Sozialhilfe: Schwerbehinderte Studentin hat Anspruch auf ein Auto vom Sozialamt

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Eine 25 – jรคhrige Studentin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat Anspruch auf รœbernahme der Kosten fรผr die Beschaffung eines Kleinbusses mit integrierter Rollstuhlrampe zur sozialen Teilhabe in der Gemeinschaft.

Das Sozialgericht Mannheim gibt mit wegweisendem Urteil vom 22. Mai 2024 โ€“ S 9 SO 14/24 – rechtskrรคftig – unverรถffentlicht – bekannt, dass eine 25- jรคhrige rollstuhlpflichtige Studentin Anspruch auf รœbernahme der Kosten fรผr die Beschaffung eines Kleinbusses mit integrierter Roll-
stuhlrampe gegen das Sozialamt hat.

Der Besuch der Hochschule diene auch dem Knรผpfen und Vertiefen von sozialen Kontakten. Ist der Verweis auf รถffentliche Verkehrsmittel fรผr die Studentin unzumutbar aufgrund behinderungsbedingter Probleme, muss die Behรถrde die KFZ – Hilfe zahlen.

Kurzbegrรผndung des Gerichts

Die 25-jรคhrige Klรคgerin leidet nach einer Zwillingsfrรผhgeburt an einer rechtsbetonten Diplegie. Sie kann nur den linken Arm und die linke Hand einsetzen, sich nicht selbstรคndig aufrichten oder aus eigener Kraft eine freie Sitzposition einnehmen und ist auf die Nutzung eines Elektrorollstuhls angewiesen.

Sozialamt verweist auf รถffentliche Verkehrsmittel in Begleitung einer Assistenz โ€“ unzumutbar so das Gericht

Nach erfolgreichem Abitur nahm sie ein Studium der Sozialen Arbeit auf. Ihren Antrag auf KfZ-Hilfe in Form der Beschaffung eines Kleinbusses mit integrierter Rollstuhlrampe lehnte das Sozialamt mit der Begrรผndung ab, die Klรคgerin kรถnne in Begleitung einer Assistenz รถffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Das Sozialgericht gab der Klรคgerin recht und verurteilte das Sozialamt zur Zahlung der KFZ- Beihilfe

1. Die Klรคgerin sei auf die stรคndige Nutzung des Fahrzeugs angewiesen.

Die Soziale Teilhabe ziele darauf ab, die leistungsberechtigten Personen zu einer mรถglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensfรผhrung in ihrem Sozialraum zu befรคhigen oder sie hierbei zu unterstรผtzen.

Fรผr eine Abiturientin sei es durchaus sozialadรคquat, eine akademische Ausbildung zu absolvieren.

2. Der Besuch der Hochschule diene auch dem Knรผpfen und Vertiefen von sozialen Kontakten.

Die Klรคgerin dรผrfe als Studentin nicht gegenรผber Auszubildenden benachteiligt werden, die ebenfalls Anspruch auf KfZ- Hilfe hรคtten. Auf รถffentliche Verkehrsmittel kรถnne die Klรคgerin
nicht verwiesen werden, da es dort nach den รผberzeugenden Schilderungen der Klรคgerin immer wieder zu behinderungsbedingten Problemen komme.

3. Darรผber hinaus sei gewรคhrleistet, dass ihre Eltern, die ein groรŸes Engagement in ihre Betreuung und Pflege investieren, sie mit dem Fahrzeug befรถrdern werden.

Anmerkung vom Verfasser

Schwerbehinderter hat Anspruch Erstattung seiner Kosten fรผr den behindertengerechten Umbau seines VW T7 Multivan im Rahmen der Eingliederungshilfe ( SG Landshut, Urteil vom 14.03.2025 – S 10 SO 48/23 – ).

Die Kosten fรผr den behindertengerechten Umbau sind in vollem Umfang vom der Behรถrde zu รผbernehmen. Eine Anrechnung von Einkommen und Vermรถgen erfolgt nicht ( ยง 83 Abs. 3 Satz 2 SGB IX regelt, dass sich die Bemessung der Leistungen zur Mobilitรคt an der KfzHV orientiert – ยง 7 KfzHV ).