Eigentlich wollte die Ampelkoalition die Sanktionen beim Bürgergeld abschaffen. Bekanntlich hatte die Union im Bundesrat Druck gemacht, so dass die Sanktionen geblieben sind. Der Hauptgrund für die Sanktionen ist der Mythos, dass Sozialleistungsbezieher mehrheitlich in der “Hängematte Bürgergeld” liegen und nichts tun, um aus ihrer Situation herauszukommen.
Sanktionen das Mittel der Wahl?
Andere meinen, die Menschen hätten sich mit dem Bürgergeld eingerichtet und würden bei der Beantragung von Sozialleistungen nicht die (volle) Wahrheit sagen. Diese Fälle gibt es und wird es immer geben: Mit oder ohne Sanktionen. Die absolute Mehrheit ist unverschuldet in den Sozialleistungsbezug geraten und will so schnell wie möglich wieder raus.
Oftmals erschleichen sich aber auch diejenigen Sozialleistungen, die sie eigentlich gar nicht nötig hätten, wie dieser Fall zeigt.
Bürgergeld-Betrug: Man kann nie reich genug sein
Manche bekommen nie genug. In einem Steuersystem, das die Reichsten begünstigt und in dem Steuerhinterziehung an der Tagesordnung ist, sichern sich manche noch ein kleines “Taschengeld”. Ein Armutszeugnis für die Jobcenter und die Gesellschaft. In jüngster Zeit sind einige Fälle von Sozialbetrug bekannt geworden.
Sozialleistungen beantragt, obwohl Baugründstücke und landwirtschaftliche Flächen vorhanden waren
So wurde eine 63-jährige Frau vom Sozialgericht Landsberg verurteilt, die 2011 Hartz IV beantragt hatte, weil sie Miete und Krankenversicherung nicht mehr bezahlen konnte. Dabei hatte sie verschwiegen, dass sie sieben Baugrundstücke und landwirtschaftliche Flächen besaß, von denen sie sich nicht trennen wollte.
Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass sie mietfrei wohnte und zudem 15.000 Euro in bar zu Hause hatte. Dennoch war sie der Meinung, dass sie Anspruch auf Leistungen des Jobcenters habe. Sie muss 40.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen.
Vermögen in der Schweiz gebunkert
In einem anderen Fall vor dem Landgericht Osnabrück musste sich ein Ehepaar verantworten, das jahrelang Hartz IV bezog. Bis sich durch eine Steuer-CD herausstellte, dass sie über ein Depot in sechsstelliger Höhe in der Schweiz verfügten.
Außerdem sollen sie über Guthaben bei deutschen Versicherungen und Banken verfügt haben, von denen dem Jobcenter nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie nicht bekannt waren. Die Verurteilten müssen 84.304,57 Euro an das Jobcenter zurückzahlen und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßen.
Sozialbetrug durch Arme?
Während die Bedürftigen durch das Überwachungs- und Sanktionssystem der Jobcenter gegängelt werden, scheinen diejenigen, die es darauf anlegen, ganz gut damit zu fahren.
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