Achtung: Ab 1 Januar schneller Hartz IV Kürzung

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Härtere Sanktionsmaßnahmen beim Arbeitslosengeld II ab 1.1.07!

Anstatt eine Weihnachtszulage zu genehmigen, erläutert die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, dass bei sog. "Pflichtverletzungen" das Arbeitslosengeld II (ALG II) ab dem 1. Januar 2007 schneller als bisher gekürzt werden kann. Nach der zweiten "Plichtverletzung" kann der Hartz 4 Regelsatz schon um 60 Prozent gekürzt werden. Danach kann der ALG II Regelsatz sogar für 3 Monate ganz gestrichen werden, wenn man den "Anweisungen der ARGE" nicht folge leistet. Sogar die Heizkosten und Unterkunftskosten bleiben von dieser Neuerung nicht verschont.

Neue U 25 Sanktionierung
Für Hartz IV Empfänger, die unter 25 Jahre alt sind, bevorzugt die Bundesregierungdie "harte Hand". Seit dem 1 August 2006 sollen möglichst alle zu Hause bleiben. Ab 1 Januar wird nochmals eine Sanktionierung hinzu genommen: Nach der zweiten "Pflichtverletzung" sollen junge Erwachsene gleich alles gestrichen bekommen, begrenzt auf 3 Monate.

So vermeiden Sie Sanktionsmaßnahmen:

Ein Euro Jobs
Bei 1-€-Jobs müssen u.a. »erforderlich« sein, das heißt sie müssen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch etwas taugen. Die wenigsten »1-€-Jobs« erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Rechtliche Gegenwehr ist vielfach geboten und hat auch Chancen auf Erfolg.

Aber auch hier gilt: Den »1-Euro-Job« antreten und sich gleichzeitig mit Widerspruch und Klage wehren. Lassen Sich sich beraten. Falls es einen Betriebsrat in der Einsatzstelle gibt, unbedingt Kontakt aufnehmen. Unter Umständen kann auch der normale Lohn eingeklagt werden.

Stellenangebot / Vorstellungsgespräch
Auf Stellenangebote vom Amt musst Du Dich rechtzeitig bewerben bzw. einen Vorstellungstermin ausmachen. Beim Vorstellungsgespräch ist es wichtig, nicht fälschlicherweise in den Verdacht zu geraten, kein Interesse an der Stelle zu haben. "Fehlendes Interesse" wird wie die Ablehnung einer Arbeit bestraft.

"Kritische" Fragen und Hinweise – z.B. "Natürlich bin ich an der Stelle interessiert, suche aber weiterhin eine Stelle, die eher meinen Qualifikationen entspricht" – sind in Ordnung, wenn auch die"Werbung" für die eigene Person stimmt. Sie brauchen sich auch nicht besser darzustellen als Sie sind… Es kommt auf den Gesamteindruck, die "richtige Mischung" an, um Strafen zu vermeiden!

Meldetermine
Teilweise fordern die Ämter sehr kurzfristig zu Terminen auf. Stellen Sie sicher, dass Sie täglich davon erfahren, ob das Amt Ihnen Post schickt – besonders rund um Feiertage. Eventuell Freunde oder Bekannte ansprechen. Bei Info-Veranstaltungen wird oftmals die Anwesenheit unmittelbar zu Beginn festgestellt – also pünktlich hingehen!

"Aussetzung" beantragen!
Was Sie tun, wenn das Amt Ihnen Leistungen bereits gekürzt hat? Dann sollten Sie zusätzlich zum normalen Widerspruch (Frist: 1 Monat) beim Sozialgericht beantragen, dass das Gericht dem Widerspruch »aufschiebende Wirkung« zubilligt bzw. die Vollziehung der Kürzung vorläufig aufhebt. Damit können Sie erreichen, dass vorläufig weiter ungekürztes Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen, bis endgültig über den Widerspruch bzw. die Klage entschieden worden ist. Oftmals ist diese vorläufige Weiterzahlung extrem wichtig, um überhaupt Miete und Lebensunterhalt zahlen zu können. Kommt es später zu einer Rückforderung der vorläufig gezahlten Leistung, kann die Stundung, Ratenzahlung oder unter Umständen der Verzicht auf die Forderung beantragt werden.

Wichtig: Die Ämter müssen, bevor sie abstrafen, auf die drohende Kürzung hinweisen ("Rechtsfolgebelehrung"). Nicht gekürzt werden darf, wenn Arbeitslose einen »wichtigen Grund« für ihr Verhalten haben. Darüber muss man sich aber regelmäßig mit den Ämtern streiten … (22.1.206)

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