Jahrelang fließt ein Teil des eigenen Bruttolohns in eine Direktversicherung, dann wird der Vertrag gekündigt – und das Geld landet beim Arbeitgeber.
Ein Urteil aus Köln zeigt, warum Beschäftigte den Rückkaufswert nicht automatisch verlangen können und weshalb damit noch nicht über sämtliche Ansprüche auf ihr einbehaltenes Gehalt entschieden ist.
Arbeitnehmer setzte die Kündigung selbst durch
Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitgeberin eine Direktversicherung eingerichtet, deren Beiträge sie zur Hälfte selbst finanzierte. Die andere Hälfte wurde vom Bruttoarbeitsentgelt des Beschäftigten abgezogen.
Grundlage hierfür war eine Gesamtbetriebsvereinbarung mit einem sogenannten Opt-out-System: Wer nicht rechtzeitig widersprach, sollte an der betrieblichen Altersversorgung teilnehmen. Der Arbeitnehmer wollte die Versicherung jedoch nicht und setzte ihre Kündigung gerichtlich durch.
Anschließend zahlte der Versicherer der Arbeitgeberin 8.416,99 Euro aus, die der Beschäftigte für sich verlangte. Das Landesarbeitsgericht Köln wies seine Berufung mit Urteil vom 2. Oktober 2025, Aktenzeichen 8 SLa 92/25, zurück.
Warum die Versicherung an die Arbeitgeberin zahlte
Versicherungsnehmerin war die Arbeitgeberin, während der Beschäftigte als versicherte Person geführt wurde. Die Vertragsbedingungen sahen für ihn Leistungen beim Eintritt des Versorgungsfalls vor, aber keinen entsprechenden Auszahlungsanspruch bei vorzeitiger Kündigung.
Ein vereinbartes unwiderrufliches Bezugsrecht war im Verfahren nicht ersichtlich. Auch eine wirksam zustande gekommene Versorgungsvereinbarung, aus der sich der verlangte Zahlungsanspruch ergeben hätte, war nach den gerichtlichen Feststellungen nicht dargelegt.
Die offene Frage: Muss einbehaltener Lohn nachgezahlt werden?
Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob dem Arbeitnehmer nach § 611a Absatz 2 BGB eine Nachzahlung der zur Entgeltumwandlung einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zustand. Einen solchen Lohnanspruch hatte er in diesem Verfahren nicht geltend gemacht.
Auch über einen möglichen Verfall dieses Anspruchs entschied das Gericht deshalb nicht. Aus dem verlorenen Prozess um den Rückkaufswert folgt somit nicht, dass jeder denkbare Anspruch auf die abgezogenen Lohnbestandteile ausgeschlossen wäre.
Eigene Beiträge sind bei wirksamer Entgeltumwandlung geschützt
Für eine ordnungsgemäß vereinbarte Entgeltumwandlung sieht das Betriebsrentengesetz einen besonderen Schutz vor. Nach § 1b Absatz 5 BetrAVG bleiben die daraus erworbenen Anwartschaften auch bei einem vorzeitigen Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten.
Bei einer Direktversicherung muss dem Arbeitnehmer außerdem von Beginn der Entgeltumwandlung an ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden. Der Arbeitgeber darf sich deshalb nicht allein mit dem Hinweis auf seine Stellung als Versicherungsnehmer über geschützte Ansprüche hinwegsetzen.
Dieser Schutz sichert die Altersversorgung, verschafft aber keinen allgemeinen Anspruch auf sofortige Auszahlung. Wer selbst Beiträge finanziert, kann daraus also nicht ohne Weiteres ableiten, dass er das angesparte Kapital jederzeit abheben darf.
Rückkaufswert, Lohn und Betriebsrente sind verschiedene Ansprüche
Für Beschäftigte sieht alles nach demselben Geld aus, rechtlich können jedoch unterschiedliche Forderungen dahinterstehen. Deshalb muss vor einer Zahlungsforderung geklärt werden, welcher Anspruch überhaupt besteht und gegen wen er sich richtet.
| Anspruch oder Vertragswert | Worum es geht | Was daraus nicht automatisch folgt |
|---|---|---|
| Rückkaufswert | Der nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln ermittelte Wert bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. | Dass dieser Betrag dem Arbeitnehmer unmittelbar ausgezahlt werden muss. |
| Lohnnachzahlung | Vergütung, die möglicherweise ohne wirksame Grundlage für eine Entgeltumwandlung einbehalten wurde. | Dass die Forderung genauso hoch ist wie der Rückkaufswert. |
| Unverfallbare Anwartschaft | Ein geschützter Anspruch auf spätere betriebliche Versorgungsleistungen. | Dass das Kapital schon vor dem Versorgungsfall frei verfügbar ist. |
| Beitragsfreie Versicherung | Der Vertrag läuft unter den dafür geltenden Voraussetzungen ohne weitere Beiträge mit angepassten Leistungen fort. | Dass das bisher aufgebaute Kapital auf das Girokonto überwiesen wird. |
Schweigen erlaubt nicht jeden Abzug vom Gehalt
Ein automatischer Einstieg in die Entgeltumwandlung braucht eine wirksame rechtliche Grundlage. Die bloße Behauptung, der Beschäftigte habe nicht widersprochen, beantwortet diese Frage noch nicht.
§ 20 BetrAVG enthält Vorgaben für solche Optionssysteme, darunter Anforderungen an das Angebot und die Information über Widerspruch und Beendigung. Bei älteren Vereinbarungen müssen außerdem deren damalige Rechtsgrundlage und mögliche Übergangsregelungen geprüft werden.
Beschäftigte sollten sich deshalb die Entgeltumwandlungsvereinbarung, die einschlägige Betriebsvereinbarung und die ursprünglichen Informationsschreiben geben lassen. Zusammen mit den Gehaltsabrechnungen lässt sich nachvollziehen, welche Beträge tatsächlich einbehalten wurden.
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Ein Kündigungswunsch macht die Betriebsrente nicht zum Sparkonto
Auch bei finanziellen Schwierigkeiten können Arbeitnehmer die Auflösung einer wirksam vereinbarten Direktversicherung nicht ohne Weiteres erzwingen. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 26. April 2018, dass der Wunsch, mit dem Rückkaufswert Schulden zu bezahlen, für sich genommen keinen solchen Anspruch aus der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht begründet.
Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 3 AZR 586/16. Sie verdeutlicht, wie stark die betriebliche Altersversorgung auf Leistungen im späteren Versorgungsfall ausgerichtet ist.
Vor einer Auflösung auch die Alternativen prüfen
Bei vorübergehend knapper Kasse kann eine Beitragsfreistellung infrage kommen, wobei die späteren Leistungen geringer ausfallen können. Bei einem Arbeitgeberwechsel sind je nach Voraussetzungen die Übernahme der Versorgung oder die Übertragung des Versorgungskapitals möglich.
Für bestimmte Verträge, die während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Entgelt beitragsfrei werden, eröffnet § 212 VVG außerdem ein Fortsetzungsrecht. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag über die Drei-Monats-Frist zur Fortsetzung der Betriebsrente nach einer unbezahlten Auszeit.
Selbst wenn eine Auszahlung zulässig ist, sollte ihre finanzielle Wirkung vorher geprüft werden. Bei Kapitalleistungen aus Direktversicherungen können etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre anfallen.
Wer Geld fordert, muss die richtige Forderung beziffern
Der Rückkaufswert ist nicht einfach die Summe aller eingezahlten Beiträge, sondern wird nach versicherungsmathematischen und vertraglichen Regeln berechnet. Auch eine hälftige Finanzierung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Hälfte des Rückkaufswerts dem eigenen einbehaltenen Lohn entspricht.
Wer die Wirksamkeit der Entgeltumwandlung bestreitet, sollte mögliche Vergütungsansprüche gesondert prüfen und anhand der Abrechnungen beziffern lassen. Dabei sollten auch arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen geprüft werden, bevor durch weiteres Abwarten Ansprüche verloren gehen.
Sechs Fragen und Antworten zur gekündigten Direktversicherung
Gehört der Rückkaufswert immer dem Arbeitgeber?
Nein, entscheidend sind die Vertragsbedingungen, die Bezugsrechte und die arbeitsrechtlichen Ansprüche. Allein die Stellung als Versicherungsnehmer berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, geschützte Arbeitnehmerrechte zu missachten.
Sind die eigenen Beiträge nach dem Kölner Urteil verloren?
Das lässt sich daraus nicht ableiten. Das Gericht entschied über den verlangten Rückkaufswert und ließ einen möglichen Anspruch auf Nachzahlung einbehaltener Vergütung ausdrücklich offen.
Was bedeutet ein unwiderrufliches Bezugsrecht?
Es verschafft dem Begünstigten eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der erfassten Versicherungsleistungen. Daraus entsteht jedoch kein allgemeines Recht, die Altersvorsorge jederzeit vorzeitig auszahlen zu lassen.
Kann ich wegen Geldmangels eine Kündigung verlangen?
Finanzielle Schwierigkeiten allein begründen grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine wirksam vereinbarte Direktversicherung zur Schuldentilgung kündigt. Ob eine andere Lösung möglich ist, hängt von den Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben ab.
Bekomme ich bei einem Jobwechsel das Guthaben ausgezahlt?
Ein Arbeitgeberwechsel löst normalerweise keine freie Auszahlung aus. Geschützte Anwartschaften bleiben bestehen; unter den jeweiligen Voraussetzungen kommen eine Fortführung oder Übertragung infrage.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Prüfung?
Hilfreich sind Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Entgeltumwandlungsvereinbarung, Betriebsvereinbarung und Gehaltsabrechnungen. Bei einer bereits erfolgten Kündigung gehören die Kündigungserklärung und die Abrechnung des Versicherers dazu.
Beispiel aus der Praxis: 60 Euro monatlich sind eine eigene Rechnung
Ein vereinfachtes Beispiel: Einer Beschäftigten werden 24 Monate lang jeweils 60 Euro brutto für eine Direktversicherung abgezogen, insgesamt 1.440 Euro. Später stellt sich die Frage, ob die Entgeltumwandlung überhaupt wirksam vereinbart wurde.
Für eine mögliche Lohnnachforderung wäre zunächst dieser einbehaltene Bruttobetrag zu prüfen, nicht pauschal die Hälfte eines ausgezahlten Rückkaufswerts. Ob die 1.440 Euro tatsächlich nachzuzahlen sind und welcher Nettobetrag verbleibt, hängt von der rechtlichen Prüfung, möglichen Fristen und der erforderlichen Abrechnung ab.




