Erstmals weniger Hartz IV Sanktionen

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21.06.2016

Die Bundesagentur für Arbeit meldet 77 400 Hartz IV Sanktionen im Februar 2016 im Vergleich zu 90 700 im gleichen Monat zwei Jahre zuvor. Im Januar und Februar sei die Zahl der Strafen um 13,6 % gesunken.

Während die Quote derjenigen, die Strafen erhielten, bis 2012 kontinuierlich anstieg, sinkt sie seitdem. Die Bundesagentur macht dafür technische Änderungen verantwortlich: So schickten die JobCenter Betroffenen eine Nachricht auf dem Handy, wenn sie einen Termin hätten. Deshalb würden weniger Hartz-IV-Abhängige nicht zu Gesprächen beim JobCenter erscheinen. Außerdem könnten die Betroffenen auf diese Nachrichten antworten und so schneller absagen.

Wer einen „Termin nicht einhält“, dem kann das JobCenter 10 % vom Regelsatz abziehen; wenn Abhängige eine Arbeitsmaßnahme, Job oder Kurs ablehnen, müssen sie mit 30 % weiteren Kürzungen rechnen.

Ein weiterer, von der Bundesagentur nicht genannter Grund, für den Rückgang der Sanktionen, liegt vermutlich in der Sensibilität der Gerichte und dem Mut der Betroffenen, sich für ihre Rechte einzusetzen.

Gerichte erklärten extrem viele Sanktionen für unrechtmäßig, und die JobCenter mussten sie rückwirkend erstatten. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Mitarbeiter der JobCenter wegen der Bereitschaft der Hartz-IV-Abhängigen, um ihre Rechte zu kämpfen, vorsichtiger geworden sind und die Abhängigen weniger willkürlich bestrafen. Das würde die Bundesagentur für Arbeit aber wohl nicht zugeben. (ua)