Bürgergeld: Falsche Rechtsfolgenbelehrungen der Jobcenter in Hunderttausenden Bescheiden

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Hunderttausende Bescheide wurden mit falschen Rechtsfolgenbelehrungen versehen, die direkt gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Die Bürgergeld- und Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters Wuppertal offenbaren eine Ignoranz gegenüber aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzesänderungen, kritisiert der Sozialverein Tacheles e.V.”.

Veraltete Sanktionsandrohungen und ihre rechtliche Grundlage

Die Rechtsfolgenbelehrung des Jobcenters Wuppertal warnt Leistungsberechtigte vor möglichen Sanktionen, die das Bundesverfassungsgericht bereits am 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) als verfassungswidrig erklärt hat.

Die Existenz existenzvernichtenden Sanktionen, die bis dato weiterhin in den Bescheiden auftauchen, sollten laut dem Gericht ab sofort eingestellt werden. Dieses Urteil wurde durch das Bürgergeldgesetz zum 1. Januar 2023 weiter untermauert, indem Sanktionsregelungen umfassend geändert und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst wurden.

Der neue § 31a SGB II schreibt seitdem vor, dass Leistungsminderungen oberhalb von 30 Prozent des Regelbedarfes nicht mehr zulässig sind. Insbesondere bei unter-25-jährigen Leistungsberechtigten, auf die sich die alten, überholten Sanktionsandrohungen beziehen, sind besonders harte Sanktionen nicht mehr gestattet.

Jobcenter Wuppertal ignoriert geltende Rechtslage

Trotz dieser klaren Vorgaben und Gesetzesänderungen ignoriert das Jobcenter Wuppertal seit über vier Jahren die geltende Rechtslage. In einem offensichtlichen Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben und aktuellen Gesetzen werden weiterhin Bescheide mit der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung verschickt.

Es scheint, als versuche das Jobcenter, Bürgergeld beziehende Leistungsberechtigte weiterhin unter Druck zu setzen, als hätte es die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die Gesetzesänderung nicht gegeben, kritisiert der Verein.

Fachaufsichtsbeschwerde gegen Jobcenter Wuppertal

Um dieser Ignoranz Einhalt zu gebieten, hat Tacheles e.V. am 29. November 2023 eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters und dem Fachreferatsleiter eingereicht. Die Hoffnung liegt auf einer zeitnahen Reaktion und der Korrektur sämtlicher Textvorlagen.

Es bleibt abzuwarten, wie das jahrelange Versäumnis seitens des Jobcenters begründet oder gerechtfertigt werden wird. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf korrekte, rechtlich einwandfreie Bescheide – ein Anspruch, dem auch das Jobcenter Wuppertal gerecht werden muss.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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