Hartz IV Regelsätze sollen 2017 steigen

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30.08.2016

Die Hartz IV Regelsätze sollen ab dem 1. Januar 2017 im Durchschnitt um 8 Prozent steigen. Das ergeht aus dem Referentenentwurfs des Gesetzes aus dem Bundesarbeitsministerium. Die Sätze für Kinder unter 6 Jahren werden nicht erhöht. In diesem Zusammenhang sprechen Kritiker von einem Skandal.

Die Regelsatz-Anpassungen in der Übersicht
Laut dem Bericht werden die Regelleistungen für Singles von 404 auf 409 Euro steigen. Entsprechend steigen die Hartz IV Sätze für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft 364 Euro auf 368 Euro je Leistungsberechtigten. Die ALG II-Sätze für unter 25-Jährige junge Menschen, die im Haushalt der Eltern (mit)wohnen, steigen von 324 auf 327 Euro. Kinder zwischen 13 und 18 Jahren bekommen künftig 311 statt bislang 306 Euro. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Sie bekommen ab 1 Januar 2017 291 statt statt 270 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis zu 6 Jahren bleibt bei unverändert bei 237 Euro je Monat.

Verfassungswidrige Rechenleistung
Jedes Jahr werden die Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Viele Kritiker bemängeln dieses Verfahren als völlig unzureichend und verfassungswidrig. So erklärte Sebastian Bertram von "gegen-Hartz": "Und wieder hat die Bundesregierung mit Rechentricks die Regelleistungen klein gerechnet. Durch die Inflation sind die Erhöhungen eigentlich ein Armutszeugnis, da es sich genau genommen und Kürzungen handelt. Dass der Kinderregelsatz nicht einmal angepasst wird, ist ein Skandal."

Ebenso kritisch bewertet Katja Kipping (Die Linke) die Hartz IV Anpassungen: "Zweieinhalb Jahre hat das Ministerium gebraucht, um die Zahlen zu veröffentlichen. Mit dem Ergebnis tritt Andrea Nahles in die Fußstapfen ihrer CDU-Vorgängerin Ursula von der Leyen. Das deutete sich schon an, als Nahles verlauten ließ, die bisherige Praxis des Kleinrechnens des Existenzminimums mit allen Tricks und methodischen Unzulänglichkeiten fortzusetzen. Frau Nahles, das ist einfach beschämend. DIE LINKE fordert eine methodisch saubere Ermittlung des Existenz- und Teilhabeminimums, damit auch wirklich jede und jeder Einzelne vor Armut geschützt sind. Wir werden die SPD mit entsprechende parlamentarischen Initiativen unter Druck setzen." (wm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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