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Hartz IV Sanktionierten droht Kindesentzug

Kindesentzug bei Hartz IV Sanktionen?

Sanktionierten alleinerziehenden Müttern im Landkreis Zwickau droht Kindesentzug

11.04.2011

Mütter, die im Hartz IV-Bezug stehen und mindestens eine 30 Prozentige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. Das erfuhr die Erwerbslosen-Initiative "Gegenwind e.V." bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe.

Eine Anfrage hinsichtlich dieser Zusammenarbeit beim Landrat Herrn Scheurer ergab lediglich, dass der Landkreis die gesetzlich zugewiesene Aufgabe, die Sicherung des Kindeswohles, mit dieser Kooperation wahrnehme und diese Anfrage an das zuständige Jugendamt weitergeleitet hat.

Da der Landrat Herr Scheurer Kenntnis haben muß und die Anfrage dennoch weiterleitet, ohne eine befriedigende Antwort zu geben, läßt vermuten, dass mit der Zuständigkeitsverschieberei etwas vertuscht werden soll, oder von der Öffentlichkeit ferngehalten werden soll. Jedenfalls steigt bei den betroffenen Müttern der psychische Druck und die Angst zusätzlich enorm an.

Solche Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, auch wenn es mit dem vorgeschobenen Argument des Kindeswohles geschieht. Sorgt man sich wirklich um das Wohl des Kindes, schafft man diese unwürdigen Sanktionen ab und versucht nicht, Müttern mit dem Schlimmsten was ihnen passieren kann, nämlich den Verlust ihres Kindes, noch mehr in die Enge zu treiben. (Gegenwind e.V.)

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