Hartz IV: Jobcenter muss Miete übernehmen

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Hartz IV: Jobcenter muss angemessene Miete übernehmen
Häufig haben Hartz-IV-Berechtigte das Problem, dass ihre Kosten für Miete und Heizung nicht voll vom Jobcenter übernommen werden. Ob diese Kürzungen rechtens sind, sollten Betroffene im Zweifelsfall überprüfen lassen.

Denn solange sich die Mietkosten im Rahmen der Angemessenheit befinden, ist das Jobcenter verpflichtet, diese auch zu übernehmen. Dabei richtet sich die Angemessenheit nach dem sogenannten Wohngeldgesetz, welches ortsabhängig ist.

So beträgt die Miete in Bayreuth beispielsweise 330 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 402 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, 479 Euro für einen Dreipersonenhaushalt und 556 Euro für einen Vierpersonenhaushalt. Dazu kommen noch 10 Prozent Aufschlag.

Sollte das Jobcenter diese Kosten nicht übernehmen, können aktuelle Bescheide unter Einhaltung einer Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zustellung des Bescheides angefochten werden. Sollte der Widerspruch positiv beschieden werden, erfolgt eine Nachzahlung des Jobcenters, andernfalls können sie gegen den Bescheid wiederum Klage einreichen. Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ältere Bescheide der Jahre 2013 und 2014 rückwirkend mittels eines Überprüfungsantrages vorzugehen. Das Jobcenter erlässt dann einen Überprüfungsbescheid, der, im Falle einer erneuten Ablehnung, mittels Widerspruch ebenfalls juristisch angegangen werden kann. Im Erfolgsfall des Widerspruches müssen Nachzahlungen darüber hinaus mit 4 Prozent verzinst werden.

Betriebskostenguthaben darf das Jobcenter allerdings auf die tatsächlichen Kosten anrechnen. Die Übernahme der Kosten für die anwaltliche Beratung kann mittels Beratungshilfeschein bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragt werden. Der Anwalt wird dann bei Vorlage des Gutscheins nur noch einen Betrag von maximal 15 Euro in Rechnung stellen. Für ein eventuelles Klageverfahren steht den Betroffenen Prozesskostenhilfe zu, die ebenfalls beantragt werden muss. Informationen dazu erhält man in der Regel vom Anwalt. (jp)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

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