Kann ein höherer Grad der Behinderung (GdB) automatisch weniger Abschläge bei der Rente bedeuten? Dieser Beitrag zeigt die zentralen Punkte der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und erklärt, ob und wie der Grad der Behinderung die Rentenabschläge beeinflusst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente zu gehen.
Der Gesetzgeber hat hierfür spezielle Regelungen geschaffen, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Diese besondere Form der Altersrente kann jedoch nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zunächst müssen zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt werden:
- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50: Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, muss ein GdB von mindestens 50 vorliegen. Personen mit einem GdB von 30 oder 40, die über die Arbeitsagentur gleichgestellt wurden, haben zwar gewisse Vorteile, wie z.B. einen besonderen Kündigungsschutz, doch für die vorgezogene Altersrente reicht dies nicht aus.
- 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die zweite Voraussetzung ist eine sogenannte „Wartezeit“ von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei müssen diese 35 Jahre nicht zwingend in einem festen Arbeitsverhältnis zurückgelegt werden. Auch andere Zeiten, wie beispielsweise Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege, werden in diese Wartezeit einberechnet.
Kann man früher ohne Abschläge in Rente gehen?
Ja, das ist möglich. Menschen mit einer Schwerbehinderung können in der Regel zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter ohne Abschläge in Rente gehen. Das bedeutet, wer beispielsweise bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müsste, kann bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten.
Was, wenn man noch früher in Rente gehen möchte?
Wer bereits früher in Rente gehen möchte, kann dies grundsätzlich auch tun. Es ist möglich, bis zu fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu treten.
Dies würde bedeuten, dass jemand, der regulär mit 67 Jahren in Rente gehen würde, schon mit 62 Jahren den Ruhestand antreten könnte.
Allerdings gibt es hierbei eine entscheidende Einschränkung: Jeder Monat, den man vor der abschlagsfreien Rente in den Ruhestand geht, führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 %.
Das summiert sich bei einem vorgezogenen Rentenbeginn um beispielsweise zwei Jahre auf insgesamt 7,2 % Rentenabschlag.
Beispielrechnung: Frühzeitige Rente und Abschläge
Um die Auswirkungen eines früheren Rentenbeginns besser zu verdeutlichen, lohnt sich ein Blick auf ein Beispiel:
Frank aus Stockelsdorf, geboren im Jahr 1964, müsste regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Mit einem Schwerbehindertenausweis und der Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren könnte er jedoch bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Möchte Frank jedoch noch früher in Rente gehen, etwa mit 63, würde dies zu einem Abschlag führen. Bei einer Vorverlegung um zwei Jahre beträgt der Abschlag 7,2 %, da jeder Monat vor der regulären abschlagsfreien Rente mit 0,3 % berechnet wird (24 Monate x 0,3 % = 7,2 %).
Spielt der Grad der Behinderung (GdB) eine Rolle für die Abschläge?
Eine häufige Frage lautet: Spielt der GdB eine Rolle für die Höhe der Abschläge? Es wäre nur allzu verständlich, dass ein höherer GdB, der eine schwerere Behinderung signalisiert, auch zu weniger Rentenabschlägen führen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die Höhe des GdB ist nur insofern relevant, als dass erst ab einem GdB von 50 die Möglichkeit besteht, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Ob der GdB 50, 70 oder 100 beträgt, hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Rentenabschläge. Für alle Menschen, die diese Altersrente in Anspruch nehmen, gelten dieselben Regelungen bezüglich der Abschläge.
Gibt es Alternativen zur vorgezogenen Altersrente ohne Abschläge?
Auch ohne eine Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Eine vorgezogene Altersrente ohne Abschläge kann ebenfalls zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass 45 Jahre Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt wurden. Diese Regelung gilt unabhängig von einem GdB.
Schwerbehinderung und Rentenabschläge – Kein direkter Zusammenhang
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Grad der Behinderung zwar eine wichtige Rolle für die Möglichkeit spielt, früher in den Ruhestand zu gehen, jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Rentenabschläge hat.
Für Menschen mit einem GdB von mindestens 50 bieten sich durchaus flexible Möglichkeiten, den Übergang in den Ruhestand zu gestalten – sei es durch eine abschlagsfreie Rente oder durch die Option, schon früher in den Ruhestand zu gehen, allerdings mit Abschlägen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.