Echte Sozialbetrüger nähren Mythos der Hartz IV-Hängematte

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Der eigentliche Plan der Ampel-Koalition war, die Sanktionen im Bürgergeld abzuschaffen. Bekannterweise machten die Unionsgeführten im Bundesrat Druck, so dass die Sanktionen nunmehr bestehen bleiben. Hauptgrund für die Sanktionen ist der Mythos, Sozialleistungsbeziehende würden in der Mehrheit auf der “Hartz IV Hängematte” liegen und nichts tun, um aus der Lage herauszukommen.

Sanktionen das Mittel der Wahl?

Andere meinen, die Menschen hätten sich in das Hartz IV Leben eingerichtet und würden nicht die (volle) Wahrheit bei einem Hartz IV Antrag angeben. Diese Fälle gibt es und wird es immer geben: Mit oder auch ohne Sanktionen. Die absolute Mehrheit ist unverschuldet in den Sozialleistungsbezug geraten und möchte so schnell es geht, dort aus wieder raus.

Oft betrügen bei den Sozialleistungen allerdings diejenigen, die es eigentlich nicht nötig hätten, wie dieser Fall zeigt.

Hartz IV-Betrug: Man kann nie reich genug sein

Manche kriegen nie genug. In einem Steuersystem, in dem die Reichsten bevorteilt werden und Steuerbetrug auf der Tagesordnung steht, sichern sich manche noch ein kleines “Hartz IV-Taschengeld”. Ein Armutszeugnis für Jobcenter und die Gesellschaft. Jüngst wurden einige Fälle von Sozialbetrug bekannt.

Hartz IV beantragt, obwohl Baugründstücke und landwirtschaftliche Flächen vorhanden waren

So wurde beispielsweise eine 63-Jährige vom Sozialgericht Landsberg verurteilt, die 2011 Hartz IV beantragt hatte, weil sie Miete und Krankenkasse nicht mehr zahlen konnte. Dabei verschwieg sie, dass sie sieben Baugründstücke und landwirtschaftliche Flächen besaß, von denen sie sich aber nicht trennen wollte.

Im Zuge des Verfahrens stellte sich heraus, dass sie mietfrei wohnte und außerdem 15.000 Euro in bar daheim hatte. Dennoch vertrat sie die Meinung, Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters zu haben. Sie muss 40.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.

Vermögen in der Schweiz gebunkert

In einem anderen Fall vor dem Landgericht Osnabrück musste sich ein Ehepaar verantworten, das jahreland Hartz IV bezog. Bis sich mithilfe einer Steuer-CD herausstellte, dass sie über ein Depot-Vermögen in sechsstelliger Höhe in der Schweiz verfügten.

Außerdem sollen sie über Vermögenswerte bei deutschen Versicherungen und Banken verfügt haben, wobei nicht bewiesen werden konnte, dass diese dem jobcenter nicht bekannt gewesen wären. Die Veruteilten müssen 84.304,57 Euro an das Jobcenter zurückzahlen und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßen.

Sozialbetrug durch Arme?

Während Bedürftige durch das Überwachungs- und Sanktionssystem der Jobcenter gegängelt werden, scheinen jene, die es darauf anlegen, ganz gut damit zu fahren. Beitragsbilder: alphaspirit / AdobeStock

Hartz IV abschaffen?

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