Aktion: Kein Sonderrecht für das Jobcenter

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AufRecht bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter!

28.07.2014

Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die Jobcenter aber sogar Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen.

„Rechtsfreier Raum Jobcenter“:
Wie sieht der Alltag im Jobcenter aus?
• „Für Sie sind wir hier nicht zuständig.“
• „Ihre Unterlagen sind nicht vollständig, kommen Sie wieder, wenn Sie alles beisammen haben. Vorher gibt es keinen Termin.“
• „Ihr Kind ist ja noch gar nicht geboren. Wer weiß, ob das überhaupt was wird.“

In dieser Atmosphäre, die von vielen als bedrückend und entwürdigend erlebt wird, zeigt sich die Haltung: Wer arm ist, hat faktisch weniger Rechte. Die Missstände in den Jobcentern haben strukturelle Ursachen: Zu wenig Personal, unzureichende Ausbildungen für die Arbeit im Jobcenter und interne Anweisungen von oben führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte als Bittsteller und Bürger/-innen zweiter Klasse fühlen.

Das Ziel der genannten Schikanen liegt auf der Hand Hartz-IV-Bezug soll so unbequem wie möglich gemacht werden. Mittellose und einkommensarme Menschen sollen von vornherein abgeschreckt werden, Leistungen zu beantragen. Rechtsansprüche auf Existenzsicherung werden auf diese Weise in großem Stil verwehrt. Mit der herrschenden Gewährungspraxis der Jobcenter kann bei denjenigen viel Geld eingespart werden, die ohnehin nichts haben. Es handelt sich mithin um Kürzungen von Sozialleistungen, für die kein Gesetz geändert werden muss – sie werden von den Behörden vor Ort in Eigenregie vollzogen.

Noch nicht das Ende der Fahnenstange!
Zurzeit werden Änderungen am Hartz-IV-Gesetz diskutiert, die den harmlos daherkommenden Titel: „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ tragen. Zwei Beispiele: Stellt ein Sozialgericht fest, dass ein Jobcenter Leistungen zu Unrecht verweigert hat, dann soll der Zeitraum abermals verkürzt werden, für den das Geld nachgezahlt werden muss.

Die Jobcenter sollen noch leichter und auch ohne Bescheid von bewilligten Leistungen einen Teil des Geldes einbehalten und mit eigenen Rückforderungen verrechnen dürfen. In diesen Fällen wird also noch nicht einmal das ausgezahlt, was offiziell als Existenzminimum gilt.

Viele der Vorschläge von Länderministerien und der Bundesagentur für Arbeit haben insgesamt das Ziel, die Rechtsposition von Leistungsberechtigten weiter auszuhöhlen und den Behörden noch weniger rechtstaatliches Handeln abzuverlangen. Der „rechtsfreie Raum“ Jobcenter soll legalisiert werden, indem der Gesetzgeber die Hartz-IV-Behörden noch weiter zu Sonderrechtszonen erklärt. Durch diese „Leistungsvereinfachung“ werden letztlich alle Beziehenden von Sozialleistungen verlieren – und auf lange Sicht auch die Rechte von Erwerbstätigen bedroht.

Bundesweit fordern deshalb Erwerbslosengruppen und -zusammenschlüsse:
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Leistungsberechtigte zu ihrem unverkürzten Recht kommen und im Bedarfsfall existenzsichernde Leistungen ohne Schikanen erhalten! Sie muss auch dafür sorgen, dass in den Jobcentern ausreichend und gut ausgebildetes Personal arbeitet, das dem Leitbild „Hartz IV und Sozialhilfe: Dein gutes Recht“ verpflichtet ist. Die zurzeit diskutierten Vorschläge, die Rechte von Erwerbslosen abermals zu beschränken, dürfen nicht Gesetz werden! Vielmehr sind die Rechte der Leistungsbezieher gegenüber den Jobcentern zu stärken! Die örtlichen Jobcenter haben sich an bestehende Gesetze zu halten, Verfahrensregeln einzuhalten und bürgerfreundlicher zu arbeiten – gerade weil es um existentielle Notlagen geht!

Beschäftigte, Gewerkschaften, Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sind aufgefordert sich mit den Erwerbslosen solidarisch erklären und dürfen die gesetzliche Einführung der „Sonderrechtszone Jobcenter“ nicht zulassen!

Wir rufen Erwerbslose und alle, die sich solidarisch erklären, bundesweit dazu auf, ab dem 22. September 2014 und vor allem am bundesweiten Aktionstag am 2. Oktober den „rechtsfreien Raum“ in sämtlichen Jobcentern durch dezentrale, phantasievolle Aktionen anzuprangern. Weitere Infos gibt es unter www.aufrecht-bestehen.de (pm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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