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Muss Peter Hartz bald Hartz IV beantragen?

Ex VW Manager Peter Hartz vor dem Landgericht Braunschweig. Begleitet durch "Die Überflüssigen", die gegen die Hartz IV Reform protestierten

Zurück zur "Neuen Sachlichkeit": Steht Peterle bald vorm finanziellen Ruin?
Ein (satirischer) Kommentar von Sebastian Müller, gegen-hartz.de

Laut der Bild-Zeitung vom 27. Januar erhält der 65 Jährige Peter Hartz monatlich 72x den Hartz IV Regelsatz als Rente. Das ist schon ganz ordentlich und man kann sich darüber auch ganz gut aufregen und das will die BILD-Zeitung ja auch. War es vor einigen Wochen noch der "schlimmste Arbeitslose Henrico Frank", über den sich die halbe (Bild-Zeitungs-) Welt aufregete, so ist es nun Peter Hartz, der als Ex VW Manager eine Top- Rente kassiert. Doch sachlich betrachtet könnte man auch fragen: Steht Peter Hartz vor seinem finanziellen Ruin?"

Sein Vermögen gab Peter Hartz vor dem Landgericht Braunschweig mit 2,7 Millionen Euro an. Von diesem Vermögen muss Peter Hartz nun 576.000 Euro Geldstrafe zahlen. Hinzu kommt, dass eine Versicherung, die durch Hartz verursachte Kosten für VW übernommen hat, angekündigt hat, ihn auch für die Schadenssumme in Höhe von 2,6 Millionen Euro in Regress zu nehmen. Wenn die Versicherung Erfolg hätte, dann müßte Peter Hartz ca. 3 Millionen zahlen. Bei einem Vermögen von 2,6 Millionen Euro könnte es dann etwas eng werden.

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Aber in der Bild stand, dass "Hartz sich keine finanziellen Sorgen" machen müsste. Wir setzen noch einen darauf und fragen; Muss Peter Hartz nun Hartz IV beantragen und von seiner mit geschaffenen Hartz IV Reform leben? Wenn das so wäre, dann würde er das Wort "Dialektik" für sich ganz neu entdecken. Viele Erwerbslose würden in klammheimlicher Freude es genießen, dass nun Peter Hartz von Hartz Iv leben müsste. Auf ihn würden Fragen zu kommen wie "Lebe ich nun in einer Bedarfsgemeinschaft" oder "darf in in meinem Wohnungseigentum wohnen bleiben?" Auch sein VW Pyton müsste verkauft werden, um "ersteinmal über die Runden zu kommen" Aber halt; Peter Hartz erhält eine nicht geringe Rente (Bild: 72 x Hartz IV) und wird somit nicht mehr in den "Genuss" kommen, Hartz IV beantragen zu müssen. Also Schwamm drüber und zurück zu den nächsten Themen. (sm,28.01.07)

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