Hartz IV: Mehr Miete in Offenbach

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Landessozialgericht: Mietobergrenzen in Offenbach zu niedrig

15.03.2013

Seit langer Zeit schon hatte die Initiative "SGB2Dialog" das "Schlüssige Konzept" der Stadt Offenbach, das die Angemessenheitsgrenzen bei Mieten für BezieherInnen von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II zu deren Nachteil festlegt, als fehlerhaft und der Rechtsprechung zuwiderlaufend gebranntmarkt. Mit seiner Entscheidung vom 15 Febr. 2013 hat der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Präzedenzurteil (Az.: L 7 SO 43/10) das "schlüssige Konzept" der Stadt Offenbach in mehrfacher Hinsicht verworfen.

Das wird Folgen für viele Menschen haben, die von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben müssen und bislang einen Teil ihrer Miete von ihrem Regelsatz bestreiten mussten, weil die ihnen zugesprochenen Mietzuschüsse von den Ämtern zu niedrig angesetzt wurden. Sie können jetzt mit einiger Aussicht auf Erfolg, rückwirkend für ein Jahr, bei dem jeweils zuständigen Amt entsprechende Überprüfungsanträge stellen. Die sollten dazu führen, dass ihre Kosten der Unterkunft entsprechend dem Urteil neu festgegt werden. (Erwerbsloseninitiative, SGB2-Dialog Offenbach e.V.)

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