Wie viel Rente darf man beziehen, damit sie steuerfrei bleibt?

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Die kurze Antwort lautet: Es gibt keine eine feste Euro-Grenze, die fรผr alle Rentnerinnen und Rentner gilt. Ob Ihre Rente am Ende steuerfrei bleibt, hรคngt von mehreren Stellschrauben ab โ€“ vor allem vom Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres, vom individuell festgeschriebenen steuerfreien Rentenanteil (Rentenfreibetrag), vom Jahr Ihres Rentenbeginns, von weiteren Einkรผnften und von abzugsfรคhigen Ausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen.

Im Folgenden ordne ich alles ein und zeige anhand von Rechenbeispielen, ab welchen GrรถรŸenordnungen eine gesetzliche Rente 2025 typischerweise steuerfrei bleibt.

Der Ausgangspunkt: der Grundfreibetrag 2025

Der Schwellenwert ist der Grundfreibetrag. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro fรผr Alleinstehende; bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.192 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diese Schwelle รผbersteigt, fรคllt Einkommensteuer an.

Wie Renten besteuert werden โ€“ und warum das Jahr des Rentenstarts zรคhlt

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung: Renten werden schrittweise stรคrker besteuert, wรคhrend Vorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase zunehmend steuerfrei gestellt wurden. MaรŸgeblich ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs.

Wer ab 2023 neu in Rente ging, fรผr den steigt der โ€žBesteuerungsanteilโ€œ nur noch in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr. Volle 100 Prozent gelten erstmals fรผr Rentenbeginne ab 2058. Fรผr alle frรผheren Jahrgรคnge bleibt ein individueller Rentenfreibetrag โ€“ ein fester Eurobetrag โ€“ lebenslang erhalten.

Konkret heiรŸt das: Beginnen Sie 2025 erstmals eine gesetzliche Rente, sind 83,5 Prozent der Bruttorente grundsรคtzlich steuerpflichtig; 16,5 Prozent bilden โ€“ bezogen auf das erste volle Rentenjahr โ€“ Ihren dauerhaft festgeschriebenen Rentenfreibetrag. Beginnen Sie deutlich frรผher, ist Ihr steuerpflichtiger Anteil niedriger und Ihr Freibetrag hรถher; bei Rentenstart 2015 waren beispielsweise 70 Prozent steuerpflichtig.

Was mindert die Steuerlast zusรคtzlich?

Neben dem Rentenfreibetrag wirken mehrere pauschale oder individuelle Abzรผge. Das Finanzamt berรผcksichtigt bei Renteneinkรผnften automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro jรคhrlich. Daneben gibt es den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (bei Zusammenveranlagung 72 Euro). Beide Pauschalen reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage โ€“ ohne Belegnachweis.

Besonders ins Gewicht fallen die eigenen Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitrรคge zur โ€žBasisabsicherungโ€œ sind als Sonderausgaben grundsรคtzlich in voller Hรถhe abziehbar; das gilt auch im Rentenalter.

Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen oft spรผrbar. In der Praxis variieren diese Beitrรคge je nach Krankenkasse, Pflegebeitrag und persรถnlicher Situation (zum Beispiel Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung).

Wichtig ist auรŸerdem die Unterscheidung nach Einkunftsarten: Der Altersentlastungsbetrag โ€“ oft mit Renten verwechselt โ€“ gilt nicht fรผr gesetzliche Renten oder Pensionen, sondern nur fรผr bestimmte voll steuerpflichtige Einkรผnfte wie Arbeitslohn im Alter oder gewerbliche/vermietungsbezogene Einkรผnfte. Er hilft bei der Frage der Rentensteuerfreiheit daher regelmรครŸig nicht weiter.

Rechenbeispiele: Ab welcher gesetzlichen Bruttorente bleibt es 2025 typischerweise steuerfrei?

Zur Einordnung folgen zwei typische Szenarien fรผr Alleinstehende im Jahr 2025. Es handelt sich um Nรคherungen, weil individuelle Faktoren โ€“ vor allem Ihre tatsรคchlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge โ€“ die Grenze verschieben.

Fall A: Rentenbeginn 2025, keine weiteren Einkรผnfte

Ohne Berรผcksichtigung individueller Versicherungsbeitrรคge, allein mit den Pauschalen, ergibt sich รผberschlรคgig eine Steuerfrei-Grenze von rund 14.650 Euro Jahres-Bruttorente (etwa 1.220 Euro pro Monat).

Rechnet man typische eigene Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit ungefรคhr elf Prozent des Zahlbetrags ein, steigt die steuerliche Schwelle nรคher an etwa 16.900 Euro pro Jahr (rund 1.400 Euro pro Monat). Grundlage der Rechnung sind der Besteuerungsanteil 2025 von 83,5 Prozent, der Grundfreibetrag 2025 sowie die Pauschalen.

Fall B: Rentenbeginn 2015, keine weiteren Einkรผnfte

Weil der steuerpflichtige Anteil bei frรผherem Rentenstart niedriger ist, liegt die steuerliche Schwelle hรถher. Ohne individuelle Versicherungsbeitrรคge ergibt sich รผberschlรคgig eine Grenze von rund 17.500 Euro Jahres-Bruttorente (etwa 1.455 Euro pro Monat).

Unterstellt man wiederum rund elf Prozent eigene Beitrรคge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sind es nรคher bei rund 20.700 Euro im Jahr (etwa 1.730 Euro pro Monat). Die Spannbreite zeigt, wie stark das Jahr des Rentenbeginns die Steuerwirkung prรคgt.

Diese Rechenwege dienen der Orientierung. In Ihrem konkreten Fall kรถnnen zusรคtzliche Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden oder Kirchensteuer), auรŸergewรถhnliche Belastungen, ein Grad der Behinderung, Nebeneinkรผnfte, Kapitalertrรคge nach Sparer-Pauschbetrag oder die Zusammenveranlagung mit einer Partnerin oder einem Partner die Latte merklich verschieben.

MaรŸgeblich ist stets das โ€žzu versteuernde Einkommenโ€œ nach allen Abzรผgen โ€“ nicht die bloรŸe Bruttorente.

Tabelle: Rente steuerfrei in 2025

Rente steuerfrei โ€“ Orientierung 2025 (Deutschland)
Erlรคuterung
Grundfreibetrag 12.096 โ‚ฌ fรผr Alleinstehende; 24.192 โ‚ฌ bei Zusammenveranlagung. Erst oberhalb fรคllt Einkommensteuer an.
System Nachgelagerte Besteuerung seit 2005: Rente im Alter zunehmend steuerpflichtig, Vorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase begรผnstigt.
Besteuerungsanteil (gesetzliche Rente) Abhรคngig vom erstmaligen Rentenbeginn. Start 2025: 83,5ย % der Jahresbruttorente steuerpflichtig; 16,5ย % bilden den lebenslang festen Rentenfreibetrag.
Rentenfreibetrag Ein individueller Eurobetrag, ermittelt aus dem ersten vollen Rentenjahr; bleibt dauerhaft konstant und wรคchst nicht mit Rentenanpassungen.
Automatische Pauschalen Werbungskosten-Pauschbetrag 102 โ‚ฌ jรคhrlich; Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 โ‚ฌ (72 โ‚ฌ bei Zusammenveranlagung).
Kranken- & Pflegeversicherung Beitrรคge zur Basisabsicherung voll als Sonderausgaben abziehbar (inkl. Pflege, ggf. mit Kinderlosenzuschlag); senken das zu versteuernde Einkommen spรผrbar.
Weitere Einkรผnfte Zusรคtzliche Einnahmen (z. B. Miete, Arbeit im Alter) erhรถhen das zu versteuernde Einkommen. Kapitalertrรคge i. d. R. mit Abgeltungsteuer; Gรผnstigerprรผfung mรถglich.
Altersentlastungsbetrag Gilt nicht fรผr gesetzliche Renten oder Pensionen; betrifft nur bestimmte andere Einkรผnfte im Alter.
Betriebsrenten & Pensionen Werden wie Arbeitslohn besteuert; statt Rentenfreibetrag gilt ein (abschmelzender) Versorgungsfreibetrag.
Riester- & Basisrenten Fรถrderbedingt im Alter grundsรคtzlich steuerpflichtig; Behandlung entspricht der nachgelagerten Besteuerung (wie gesetzliche Rente, abhรคngig vom Rentenbeginn).
Private Leibrenten Nicht gefรถrderte Vertrรคge werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert; Hรถhe richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn.
Orientierungswerte Steuerfreiheit (alleinstehend) Ohne weitere Einkรผnfte: Rentenbeginn 2025 oft bis ca. 14.650 โ‚ฌ p. a. brutto steuerfrei; mit typischen KV/PV-Beitrรคgen eher bis ca. 16.900 โ‚ฌ p. a.
Rentenbeginn 2015: ohne KV/PV ca. 17.500 โ‚ฌ p. a.; mit typischen KV/PV-Beitrรคgen ca. 20.700 โ‚ฌ p. a.
Monatliche Daumenwerte Rentenbeginn 2025: grob ~1.220โ€“1.400 โ‚ฌ brutto/Monat; Rentenbeginn 2015: grob ~1.455โ€“1.730 โ‚ฌ brutto/Monat (je ohne/mit typischen KV/PV-Beitrรคgen).
Zusammenveranlagung Grundfreibetrag verdoppelt sich; steuerliche Schwellen verschieben sich entsprechend nach oben.
Steuererklรคrung & Meldungen Erklรคrungspflicht, sobald Steuer anfรคllt; Daten der gesetzlichen Rente meldet die Deutsche Rentenversicherung elektronisch an die Finanzverwaltung.
Wichtiger Hinweis Es zรคhlt stets das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzรผgen. Werte sind Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Und wie ist es mit Betriebsrenten, Riester/Rรผrup und privaten Renten?

Betriebsrenten und Beamtenpensionen werden steuerlich wie Arbeitslohn behandelt; statt eines Rentenfreibetrags greift โ€“ je nach Jahr des Pensionsbeginns โ€“ ein schrumpfender Versorgungsfreibetrag. Riester-Renten sind im Alter grundsรคtzlich voll zu versteuern, weil die Beitrรคge gefรถrdert wurden.

Private Leibrenten aus ungefรถrderten Vertrรคgen werden hingegen nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet.

Welche Mischung Sie beziehen, beeinflusst die Frage, ob am Ende Einkommensteuer entsteht. Die Grundlogik bleibt: Erst wenn das zu versteuernde Einkommen die Grundfreibetrags-Schwelle รผbersteigt, fรคllt tatsรคchlich Steuer an.

Steuererklรคrungspflicht und praktische Hilfen

Eine Steuererklรคrung mรผssen Sie abgeben, sobald voraussichtlich Einkommensteuer anfรคllt โ€“ bei ausschlieรŸlich gesetzlicher Rente meldet die Deutsche Rentenversicherung die relevanten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung.

Wer es vorab genau wissen will, kann eine Probeberechnung mit dem Alterseinkรผnfte-Rechner der Finanzverwaltung durchfรผhren oder sich bei Lohnsteuerhilfevereinen beziehungsweise Steuerberaterinnen und Steuerberatern beraten lassen.

Fazit

โ€žWie viel Rente bleibt steuerfrei?โ€œ ist keine starre Zahl, sondern das Ergebnis aus Grundfreibetrag, dem vom Rentenstart abhรคngigen Rentenfreibetrag, Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen und Ihrer gesamten Einkommenssituation.

Fรผr 2025 geben die Beispiele eine Richtung: Wer erst 2025 startet, bleibt โ€“ ohne weitere Einkรผnfte โ€“ oft bis grob 1.200 bis 1.400 Euro monatlicher Bruttorente steuerfrei; wer schon lรคnger Rente bezieht, hat wegen des hรถheren Rentenfreibetrags meist etwas mehr Luft.

Verbindlich wird es erst, wenn Sie Ihre persรถnlichen Daten durchrechnen. Das schรผtzt vor รœberraschungen โ€“ und nutzt alle legalen Abzugsmรถglichkeiten.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Zahlen beziehen sich auf den Veranlagungszeitraum 2025.