Hartz IV gekürzt – wegen Hobbytierzucht

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Tiere pflegen bedeutet Hartz IV Entzug

Dem Hartz-IV- Bezieher Peter Schulz aus Werder bei Neuruppin strich das Jobcenter 80 Euro von seinen Bezügen – weil er Tiere züchtet.

Der Betroffene arbeitete früher in der Krankenpflege, im Transport und als Heizer; seit langem lebt er von Hartz-IV. Das war zwar knapp, aber auszuhalten, weil er bei seinem Bruder wohnt und einen Minijob hat. Aus Liebhaberei züchtete er Hühner, Enten und Gänse. Das hilft ihm, so sagt er, eine Tagesstruktur zu behalten.

Das Jobcenter unterstellte ihm jetzt, eine landwirtschaftliche Tätigkeit zu betreiben und zieht ihm jeden Monat 80 Euro ab. Schulz hat, seinen eigenen Angaben zufolge, von April bis September nur Ausgaben, im Herbst schlachte er und verkaufe die Tiere. Von einem monatlichen Einkommen kann demnach keine Rede sein.

Lange Zeit kümmerte sich das Jobcenter nicht um seine Hobbyzucht. Schulz legte, so sagt er, seine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig vor. Eine neue Fallmanagerin sieht das anders. Er soll alle drei Monate einen Zwischenbericht abgeben und zu einem entfernten Jobcenter nach Kyritz fahren. Doch sein Auto ist kaputt, und er kann keine Reparatur bezahlen.

Das Jobcenter kommentierte, Schulz Einnahmen seien seit März als wirtschaftliche Tätigkeit im Nebenerwerb eingestuft. Deshalb bekäme er jeden Monat 80 Euro weniger, auch wenn er gerade keine Einnahmen habe. Nach Kyritz müsste der Betroffene, weil im dortigen Jobcenter Fachleute säßen, um selbstständige Arbeit zu bewerten. Schulz reicht es jedoch: Er wird seine Tiere verschenken und sein Hobby zwangsläufig beenden.

Bild: annaav – fotolia

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