nun den Mehrbedarf rückwirkend begleichen. (gr)

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