Bürgergeld: Muss das Jobcenter die Hundesteuer zahlen? Urteil

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Hundehaltung gehört nicht zum Existenzminimum für Bürgergeld Empfänger
Mit Urteil vom vom 9. August 2023 – S 1 AS 1232/23 – unveröffentlicht – gibt dass Sozialgericht Mannheim bekannt, dass Bürgergeld Bezieher keinen Anspruch auf Übernahme der Hundesteuer haben.

Kurzbegründung des Gerichts

Der im Bürgergeldbezug stehende Kläger beantragte beim beklagten Jobcenter die Übernahme der Hundesteuer von € 90,00 für seinen Mischlingshund. Dies lehnte das Jobcenter mit der Begründung ab, die Übernahme der Hundesteuer sei gesetzlich nicht vorgesehen. Sie sei kein anzuerkennender Bedarf.

Der Kläger wandte sich an das Sozialgericht und trug vor, es könne nicht sein, dass Menschen nach Deutschland kämen, die hier noch nie gearbeitet hätten und im Gegensatz zu Deutschen alles bekämen, auch die Hundesteuer.

Das Sozialgericht wies die Klage ab

Ein Mehrbedarf für Tierhaltung sei gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Hundehaltung gehöre nicht zum Existenzminimum und sei nicht durch das Grundgesetz geschützt. Die Kosten hierfür könnten vermieden werden.

Anmerkung vom Verfasser

1. Diese Klage war wirklich aussichtslos, weil diese Frage bereits höchstrichterlich entschieden wurde.

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2. Hundehaltung gehört nicht zum Existenzminimum ( LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.06.2023 – L 9 AS 2274/22 – ).

Verneinung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB 2

3. Das SGB II sieht auch keine Rechtsgrundlage für einen Mehrbedarf wegen Tierhaltung vor. Allein der Umstand, dass die Haltung eines Hundes eine Art sozialer Unterstützung bzw. Familienersatz bieten und für die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur hilfreich sein kann, begründet keinen unabweisbaren, besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II.

4. Beiträge zu einer Hundehaftpflichtversicherung mindern nicht das bei der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigende Einkommen ( BSG, Urt. v. 08.02.2017 – B 14 AS 10/16 R -).

Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.