Rentner muss wegen Rente das Wohngeld wieder zurückzahlen

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Wer Wohngeld erhält, darf sich nicht ohne Weiteres darauf verlassen, dass die Leistung endgültig bestehen bleibt. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz zu einem Fall, in dem einem Familienvater nachträglich eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Die spätere Rentenzahlung führte dazu, dass das bereits ausgezahlte Wohngeld teilweise wieder entfallen war und zurückgezahlt werden musste.

Das Urteil macht deutlich, dass sich Wohngeldansprüche auch rückwirkend verändern können, wenn sich das Einkommen im laufenden Bewilligungszeitraum deutlich erhöht. Für Betroffene ist das besonders belastend, weil die Änderung oft erst dann sichtbar wird, wenn eine andere Sozialleistung rückwirkend zugesprochen wird. Genau diese Konstellation lag dem Verfahren aus Neuwied zugrunde.

Der Fall: Wohngeld für das Eigenheim und später eine hohe Rentennachzahlung

Der Kläger lebte mit seiner Ehefrau und drei Kindern in einem Eigenheim. Für dieses Haus erhielt er vom Landkreis Neuwied Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses. Diese Leistung soll Haushalte entlasten, wenn die Wohnkosten im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen zu hoch sind.

Später änderte sich die finanzielle Lage des Mannes rückwirkend deutlich. Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte ihm im November 2017 wegen voller Erwerbsminderung eine Rente für den Zeitraum von September 2014 bis Dezember 2017. Insgesamt belief sich die Nachzahlung auf 37.884,22 Euro.

Als der Landkreis von dieser Rentenbewilligung erfuhr, wurde das bereits bewilligte Wohngeld für den betreffenden Zeitraum neu berechnet. Für den Zeitraum von März 2015 bis Februar 2018 setzte die Behörde das Wohngeld neu fest und verlangte 9.924,00 Euro zurück. Dagegen wehrte sich der Kläger zunächst im Widerspruchsverfahren und anschließend mit einer Klage.

Warum das Gericht die Rückforderung bestätigte

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Nach den wohngeldrechtlichen Vorschriften muss über einen Wohngeldantrag neu entschieden werden, wenn sich das Gesamteinkommen innerhalb des Bewilligungszeitraums um mehr als 15 Prozent erhöht. Fällt dadurch der Wohngeldanspruch weg oder wird er geringer, darf die Bewilligung angepasst werden.

Genau das war nach Auffassung des Gerichts hier geschehen. Die nachträglich gewährte Erwerbsminderungsrente war als Einkommen zu berücksichtigen. Dadurch lag das Einkommen des Klägers im betroffenen Zeitraum höher als bei der ursprünglichen Bewilligung angenommen.
Für die Richter war dabei nicht entscheidend, dass die Rentenbewilligung erst später erfolgte. Entscheidend war vielmehr, dass die Rente denselben Zeitraum betraf, für den bereits Wohngeld gezahlt worden war. Damit änderte sich rückwirkend die Grundlage, auf der die Wohngeldbewilligung beruhte.

Die 15-Prozent-Grenze im Wohngeldrecht

Die Entscheidung zeigt, wie streng das Wohngeldrecht auf Einkommensänderungen reagiert. Schon eine Veränderung von mehr als 15 Prozent kann dazu führen, dass eine neue Berechnung nötig wird. Das betrifft nicht nur laufende Lohnerhöhungen, sondern auch nachträglich bewilligte Leistungen wie Renten oder andere Einkommensbestandteile, die einem früheren Zeitraum zugeordnet werden.

Für viele Betroffene wirkt das zunächst widersprüchlich. Sie haben das Wohngeld in einer Phase erhalten, in der ihnen das Geld tatsächlich für die Wohnkosten fehlte. Kommt später eine Nachzahlung hinzu, behandelt das Gesetz die damalige Lage aber im Rückblick anders.

Kein Vertrauensschutz für den Wohngeldempfänger

Besonders wichtig ist an dem Urteil die Aussage zum Vertrauensschutz. Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass er auf die Rechtmäßigkeit der Wohngeldbewilligung vertrauen durfte. Das Gericht folgte dem nicht.

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Nach Auffassung der Koblenzer Richter ist eine solche Prüfung im Wohngeldrecht nicht vorgesehen. Wer also nachträglich Einkommen erhält, das den früheren Anspruch verändert, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, die bereits gezahlte Leistung behalten zu dürfen. Das ist für Betroffene hart, entspricht aber der gesetzlichen Konstruktion des Wohngeldes als einkommensabhängige Leistung.

Auch verbrauchtes Wohngeld schützt nicht vor Rückzahlung

Der Kläger argumentierte außerdem, dass das Wohngeld bereits für die Belastungen des Eigenheims verwendet worden sei. Er habe das Geld also nicht mehr zur Verfügung, weshalb eine Rückforderung unbillig sei. Auch damit hatte er keinen Erfolg.

Das Gericht stellte klar, dass der aus dem Zivilrecht bekannte Gedanke des „Wegfalls der Bereicherung“ hier nicht greift. Im Sozialrecht gelten eigene Regeln. Wenn eine Leistung zu Unrecht oder in zu hoher Höhe erbracht wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rücknahme oder Neufestsetzung vorliegen, bleibt die Rückforderung grundsätzlich möglich.

Behörden dürfen nicht unbegrenzt rückwirkend neu festsetzen

Für Betroffene ist immerhin ein anderer Punkt wichtig. Der Landkreis musste die zeitlichen Grenzen beachten, die das Wohngeldrecht für eine rückwirkende Neufestsetzung vorsieht. Das Gericht stellte fest, dass dies im vorliegenden Fall geschehen war.

Demnach durfte das Wohngeld nur für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Jahren vor Kenntniserlangung neu festgesetzt werden. Die Verwaltung kann also nicht grenzenlos weit in die Vergangenheit eingreifen. Dennoch kann auch dieser Zeitraum zu erheblichen Rückforderungen führen, wie der Fall mit fast 10.000 Euro zeigt.

Welche Folgen das Urteil für Wohngeldempfänger hat

Die Entscheidung ist für Menschen mit schwankendem oder ungeklärtem Einkommen von erheblicher praktischer Bedeutung. Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, Übergangsgeld oder andere Leistungen laufen hat, sollte im Blick behalten, dass spätere Nachzahlungen Auswirkungen auf das Wohngeld haben können. Das gilt vor allem dann, wenn die Nachzahlung mehrere Monate oder sogar Jahre umfasst.

Betroffene sollten Änderungen ihrer Einkommenssituation frühzeitig mitteilen und Bescheide sorgfältig prüfen. Kommt es zu einer hohen Nachzahlung, kann es sinnvoll sein, einen Teil des Betrags zunächst nicht vollständig auszugeben, solange unklar ist, ob eine andere Behörde Ansprüche anmeldet. Sonst droht im Nachhinein eine finanzielle Belastung, die schwer aufzufangen ist.

Warum das Urteil über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist

Der Fall zeigt, wie eng verschiedene Sozialleistungen miteinander verknüpft sind. Eine spätere Entscheidung der Rentenversicherung kann die Grundlage eines älteren Wohngeldbescheids verändern. Für Bürgerinnen und Bürger ist das oft schwer nachvollziehbar, weil die Leistungen von unterschiedlichen Stellen bearbeitet werden und Entscheidungen zeitlich weit auseinanderliegen können.

Gerade bei Familien mit knappen finanziellen Spielräumen hat eine Rückforderung erhebliche Folgen. Das Urteil macht deutlich, dass Wohngeld nicht isoliert betrachtet werden darf. Wer rückwirkend Einkommen erhält, muss stets damit rechnen, dass auch andere Leistungen neu geprüft werden.

Quelle

VG Koblenz: AZ 3 K 617/21.KO